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Riesige Belastung für Alleinerziehende
#1
So plaziert man Werbeartikel für den VAMV: http://anonym.to/?http://www.derwesten.d...78097.html
Und wie man auf dem Bild sieht, sind nicht nur Mütter und Omas, sondern auch Uromas betroffen.

Und wenn wir schon dabei sind: http://anonym.to/?http://www.nw-news.de/...hende.html
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#2
die Betroffenheit könnte man sicher bis auf Thusnelda zurück verfolgen

alles andere zeigt nur, wie weit die Lobbyarbeit funktioniert
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#3
Ist doch ein Fall für unseren 'Kettenhund' Ibykus,
mal nachzufragen
- wie die auf diese Zahlen kommen
- was eine kirchliche Beratungsstelle mit dem VAMV zu schaffen hat
- wie die zur Elterlichen Sorge stehen
und
- ob Vätern nicht ggf. zum Kirchenaustritt geraten werden müsse

...dieses verlogene Pack.

Überhaupt wollte Iby doch mal an die hohen Kirchentore klopfen wg Sorgerecht. Interessant, wie die dortigen Fürsten das sehen.

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#4
Wie (fast) immer sind die Kommentare um Längen besser als der Artikel.
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#5
(21-08-2011, 12:07)Profiler schrieb: Ist doch ein Fall für unseren 'Kettenhund' Ibykus,

... oder für Fackelträger des Ordens der Vermummten (bei Kerzen würde sich ja gleich wieder Jumbo angesprochen fühlen und seine "Schreibwut" an falscher Stelle abladen.

Ich hatte an den Kirchenpforten bereits angeklopft, was ich allerdings komplett vergessen hatte ...
Meine Sekretärin musste Schwangerschaftsurlaub nehmen, nachdem diese dusselige Kuh hier im Büro ein Chaos angerichtet hat, in dem nun keiner mehr den Überblick gewinnen kann.

Dringend erforderlich wären also nicht nur aufmunternde Worte darüber, was noch zu tun oder zu unterlassen wäre, sondern eigenverantwortliches Engagement.

Ich stehe ja z.zt. wieder in Kontakt mit dem gemeinsamen Datenschutzbeauftragten ev. Kirche/ Diakonie und hatte schon die Absicht, mit der Veröffentlichung eines Kirchenaustrittsformulars zu "drohen", falls die "Kollegen" dort nicht langsam mal in die Hufe kommen oder wenigstens die Hacken fliegen lassen, dass man Gummi riechen kann.

Liegt alles hier unter einem riesigen Stapel Papier!

Was habe ich neulich gelesen?
Jesus ist tot, Kennedy ist tot, Gandhi ist tot, Einstein ist tot!
... und mir ist auch schon ganz schlecht.

Hat @P meine Replik auf das Schreiben des Dr. Goerdeler überflogen?


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#6
(22-08-2011, 15:19)Ibykus schrieb: Was habe ich neulich gelesen?
Jesus ist tot, Kennedy ist tot, Gandhi ist tot, Einstein ist tot!
... und mir ist auch schon ganz schlecht.

bei Zweien wurde nachgeholfen Wink
war das jetzt eine Aufforderung, Dir jemanden vorbei zu schicken?

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#7
mit den Kranichen, war das nicht Kalif Storch?
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#8
Kleines Wort zu den Statistiken; ich gelte sogar vor dem Steuerrecht als alleinerziehend, weil es im paritätischen Betreuungsmodell so ist, dass ich während des halben Monats mein Kind tatsächlich allein erziehe, d. h., es lebt keine erwachsene Person in meinem Haushalt. Wäre dem so, gälte ich nicht als allein erziehend, selbst dann nicht, wenn diese Person sich nicht um die Erziehung kümmerte. Meine Ex hingegen gilt nicht als allein erziehend, weil sie mit einem Mann lebt und diesen letzthin auch geheiratet hat. Im Übrigen erhalte ich trotz erheblichen Mehrverdienstes meiner Ex keinen Bardifferenzunterhalt für mein Kind und es ist mir auch herzlich egal. Sozial betrachtet erziehe ich mein Kind natürlich nicht allein, sondern getrennt von der Mutter. Wir erziehen beide, nur eben nicht gemeinsam.

Im Übrigen sind Kinder keine Belastung: sie sind eine Bereicherung des Lebens, ein Kraftquell, eine unbezahlbare Freude.

Das Problem ist ein anderes: wo Menschen glauben, Kinder seien ihr alleiniger Besitz, glauben sie auch, sie seien allein erziehend. Wo Menschen anerkennen, dass Kinder beider Eltern bedürfen, entsteht dieser Anspruch gar nicht, auch wenn sie die Kinder nicht gemeinsam erziehen. Daher muss der VAM(V) so vehement gegen das gemeinsame Sorgerecht sein. Er arbeitet nicht daran, sich selbst überflüssig zu machen; er steht den Interessen der Kinder und ihrem Recht auf beide Eltern nicht nur im Wege; er sucht mit allen Mitteln zu verhindern, dass Alleinerziehung von Kindern (z.B. nach dem Tod eines Elternteils) die gesellschaftlich unterstützenswerte Ausnahme bleibt.
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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