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Antrag auf Hilfen zur Erziehung
#1
GeS ohne Einschränkung, Kind lebt bei KM. KV hat für das Kind Antrag auf Hilfen zur Erziehung gestellt; KM beantragt diese nicht. JA am Wohnsitz des Kindes weist darauf hin, daß Beantragung durch beide Sorgeberechtigte erforderlich ist, ansonsten müßte Zustimmung bei FG eingeklagt werden.

Hat schon ´mal jemand so etwas gehabt?

Danke!
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#2
Wie und womit begründet das Amt die Zustimmungspflicht der Mutter?
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#3
Die Auffassung des Amtes ist schon korrekt, äh gesetzeskonform.

Offensichtlich ist deren Handhabe nur deutlich typisch unterschiedlich:
- Wenn KM (erst-)beantragt wird meist der SR-Vater vom Amt bedroht, er könne bei Nichtzustimmung das SR verlieren.
- Beantragt der Vater, wird er vom Amt darauf verwiesen sich die Zustimmung doch einzuklagen.

Beim Vater ohne SR kann den Antrag nur die Mutter allein unterschreiben - was ja auch bei "Hilfen" wie begleiteter Umgang passiert.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#4
sorglos,
die Auffassung, daß die Mutter einen Antrag, einer Hilfe des sorgeberechtigten Vaters zu seiner Erziehung zustimmen muß, teile ich nicht. Jedenfalls nicht, solange es sich um Belange seines Bereiches handelt. In dem hat die Mutter nichts zu suchen.

Umgekehrt habe ich erlebt, daß ich als Sorgeberechtigter über Beratung und Hilfen seitens der Mutter nicht einmal ansatzweise informiert wurde, geschweige denn, etwas unterschreiben hatte oder zustimmen mußte/durfte/sollte.
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#5
(15-09-2011, 16:59)Skipper schrieb: sorglos,
die Auffassung, daß die Mutter einen Antrag, einer Hilfe des sorgeberechtigten Vaters zu seiner Erziehung zustimmen muß, teile ich nicht. Jedenfalls nicht, solange es sich um Belange seines Bereiches handelt. In dem hat die Mutter nichts zu suchen.
Manno, skipper: Ich teile deine Auffassung und dein Wunschdenken, dass eine Gesetzeslage zu bevorzugen wäre, die jeder Familiengemeinschaft ein eigenständiges Antragsrecht in Bezug auf ihre Belange einräumt.

Die Gesetzeslage ist aber nunmal so, dass ein Antrag auf Hilfen zur Erziehung von den (Mehrzahl!) sorgeberechtigten (qualifizierend) Eltern (Mehrzahl!) unterzeichnet werden muss.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
(15-09-2011, 16:59)Skipper schrieb: die Auffassung, daß die Mutter einen Antrag, einer Hilfe des sorgeberechtigten Vaters zu seiner Erziehung zustimmen muß, teile ich nicht.

Es soll ja der Mutter bei der Erziehung geholfen werden. Damit ist die Angelegenheit strenggenommen überhaupt keine Frage des Sorgerechts, sondern eine persönliche Angelegenheit der Mutter.

Selbst wenn es eine Kinderangelegenheit ohne erhebliche Bedeutung wäre (somit kann jeder Elternteil über "seinen" Lebensbereich mit dem Kind entscheiden), wäre es Sache des betreuenden Elternteils, denn geholfen wird ihm, wenn das Kind bei ihm ist.

Wäre es eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, müssten beide Eltern zustimmen, ähnlich wie vor einer wichtigen medizinischen Behandlung.

In allen diesen denkbaren Fällen gibt es einen Fall nicht: Vater bestellt die Erziehungshilfe, betreuende Mutter muss das gegen ihren Willen hinnehmen.
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#7
p schrieb:In allen diesen denkbaren Fällen gibt es einen Fall nicht: Vater bestellt die Erziehungshilfe, betreuende Mutter muss das gegen ihren Willen hinnehmen.
Wir haben bei Väterwiderstand.de aktuell einen Fall, bei dem ohne Zustimmung des nichtanwesenden sorgeberechtigten Vater ebenfalls nix geht.
Eigentlich auch logisch, dass bei Erziehungshilfe beide Eltern eingebunden werden, besteht doch sonst die Gefahr dass die KM hinten kaputt macht, was der Vater vorne repariert!

