Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#72
Unbeschadet dessen ist es natürlich möglich, dass das Gericht dann bei der Unterhaltsfestsetzung den ultimativen Reichtum bei dir vermutet, einen höheren Unterhalt als die 100% festsetzt und sich dann Sculden auftürmen. Dazu kann dann deine Ex noch eine Anzeige erstatten wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Das alles bewirkt dann in der Praxis nur Probleme bei der Wiedereinreise nach D. Dort wo du bist wirkt sich das in keinster Weise aus.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von MitGlied - 31-05-2013, 14:15

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland IRFP 1 1.177 13-06-2022, 16:52
Letzter Beitrag: Maestro
  Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! Sebastian1989 11 5.884 02-12-2019, 05:25
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Nach Scheidung ins Ausland ziehen? Sabrina1993 21 16.076 10-09-2017, 17:58
Letzter Beitrag: knochenkarl
  zurück nach D-Land. Wohnung im Ausland ? neoneo 8 8.165 18-01-2017, 21:55
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste