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KU/TU/BU
#1
Eine Frage als Unterhaltspflichtiger im NON-EU-Ausland lebend, wird bei der Bemessung des Unterhaltes das wirtschaftliche Niveau des ausländischen Staates mitberücksichtigt? Was, wenn es deutlich niedriger liegt als in Deutschland. Wie wird die Hoehe des Unterhalts berechnet? Wie schauts mit Ruecklagen, Darlehnsrueckzahlungen, privaten Zusatzversicherungen, Altersvorsorge etc. pp aus die zur Sicherung meines Lebensstandarts dienen? Im Netz findet man allerhand, jedoch geht man IMMER von aus, ein Elternteil, mit Kind im Ausland lebt.

Gruesse aus Lilliput


schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
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#2
Gleich als erstes: BU gibt es nur in Deutschland und nach meinen neuesten Recherchen kann in Deutschland verurteilter BU in JEDEM anderen Land nicht vollstreckt werden, weil es diese Art des Unterhalts im Ausland nicht gibt und auch nicht durch ein internationales Unterhaltsabkommen gedeckt wird, weil diese Unterhaltsart KEINE familienrechtliche Pflicht ist und man mit der Mutter des Kindes weder verheiratet war, noch ein anderer Status im Familienrecht greift. Hierzu wurde jetzt ein erster Fall bekannt (England) , wo in Deutschland ausgeurteilter BU dort erfolgreich nicht vollstreckt wird bzw. dort nicht als Unterhalt gezählt wird (hat also nichts mit Familie zu tun).

Ansonsten kann man bei einem Vollstreckungsversuch im Ausland (für den Schuldner das Heimatland) dort seine Mindestbehalt anmelden oder erfragen, auch die anderen Aufstockungen wie Altersvorsorge ect.
Gerichtlich ( wenn Berechtigter) in Deutschland lebt, ist man als im Ausland lebender leider völlig der Willkür der Richter unterworfen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#3
d.h. also wenn ich nun im Ausland monatlich 12k netto verdiene, der Beschluss vom FG von damals aber einen Unterhalt von 550 Euro besagt, ich diesen dann auch puenktlich ueberweise, dann ist alles OK ?
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
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#4
Das einzigste was dir passieren kann ist dass sich in Deutschland mehr oder weniger fiktive Schulden stapeln, die niemand bei dir eintreiben wird, solange du nicht mit nem Bündel 500€-Scheine in D auftauchst und deine Ex oder evtl. Sozialbehörde das mitkriegt.
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#5
@mitglied

korrekt beschrieben.
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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