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18-07-2011, 23:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-07-2011, 23:58 von ep2007.)
[ Abgetrennt von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4659 ]
Zitat:Fazit:
Das durchzuhalten ist allerdings für den umgangsberechtigten Elternteil keine leichte Aufgabe, deshalb lässt es die grosse Mehrheit irgendwann ermattet sein. Wer aber die Energie hat und das Glück, in der Eingangsinstanz nicht immer auf dieselbe taube Nuss als Richter zu treffen, kann durchaus auf den Gerichtsweg setzen, um eine Umgangsregelung wortgetreu und punktgenau durchzusetzen.
Moin,
Bin gerade etwas in "Streitlaune", daher mein Kontra ;-)
Genau, und "das Glück" sollte man haben ;-)
Und vielleicht ist "ermattet" auch gleich "klug"? In Abhängigkeit vom jeweiligen Fall...
Oben genanntes kann funktionieren, kann aber auch total daneben gehen. Denn wenn Mann Pech hat und eine vielleicht nicht ganz auf den Kopf gefallene und zudem mit den bösesten Absichten plus auch noch mit einem vielleicht ganz guten RA versehene Ex sein Gegenüber nennen darf, so kann die Eskalation wegen solcher "Kleinigkeiten" wie hier aufgeführt aus meiner Sicht mal ganz geschmeidig zu einer viel, viel schlimmeren Verschlechterung bzgl des Umgangs führen.
Das würde ich mir je nach Fall ganz genau überlegen, ob man da wirklich die totale Keule rausholen sollte.
Beste Grüße,
Ep2007
PS: nur eine Meinung dazu.
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ducken, stillhalten und auf nachsicht der gegenseite hoffen ist nicht unbedingt eine strategie die erfolg verspricht. die mütter klagen "ihre rechte" regelmäßig auch rigoros ein. meiner meinung nach muss man als vater sein ding auch konsequent durchziehen oder sich eben der ganzen geschichte à la leutnant dino/al bundy etc. komplett entziehen.
Zitat:Denn wenn Mann Pech hat und eine vielleicht nicht ganz auf den Kopf gefallene und zudem mit den bösesten Absichten plus auch noch mit einem vielleicht ganz guten RA versehene Ex sein Gegenüber nennen darf, so kann die Eskalation wegen solcher "Kleinigkeiten" wie hier aufgeführt aus meiner Sicht mal ganz geschmeidig zu einer viel, viel schlimmeren Verschlechterung bzgl des Umgangs führen.
in dem beschriebenen fall ist es eh sinnlos auf faire behandlung zu hoffen. die machen dann eh' mit einem was die wollen. da kann man's genauso gut eskalieren lassen. dann weiss man wenigstens in kürzester zeit woran man ist.
als nicht direkt selbst betroffener habe ich immerhin kontakt zu trennungsvätern. das von ihnen meist gezeigte verhalten ist unterwürfig darauf hoffen, dass die KM sie tatsächlich den ihnen rechtmäßig zustehenden umgang huldvoll gewährt. und das kann's nicht sein. schon gar nicht dann, wenn man unterhalt zahlt.
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(18-07-2011, 23:57)ep2007 schrieb: Das würde ich mir je nach Fall ganz genau überlegen, ob man da wirklich die totale Keule rausholen sollte.
Die totale Keule wäre Gefängnis und Sorgerechtsentzug. Das zu veranlassen steht dem Vater aber gar nicht zur Verfügung. Das Ordnungsgeld bleibt mit einer Höhe von ca. 35% einer einzigen monatlichen Unterhaltszahlung des Vaters in sehr bescheidenem Rahmen. 100 EUR bei rund 4000 EUR steuerfreien Euro pro Jahr bleibt ein sanfter Ordnungsruf. Wenn sie nur einmal rechts überholt, kostet sie das ebenfalls 100 EUR.
Also ich finde es schon abstrus unsere Justiz mit solchen Banalitäten zu füttern.
Dafür das die Mutter das gleiche machte wie die Mutter meines Kindes, freut sich
der Staat für 100,- €urönchen von dem vom Vater zuvor bezahlten Unterhalt.
Voll toll!
Eine vernünftige Strafe wäre gewesen - 1 Monat das Kind zum Vater
und die Mutter den Unterhalt mal zahlen lassen.
Dann merkt das Weibstück auch mal was es heisst, wenn man das Kind
dem anderen Elternteil entzieht, das diese Praxis der Alleinigen Inhaberinnen
von der Gesellschaft nicht weiter toleriert wird.
Aber p hat´s ja schon gesagt - das steht uns Vätern nicht zu und setze
wieder meine Scheuklappen auf, damit ich das links und rechts nicht sehen
muss.
100 €. Oh wie fies! Da hat sich der Richter ja mal wirklich aus dem Fenster gelehnt! @expat : Sehe ich auch so.
Meine Exe macht das viel subtiler. Und das nicht mal zum Geburtstag! Nein, der Muttertag reicht schon!
"Ihr ward gar nicht, mich am Muttertag besuchen. Da war ich ganz traurig. Beim nächsten Mal kommt Ihr aber vorbei, oder?" Und dann weint Mama herzzerreißend.
Ansonsten ist sie kalt wie eine Hundeschnauze.....
Mamas stehen immer die Geburtstage und alle anderen Tage zu. Wisst Ihr das denn nicht? Der Anwalt meiner Exe schrieb mal : "An Heiligabend sollen die Kinder grundsätzlich immer bei der Mama sein, denn sie legt Wert auf ein traditionelles Weihnachten!"
(Wenn Sie nicht gerade mal wieder im Waldweg f.... ist)
Naja, mein Weihnachten mit den Kindern scheint da weniger wichtig.
Ihr wisst doch : Vor dem Gesetz sind alle Gleich und Manche sind eben ein bißchen Gleicher
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(19-07-2011, 09:04)p schrieb: Die totale Keule wäre Gefängnis und Sorgerechtsentzug. Das zu veranlassen steht dem Vater aber gar nicht zur Verfügung. Das Ordnungsgeld bleibt mit einer Höhe von ca. 35% einer einzigen monatlichen Unterhaltszahlung des Vaters in sehr bescheidenem Rahmen. 100 EUR bei rund 4000 EUR steuerfreien Euro pro Jahr bleibt ein sanfter Ordnungsruf. Wenn sie nur einmal rechts überholt, kostet sie das ebenfalls 100 EUR.
Yep. Klar ist ein Hunni eine Lachnummer und wird Mama wohl kaum davon abhalten, beim nächsten Mal nicht wieder den Umgang zu boykottieren. Und klar sind die Strafen insgesamt zu lasch. Und ich sehe auch die Argumente hier, dass man direkt "hart" zurück schlagen sollte.
Aber irgendwie wehre ich mich dagegen, dass man dies pauschalisieren sollte bzw zum Königsweg erheben sollte.
Ich denke da eher, dass man sich wirklich den Einzelfall anschauen muss und dann abwägen sollte, was der bessere Weg sein könnte.
Liegt daran, dass ich bisher zumindest bei meiner Ex idR immer mit einer Mischung von Zurückstecken, aber auch hier und da gezielt mit rechtlichen Konsequenzen drohen und auch dagegen halten am Ende immer so ziemlich zum Ziel gekommen bin, was das Thema Umgang angeht. So auch wieder kürzlich geschehen, wenn ich auch nicht ausschließe, dass bei eklatanten Problem, sofern sie auftreten, ich das Gericht dann entsprechend einschalten würde.
Nur sehe ich dann die Gefahr, dass die Fronten dann so verhärten könnten, dass dann am Ende alles von Ex auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird. Und das konnte ich bisher immer umschiffen.
Mir ist natürlich klar dass es Fälle gibt, wo von vorne herein keine große Chance besteht, mit einer zumindest halbwegs normalen Kommunikation weiter zu kommen (so wie anscheinend in diesem Fall hier). Da wird es dann sicherlich nur über Gericht gehen.
Aber die pauschale und allgemeingültige Lösung kann dieser Weg nicht sein, denke ich.
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(19-07-2011, 21:06)ep2007 schrieb: Aber die pauschale und allgemeingültige Lösung kann dieser Weg nicht sein, denke ich.
Wenn du die faq gelesen hast, weisst du dass es nicht darum geht, eine goldrichtige Lösung zu verkaufen, sondern immer darum, verschiedene Wege aufzuzeigen incl. ihrer Probleme. Hier wird nicht entschieden, sondern Informationen bereitgestellt, um selbst zu entscheiden.
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(19-07-2011, 21:37)p schrieb: Wenn du die faq gelesen hast, weisst du dass es nicht darum geht, eine goldrichtige Lösung zu verkaufen, sondern immer darum, verschiedene Wege aufzuzeigen incl. ihrer Probleme. Hier wird nicht entschieden, sondern Informationen bereitgestellt, um selbst zu entscheiden.
Ok, gekauft ;-) dann betrachte meinen Beitrag dazu als verstärkende Anregung an den Leser, genauso zu verfahren, wie Du es beschreibst. Zu hinterfragen, was auf die eigene Situation zutreffen könnte und was nicht. Ich denke, wir meinen damit im Endeffekt eh das Gleiche.
Beste Grüße,
Ep
(18-07-2011, 23:57)ep2007 schrieb: Oben genanntes kann funktionieren, kann aber auch total daneben gehen.... ...
... so kann die Eskalation wegen solcher "Kleinigkeiten" wie hier aufgeführt aus meiner Sicht mal ganz geschmeidig zu einer viel, viel schlimmeren Verschlechterung bzgl des Umgangs führen. und wie stellst Du Dir vor, sollte das laufen?
Innerhalb eines Ordnungsgeldantrags wird nicht über den Umfang des Umgang verhandelt.
In diese Rechte einzugreifen erfordert eine eigenständiges Verfahren, in dem beantragt wird , den Umgang abzuändern.
Das muss man aber auch begründen.
Natürlich fördert ein Ordnungsgeldantrag nicht die Harmonie zw den Eltern.
Die erreicht man viel besser, wenn man mit Blumen in der Hand buckelt, seinen Unterhalt zahlt und sich von der KM gelegentlich die Erlaubnis einholt, sein Kind sehen zu dürfen ......
Ziehst Du das alternativ vor?
eo2007 schrieb:Das würde ich mir je nach Fall ganz genau überlegen, ob man da wirklich die totale Keule rausholen sollte. Der Vergleich mit einer "totalen Keule" ist auch aus meiner Sicht "totaler Unfug".
So argumentiert jemand, der nach Gründen sucht, nichts tun zu müssen, um hinterher jammern zu können!
(Das ist jetzt nur wegen des von Dir zur Diskussion gestellten Themas nicht auf Dich bezogen!)
Ich sage Dir aber: je früher man der KM zeigt, wo ihre Grenzen sind, je eher hast Du Ruhe und wirst als Vater akzeptiert.
Aber ganz egal, wie Du Dich verhältst:
Es kann der frömmste Vater nicht in Frieden leben, wenn's der lieben Mami nicht gefällt!
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Bereits die Gegenüberstellung in der Threadüberschrift halte ich für falsch.
"Klagen oder Eskalation vermeiden" das ist genau die falsche Frage. Ein unnötiges Schwarz-Weis-denken, das man leider bei vielen Vätern vorfindet. Wenn im Einzelfall von einer Klage abgeraten wird - dann kommt gleich "ja, sooll man sich einfach alles gefallen lassen?"
Die "Eskalation" ist meist ja dauernd vorhanden - es fragt sich nur, ob sie beschleunigt oder verlangsamt und reduziert wird.
(20-07-2011, 14:50)Ibykus schrieb: Ich sage Dir aber: je früher man der KM zeigt, wo ihre Grenzen sind, je eher hast Du Ruhe und wirst als Vater akzeptiert. Das ist wohl wahr - es stellt sich jedoch die Frage nach den Mitteln. Dies ist nicht immer eine Klage.
Aber manchmal kann eine Klage genau das richtige Mittel sein, damit die Eskalationsspirale nicht weitergeht.
(20-07-2011, 14:50)Ibykus schrieb: Die erreicht man viel besser, wenn man mit Blumen in der Hand buckelt, seinen Unterhalt zahlt und sich von der KM gelegentlich die Erlaubnis einholt, sein Kind sehen zu dürfen ...... Wenn damit das erwünschte Ergebnis erreicht wird - warum nicht?
Entscheidend ist "was hinten bei rauskommt". Da sich jedoch darüber etliche zu wenig Gedanken machen - sind sie bereits wankelmütig bei den Mitteln und jammern halt bei jedem Ergebnis. Als Vater sollte man schon Verantwortung für die Wahl seiner Mittel übernehmen. Es ist keiner verpflichtetet ein Gericht in Betracht zu ziehen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
(20-07-2011, 17:09)sorglos schrieb: Entscheidend ist "was hinten bei rauskommt". Nein - denn wenn man darauf abstellt, macht man sein Verhalten von einer zukünftigen Situation abhängig, die immer ungewiß ist.
Das ist ja unser Problem. Wir wissen so gut wie nie, was "hinten rauskommt".
Es läuft doch regelmäßig so ab:
Nach summarischer Rechtsprüfung haben wir (und werden insofern hin und wieder von einem OLG bestätigt) gute Chancen, uns gegen mütterliches Unrecht durchzusetzen.
Dann erleben wir den Hammer: das Familiengericht entscheidet (trotzdem)(und frech) gg uns.
Entscheidend muss stattdessen sein, wie weit wir (natürlich immer auf den Einzelfall bezogen) uns das gefallen lassen wollen oder wann wir "die Faxen fett" haben.
Eine KM, die ansonsten gut kooperiert, muss man nicht mit einem Ordnungsgeldverfahren angehen, wenn sie mal die Gunst der Stunde nutzt, um das gemeinsame Kind (das das mglw auch noch selber will) an seinem Geburtstag bei seiner Mutter zu haben.
Eine KM aber, bei der von Anfang an der Umgang erkämpft werden musste und die keine Gelegenheit außer acht lässt, dem Vater Umgang zu klauen und auch sonst nicht bereit ist, seine elterliche Gleichwertigkeit zu akzeptieren, gehört "auf's Maul" gehauen.
Man muss und sollte ihr von Anfang an Grenzen setzen nach dem Motto: wehret den Anfängen.
(20-07-2011, 17:39)Ibykus schrieb: Entscheidend muss stattdessen sein, wie weit wir (natürlich immer auf den Einzelfall bezogen) uns das gefallen lassen wollen oder wann wir "die Faxen fett" haben. Kann ich bestätigen! Seitdem ich hingeschmissen habe, geht´s mir richtig gut. Ich sage dabei nicht, dass mir meine Kinder egal sind!
Ich zahle den KU aus der Portokasse, habe einen guten Job, gönne mir ab und zu eine teure [Unterschreitung des Mindestniveaus], reise durch die Welt, kaufe mir Sachen, die ich nicht wirklich benötige, esse das beste Essen, trinke ab und zu mal einen über den Durst, etc..., ich lebe einfach!
Die Tür für meine Kinder ist immer offen!
Die Tür für meine Ex bleibt immer geschlossen!
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Moin,
ich sehe es genauso, vom Fall abhängig. Und das hat nix mit buckeln usw zu tun. Sondern damit, was man will, wo man ggf. meint zurückstecken zu können um dafür andere Ziele zu erreichen, die aus eigener Sicht eine höhere Prio haben. Bleibt halt eine Betrachtung von Fall zu Fall.
Und mit später jammern wollen hat das auch mal gar nix zu tun.
Sondern mit der bisher gemachten Erfahrung, dass ich mit einer Mischung aus z.T. zurückstecken (bei Themen, die eh nicht so relevant für mich waren, tat also nicht weh) und teilweise dem Aufbau von Drohszenarien gegenüber Ex bei anderen -für mich relevanteren- Themen bisher Ex fast immer in die (für mich) richtige Richtung bekommen habe. Warum sollte ich da klagen und mir nur unnötige Kosten und noch mehr Stress ans Bein binden?
Aber das ist natürlich mein Einzelfall. In anderen Fällen, wo wirklich nichts mehr geht (und die gibt's anscheinend ja ohne Ende), würde ich sicherlich auch direkt den Weg zum Gericht sehen.
(20-07-2011, 20:53)ep2007 schrieb: In anderen Fällen, wo wirklich nichts mehr geht (und die gibt's anscheinend ja ohne Ende), würde ich sicherlich auch direkt den Weg zum Gericht sehen. Aber das ist ja das Fatale.
Wo nix mehr geht, wird Dir die Justiz auch nicht mehr helfen.
Dann ist es zu spät!
Wenn Dein Kind erst einmal von sich aus sagt: "Nein, ich will nicht zu meinem Vater", hat die KM ihre Parentlisierung (Profiler, Dein Stichwort!) erfolgreich beendet. "Dem erklärten Willen des Kindes können wir uns nicht entgegen stellen", sagt die Justiz! Das sagt sie schon, wenn Dein Kind noch schulpflichtig ist.
Wenn es dagegen erklärt, nicht zur Schule gehen zu wollen, wirst Du Dich wundern, was die Verwaltung (dann als Ordnungspolizei) alles gg den erklärten Willen des Kindes zu tun in der Lage ist!
Dann wird DeinKind mit obrigkeitlicher Begleitung zur Schule gebracht.
Und wenn die allein sorgeberechtigte More das nicht in den Griff bekommt, ist sie auch schon mal das SR los!
Wie gesagt: wenn es um die Schule geht.
Wenn's nur um den Vater geht, ist das lange nicht so schlimm!
('p', ich brauche einen "Würgekotzbrechsmily", weil ich jedes Mal einen Brechreiz bekomme, wenn ich über sowas schreibe und an die armen Väter denke, denen das alles schon passiert ist)
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21-07-2011, 11:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-07-2011, 11:44 von Skipper.)
Pardon, Iby.
Wenn Du Verbindungen zu mir nennst, dann bitte vollständig bzw. richtig.
Ich wies Dch darauf hin, daß Du von Parentalisierung sprichst, wenn Du PAS meinst, die aktive Entfremdung des Kindes vom entfernteren Elternteil.
Unter Parentalisierung wird vielmehr die Zuschreibung einer elterlichen Rolle verstanden, die einem Menschen nicht zusteht oder nicht entspricht, ähnlich der Infantilisierung nur mit anderem Vorzeichen.
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