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Unterhalt - JA droht mit Klage
#26
(01-09-2011, 20:26)Calimero schrieb: Die Frage nach dem fiktiven Einkommen war aber, ob das auch rückwirkend (weil ich ja angeblich in Verzug bin) vom JA festgesetzt werden kann. Nach der Höhe habe ich deshalb gefragt, weil es natürlich absurd ist, denn sie könnten mir auch ein fiktives Einkommen von 15.000 EUR anrechnen, was manche Berufskollegen durchaus verdienen und in der absurden Folge also auch angesetzt werden könnte. ok, aber die Frage wurde beantwortet - das JA ist nichtverpflichtet ihre Rechnungsweise transparent zu machen.
Ja, die geforderte Höhe wird dann ab dem Monat der Inverzugsetzung gefordert werden. = potentielle auflaufende Schulden.

Aber auch wenn "fiktives Einkommen" schon eigentlich absurd ist, wird sich ein Gericht irgendwo zwischen deinem realen und dem in der Branche üblichen möglichen Einkommen bewegen - nicht an den allerobersten Rändern.

Wie hieß es doch so schön mal in einem solchen Urteil: "Auch das fiktiv unterstellte Einkommen muss in einem Mindestmaß realistisch sein."

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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