Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#86
Hallo Leute. hab heute ein Brief von Amtsgericht bekommen:

...
Ihnen wird aufgegeben, gemäß § 235 Abs.1 Satz 1 FamFG binnen 3 Wochen Auskünfte über Ihre Einkünfte zu erteilen.
Es wird darauf hingewiesen, das bei Ausbleiben der Fristgerechten Auskunft eine entsprechende Auskunft eingeholt werden wird beim Arbeitgeber in Luxemburg, wobei der Arbeitgeber nach $236 Abs. 4 zur entsprechenden Auskunftserteilung verpflichtet ist.

1 Kann Deutsches Amtsgericht eine ausländische Firma überhaupt zwingen die Auskünfte zu erteilen?
2 Ich wohne in EU Ausland und bezahle nach wie vor mindest KU! Wenn ich bzw mein Arbeitgeber die Auskünfte darlegt werde ich sehr wahrscheinlich mehr KU bezahlen müssen! Was passiert wenn ich trotz hocheinstufung weiterhin mindest KU bezahle?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von kuwals - 29-11-2013, 14:47

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland IRFP 1 1.177 13-06-2022, 16:52
Letzter Beitrag: Maestro
  Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! Sebastian1989 11 5.881 02-12-2019, 05:25
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Nach Scheidung ins Ausland ziehen? Sabrina1993 21 16.074 10-09-2017, 17:58
Letzter Beitrag: knochenkarl
  zurück nach D-Land. Wohnung im Ausland ? neoneo 8 8.165 18-01-2017, 21:55
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste