25-07-2011, 17:10
@Ibykus:
Mit der "Urkunde über Unterhalt" kann also nicht direkt gepfändet werden?
So heisst das Muster, dass mir vom JA vorliegt. Hab ich das richtig verstanden?
Mich stört auch der Satz am Ende des Dokuments: "Die mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung ist heute dem Kind, ..., zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt worden."
Das hört sich so an, als ob die gleich loslegen wollen - dabei hab ich bisher alle Raten korrekt gezahlt.
@beppo:
Danke für den Kontakt. Das glaube ich, dass die sich auskennen. Keine Termine bis mitte September frei!
Kennt jemand eine Alternative?
Mit der "Urkunde über Unterhalt" kann also nicht direkt gepfändet werden?
So heisst das Muster, dass mir vom JA vorliegt. Hab ich das richtig verstanden?
Mich stört auch der Satz am Ende des Dokuments: "Die mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung ist heute dem Kind, ..., zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt worden."
Das hört sich so an, als ob die gleich loslegen wollen - dabei hab ich bisher alle Raten korrekt gezahlt.
@beppo:
Danke für den Kontakt. Das glaube ich, dass die sich auskennen. Keine Termine bis mitte September frei!
Kennt jemand eine Alternative?