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Alleinerziehende: Verurteilt zum 16-Stunden-Tag
#1
Zitat:Der Bundesgerichtshof (BGH) hat alleinerziehende Mütter (meist sind Alleinerziehende die Mütter) wieder einmal zum Sechzehn-Stunden-Tag verurteilt.

http://www.sueddeutsche.de/politik/neues...-1.1127445


Richtig, eine Vollzeitbeschäftigung wäre eigentlich ein 24 Stunden Tag gewesen, allerdings billigte das Gericht der Beklagten eine Nachtruhe von täglich bis zu 8 Stunden zu.

Wenn das so weitergeht müssen allein Erziehende künftig auch überregional nach Arbeit suchen, wobei ihnen dann 14-Tägig für je zwei Stunden gestattet wird mit ihrem Kind Memory zu spielen.

Mir kommen die Tränen.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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#2
Das ist sicher auch kein Anreiz zum Kinderkriegen in Schland, wenn die Sorge um ein Kind und die damit verbundene Beschäftigung und Erziehung ausschließlich als unbezahlte Arbeit dargestellt wird.
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#3
Zu einer wirklichen Maloche kann es werden, wenn das erziehungsberechtigte Elternteil tatsächlich als einzige Bezugsperson zur Verfügung steht, was allerdings kein Problem darstellen sollte, falls man denn konsenzfähig ist.

Irgendwie bekommen ja vor allem Geschiedene Paare nicht einmal die Farbe der Schuhe, welche das Kind als nächstes bekommt, miteinander geregelt.

Da rächt sich doch, wenn sich das Weibchen zur Begattung lediglich auf die Qualität der Behausung und des käuflich erworbenen Gefieders des Bräutigams verlassen hat und nicht etwa auf die gewissen anderen Qualitäten oder wie kommt es sonst zustande, daß sich so viele Frauen nach etlichen Jahren im Speck und Eierschmaus fragen weshalb sie solch einen Idioten heiraten konnten.

Vielleicht sollten die Alleinerziehenden Glucken sich auch einmal gegenseitig beim bewachen der Brut abwechseln..aber das kriegen sie ja wohl auch nicht übers Herz.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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#4
Nach Auffassung der bayerischen Justizministerin gefährdet das BGH-Urteil das Kindeswohl:
http://www.welt.de/politik/deutschland/a...swohl.html

Die nächste Reform des Unterhaltsrechts kommt ganz bestimmt...
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#5
(07-08-2011, 19:05)borni schrieb: gefährdet das BGH-Urteil das Kindeswohl:

Das Brechmittel - pardon Brecheisen für alle Fälle!
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#6
Aus dem Artikel:

"Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sieht die Belange der Kinder als "entscheidenden Maßstab" für das Unterhaltsrecht"

Ach, Frau Merk, beim Unterhaltsrecht sind die Belange der Kinder also entscheidend, aber beim Sorgerecht soll die Mutter nach Ihrem Willen erstmal die Alleinsorge bekommen, da ist das Kindeswohl dann nicht ganz so wichtig, oder wie?

Nun kommt ein Gegenentwurf von der bayerischen Justizministerin Frau Beate Merk: Es soll grundsätzlich bei der Alleinsorge der Mutter bleiben.


http://fokus-familienrecht.blogspot.com/...yerns.html
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#7
Beim Sorgerecht braucht das Justizministerium ewig lange. Geht´s dagegen um den Unterhalt, reagiert man dort umgehend:

Das Bundesjustizministerium prüft derzeit mögliche Korrekturen beim Unterhaltsrecht. Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach geschiedene Alleinerziehende mit einem Grundschulkind in aller Regel zum Vollzeitjob verpflichtet sind, wenn für das Kind eine Betreuungsmöglichkeit besteht.
Ein Ministeriumssprecher sagte am Montag, es werde geprüft, ob in einzelnen Punkten des Regelwerks Effekte auftreten, "die so nicht beabsichtigt waren".


http://www.net-tribune.de/nt/node/49486/...erziehende
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#8
was war nicht beabsichtigt? Das jeder für seinen Unterhalt selbst verantwortlich ist oder dass für Frauen/Mütter künftig Behindertenausweise/Gelbe Armbinden mit 3 schwarzen Punkten ausgestellt werden müssen?
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#9
Propaganda pur!

Die Frau trägt nun die Beweislast, warum ihr kein Vollzeitjob zugemutet werden kann. Gelingt ihr das nicht, muss sie mit Schulkind ebenso viel arbeiten wie ihr Ex-Mann ohne Betreuungspflicht.

Alles Geld den armen Müttern!
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#10
Ganz neu die Argumentation von Edith Schwab (kennt die jemand?): Also der Part, welcher laut Gesetz dazu verdonnert wurde den kompletten finanziellen Kindesunterhalt zu tragen kann nicht dazu herangezogen werden auch noch das Kind zu betreuen, da er zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht einer möglichst vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen muß.

Dies verwendet Frau S. nunmehr zugunsten der "Mütter", welche ja auch arbeiten gehen sollen, nur stattdessen noch nebenbei die Kinder betreuen muß.

Was Edith hier übersieht: Mann bezahlt tatsächlich nicht nur sein Essen und das der Kinder, nein - auch Mutti muß etwas bezahlen und zwar ihr eigenes Fresschen und sonst gar nichts. Dazu bekommt sie noch den Alleinerziehendenzuschlag und Mietzuschuß und viele Zückerchen von der Helferindustrie.

Da hätte ich damals in den 90ern gern getauscht und heute nochmal so gern. Schade, daß Frontal21 sich herabläßt über solche Jammerweiber zu berichten als wären sie Opfer unserer Gesetze; schließlich sind sie die willigen Ausführer derselben. Niemand hat sie jemals dazu gezwungen mit dem Ehegattensplitting etliche tausend Euro vom Staat in den [Unterschreitung des Mindestniveaus] geschoben zu bekommen.

Ich muß wieder böse weinen hier!
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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