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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#32
Wie schon geschrieben, ist erst seit ca. einem Jahr in Kraft. Bis sich das rumgesprochen hat und in der Praxis angewendet wird, kann es schon dauern. Dann muss der entsprechende Richter sich auch erstmal schlau machen (wollen) etc. etc.

Ich wende die 04/2009 gerade an. Ich zahle naemlich brav Unterhalt aber meine arbeitsfaule und psychisch kranke Ex will mehr Geld. Das konnte ich erstmal mit Hinweis auf die 04/2009 abwenden da dort ausdruecklich drin steht, dass das Gericht in dem anderen EU Land das Urteil NICHT ueberpruefen darf :-)
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von kay - 08-07-2012, 13:30

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