Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#19
(04-07-2012, 15:33)Clint Eastwood schrieb: Was sollte der Zweck eines Zweitwohnsitzes sein? Den würde ich sofort abmelden..
Meine Eltern wohnen noch in D, ich hab Hauptwohnsitz ins Ausland umgemeldet und wollte meine alte Wohnung als zweitwohnsitz anmelden! Und was passiert wenn ich Mietvertrag weiter laufen lasse und kei Wohnsitz anmelde?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von kuwals - 04-07-2012, 16:00

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland IRFP 1 1.177 13-06-2022, 16:52
Letzter Beitrag: Maestro
  Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! Sebastian1989 11 5.880 02-12-2019, 05:25
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Nach Scheidung ins Ausland ziehen? Sabrina1993 21 16.073 10-09-2017, 17:58
Letzter Beitrag: knochenkarl
  zurück nach D-Land. Wohnung im Ausland ? neoneo 8 8.165 18-01-2017, 21:55
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste