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Beschluss Umgangsrechtssache
#1
Ich habe im Mai 2011 in der Umgangsrechtssache eine Umgangsvereinbarung erhalten, in der zwei Fehler enthalten sind.
Ich habe sofort reagiert und habe das Familiengericht aufgefordert mir eine berichtigten Umgangsvereinbarung zuzusenden.

In der Umgangsvereinbarung des Amtsgerichts Frankfurt/ Main vom .. .. 2011 die mir vorliegt, steht folgendes:

„Der Vater ist berechtigt, das Kind jeden zweiten Freitag (in den geraden Kalenderwochen) um 15:30 Uhr im Kindergarten, ab der Einschulung des Kindes im Hort, abzuholen und um 18:00 Uhr bei der Mutter abzugeben.“

Richtigerweise müsste es heißen:

Der Vater ist berechtigt, das Kind jeden zweiten Freitag (in den geraden Kalenderwochen) um 15:30 Uhr im Kindergarten, ab der Einschulung des Kindes im Hort, abzuholen und Sonntag um 18:00 Uhr bei der Mutter abzugeben.

Unrichtig ist auch folgendes:

In der Umgangsrechtssache, an der beteiligt sind

1.) Name unseres Kindes, geboren am 10.06.2006, wohnhaft im Frauenhaus, 60407 Frankfurt

2.) KM, geboren am soundsovielsten, wohnhaft in Straße, in 60596 Frankfurt

Also unser 5 Jahre altes Kind wohnt allein im Frauenhaus, obwohl dem Gericht bekannt ist, dass das ABR die KM hat.

Ich habe das Gericht aufgefordert beide Punkte in einer Umgangsvereinbarung zu ändern.
Dann wäre eine neue Umgangsvereinbarung mit den beiden Änderungen an beide Parteien auszustellen.
Diese Fehler hat das Amtsgericht anerkannt und heute einen Berichtungsbeschluss zugesandt.

In dem Begleitschreiben des Amtsgerichts zu dem abgeänderten Beschluss wird aufgeführt, dass der Berichtigungsbeschluss mit der Originalentscheidung verbunden werden muss. Bitte senden sie daher sowohl den Berichtigungsbeschluss als auch die Originalentscheidung hierher zurück. Sie erhalten beide Ausfertigungen unverzüglich zurück, nachdem sie miteinander verbunden wurden.

Warum wird die fehlerhafte Originalentscheidung nicht zurückgenommen und vernichtet und eine neue, berichtigte Originalentscheidung beiden Parteien ausgehändigt.

Das ist mir einfach zu blöd.
Ich möchte eine Originalentscheidung mit der inhaltlichen Berichtigung und nicht irgend etwas verbundenes.
Welche Möglichkeiten kann ich anführen für eine saubere Umgangsvereinbarung.






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#2
weil Du sonst einen gültigen Beschluss in der Hand halten würdest, der erst im Wege eines Änderungsbeschlusses abgeändert werden müsste.

In Deinem Fall wird das Gericht den Beschluss im Original berichtigen.

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#3
@ Ibykus: "In Deinem Fall wird das Gericht den Beschluss im Original berichtigen."


Macht das Gericht nicht.
Heute bekam ich ein Antwortschreiben mit folgendem Inhalt:
" Sehr geehrter Herr ......,

in der Familiensache ........

kann die Original Ausfertigung der Umgangsvereinbarung nicht berichtigt werden, sondern der Berichtigungsbeschluss nur mit dem Original verbunden werden. Senden sie daher die Originalvereinbarung mit dem Berichtigungsbeschluss zwecks Verbindung an das Gericht."

Den Fehler im Originalbeschluss hat das Gericht fabriziert.
Ich will einen berichtigten Originalbeschluss und nicht irgend etwas verbundenes.
Was kann ich tun?
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#4
(14-09-2011, 19:51)marecello schrieb: @ Ibykus: "In Deinem Fall wird das Gericht den Beschluss im Original berichtigen."

Familiengericht schrieb:kann die Original Ausfertigung der Umgangsvereinbarung nicht berichtigt werden, sondern der Berichtigungsbeschluss nur mit dem Original verbunden werden. Senden sie daher die Originalvereinbarung mit dem Berichtigungsbeschluss zwecks Verbindung an das Gericht."
ja, so meinte ich das!
Das Gericht legt den Originalbeschluss mit der berichtigten Fassung zusammen, knickt die linke obere Ecke um, klammert beide zusammen und siegelt den Knick ab, damit er nicht ohne Siegelbruch voneinander getrennt werden kann.

Dann hast Du einen geänderten Originalbeschluss!
.


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