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Sohn hat geringe Ausbildungsvergütung
#1
Hallo Leute !
Ich bin geschieden und habe 17 Jahre Unterhalt für die Kinder gezahlt.
Nun ist es so weit, daß der Jüngste eine Berufsausbildung beginnt.
Ich dachte, nun wäre es endlich vorbei mit dem Zahlen nach so vielen Jahren.

Vor kurzem hat mein Jüngster sich das erste mal nach vielen Jahren von sich aus gemeldet und will weiter Unterhalt haben, weil er nur 200 Euro Ausbildungsvergütung im Monat bekommt.
Er hat mir den Vertrag gezeigt.

Ex müsste normal mit zahlen, da er volljährig ist, aber die hat gleich abgewunken.
Sie hat kein eigenes Einkommen, sondern lebt mit einem Freund zusammen.
Auch mein jüngster Sohn wohnt bei ihnen.

Muß ich wirklich weiter zahlen und so seine Ausbildung mit finanzieren ?
Dem Unternehmer eine billige Arbeitskraft subventionieren ?
Kann ich verlangen, dass er sich eine besser bezahlte Ausbildung sucht ?
Sonst sind das für mich nämlich noch einmal mindestens 3,5 Jahre zahlen, wenn er durch hält.
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#2
(11-07-2011, 11:48)Ewigzahler schrieb: Muß ich wirklich weiter zahlen und so seine Ausbildung mit finanzieren ?

Leider ja. Er hat freie Auswahl für sein Ausbildungsfach. Das nutzt er wohl aus, Papa zahlt ja....
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#3
Sie, die Mutter, hat kein Einkommen? Gilt dann nicht auch die gesteigerte Pflicht zur Arbeit für die Mutter? Ist der Vater nun verpflichtet 100% des Bedarfsbetrages allein zu tragen??? Nee, oder?
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#4
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit tritt bei Unterhalt für nichtprivilegierte Volljährige nicht ein.
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#5
oh, mal wieder ein Steinchen in der Waage der Justitia... Na, da hoffe ich dochmal, dass meine Ex noch selbständig ist, wenn ich am 31.7. die letzte Zahlung leiste und warte, was mein Nachwuchs dann tut.
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#6
(11-07-2011, 18:16)vorsichtiger schrieb: ...............wenn ich am 31.7. die letzte Zahlung leiste und warte, was mein Nachwuchs dann tut.
Im schlimmsten Fall..........................ein Studium.
Das wird dann so richtig dauerhaft teuer............
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#7
(11-07-2011, 19:02)neuleben schrieb: Im schlimmsten Fall..........................ein Studium.

Vollkommen ausgeschlossen. Wink
Abgesehen davon dürften meine Kids sehr gerne studieren - wenn sie es denn wollten und zugelassen würden. Ich würde auch freiwillig weiter zahlen, in der Hoffnung, dass sie klug und gebildet einen tollen Job bekommen.
Aber immer unter der Voraussetzung: Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau.
Mama müsste dann 50% zahlen. Nix mit verrechnen von Unterkunft und Verpflegung wird gestellt. Nee-nee.
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#8
(11-07-2011, 19:23)vorsichtiger schrieb:
(11-07-2011, 19:02)neuleben schrieb: Im schlimmsten Fall..........................ein Studium.
Vollkommen ausgeschlossen. Wink
Abgesehen davon dürften meine Kids sehr gerne studieren - wenn sie es denn wollten und zugelassen würden. Ich würde auch freiwillig weiter zahlen, in der Hoffnung, dass sie klug und gebildet einen tollen Job bekommen.

Freilich, der Elternunterhalt wird es dir später lohnen.
Je mehr sie ranschaffen um so besser.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#9
Denkst Du auch mal uneigennützig und nicht nur an Geld und Frauen ?
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#10
Die Mutter hat bei Hausfrauentätigkeit Anspruch auf Taschengeld, welches im Einzelfall vollständig für den Unterhalt verwendet werden muß..waren das 13 oder 7 % des Haushaltseinkommens?

So habe ich mir das einmal zusammengesucht..vielleicht ist da noch was zu machen - im übrigen kann der AZUBI auch von 200 Euro einen Teil seines Unterhaltes selbst bezahlen, also du abziehen..wenn auch nur 70 Euro.

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#11
(15-07-2011, 22:28)Telepapi schrieb: Die Mutter hat bei Hausfrauentätigkeit Anspruch auf Taschengeld, welches im Einzelfall vollständig für den Unterhalt verwendet werden muß..waren das 13 oder 7 % des Haushaltseinkommens?

Kommt aber nur bei privilegiert volljährigen Kindern in Betracht. Die Mutter unterliegt hier nämlich keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

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