26-07-2011, 13:55
(26-07-2011, 13:50)PapaX schrieb: Gibt es die Möglichkeit die Zahlung an Bedingungen zu knüpfen?
Nein. Ausdrücklich nicht. Bedingungslos und sofort vollstreckbar muss er sein.
Kratzer egal welcher Art am Unterhaltsmaximierungsprinzip werden nicht geduldet, Pardon wird nicht gegeben, Abstriche werden nicht gemacht.