18-07-2011, 09:19
Abholaufwand und -Kosten sind (leider) Sache des Umgangsberechtigten.
Wieso hast du da nicht widersprochen, als er das Protokoll vorgelesen hat? Und Weihnachten vergessen, wieso? Ich habe mir immer vorgestellt, der Richter wäre ein dummes, zorniges Kind. Dem muss man mit grosser Geduld immer wieder erklären, was man will und was nicht geht.
(18-07-2011, 08:58)Nappo schrieb: Ein kleines Bonbon am Ende :
Im Protokoll findet sich seitens des Richters folgender Satz :"Es wird festgestellt, dass der Antragsteller gegenüber der Antragsgegnerin die Anrede "per Sie" verwendet."
Wieso hast du da nicht widersprochen, als er das Protokoll vorgelesen hat? Und Weihnachten vergessen, wieso? Ich habe mir immer vorgestellt, der Richter wäre ein dummes, zorniges Kind. Dem muss man mit grosser Geduld immer wieder erklären, was man will und was nicht geht.