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Titeländerung; gerichtsfest ?
#2
Ich nehme an, dass nach eurer Einigung auch der Titel korrekt geändert wurde. Damit ist der Ursprungstitel aus dem Spiel. Darauf berufen kann man sich nicht mehr. Ein höheres Einkommen des Pflichtigen wird bei einer späteren turnusmässigen Neuberechnung natürlich trotzdem durchschlagen.
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Titeländerung; gerichtsfest ? - von Hasserfuellter - 21-08-2011, 15:25
RE: Titeländerung; gerichtsfest ? - von p__ - 21-08-2011, 15:45
RE: Titeländerung; gerichtsfest ? - von Hasserfuellter - 21-08-2011, 16:12

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