Schon deshalb ist diese Regelung -wie @sorglos richtig erkannt hat- gesetzteskondom. Dagegen zu prostituieren ist zwecklos!
.


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#8
Ja, danke erstmal allerseits.

Das JA hat nur mit der "Gesetzeslage" begründet. Ich habe aber den Hinweis von @sorglos aufgenommen und das JA gebeten, die Kindesmutter darauf hinzuweisen, dass kein Zweifel daran bestehen muß, daß ich notfalls einen entsprechenden gerichtlichen Antrag stellen werde und dieser im Ergebnis zu einer Einschränkung ihrer Sorge führen kann... Schauen wir ´mal...
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#9
An solchen Konstellationen interessiert mich besonders, ob und mit welcher Begründung die Eltern ungleich behandelt werden.

Ich persönlich befürworte eine gegenseitige Einbeziehung, wenn Beratung und Hilfe zur Erziehung benötigt werden. Das ist schon deshalb sinnvoll, damit sich die elterlichen Sphären nicht konterkarrieren, sondern abstimmen können. Und wenn schon Hilfen benötigt werden, dann ist auch meist das Kindeswohl berührt.

Wenn ein Amt allerdings für einen väterlichen Antrag eine Zustimmungspflicht der Mutter sieht, umgekehrt aber nicht, dann werde ich hellhörig und empfindlich.

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#10
Ja, würde mir auch so gehen. Ist aber so, dass in einem Parallelfall auf der Unterschrift des KV bestanden wurde. Ging mir mehr um die schnelle Klärung, ob dies die Gesetzeslage oder irgend so eine interne Interpretation ist, die Hilfen für Kinder verhindert, obwohl diese nötig wären.

Bei diesem JA sehe ich schon, dass es da eine Kindeswohlorientierung gibt; ob diese immer in notwendiger Unabhängigkeit von der Mutter gesehen wird, kann man diskutieren. Meine Erfahrung: Dort arbeiten Menschen in all ihrer Unterschiedlichkeit. So eine Forderung wie die generelle Abschaffung des JA würde ich nicht unterstützen. Bei mir hat´s doch schon hilfeiche Aktivitäten gegeben, die meinem Kind genutzt haben.
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#11
wackelpudding schrieb:So eine Forderung wie die generelle Abschaffung des JA würde ich nicht unterstützen. Bei mir hat´s doch schon hilfeiche Aktivitäten gegeben, die meinem Kind genutzt haben.
Wenn Du mir den Vorgang zur Verfügung stellst, will ich bei der Begründung meiner Forderung die Abschaffung dieser üblen Institution betreffend, gerne ein "Dankeschön" als Randbemerkung mit aufnehmen.

Vielleicht gibt es ja den Einen oder Anderen, den das rührig ergreift.

Rolleyes

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#12
Update: Ich bin soeben vom JA telefonisch informiert worden, dass KM dem Antrag auf Hilfen zur Erziehung zugestimmt hat. Manchmal helfen eben doch die richtigen dezenten Hinweise.
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#13
(19-09-2011, 19:41)wackelpudding schrieb: Update: Ich bin soeben vom JA telefonisch informiert worden, dass KM dem Antrag auf Hilfen zur Erziehung zugestimmt hat. Manchmal helfen eben doch die richtigen dezenten Hinweise.

herzlichen Glückwunsch!
Ich lese daraus, dass sich mit einem Knüppel in der Hand wesentlich leichter kindeswohlorientierte Verhandlungsergebnisse erzielen lassen.

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#14
Danke!

Ich will es ´mal so sagen: Meine mitgeteilte Konfliktbereitschaft zum Wohle meines Kindes hat die Verhandlungsposition des JA gegenüber der KM (die Zweckmäßigkeit von Hilfen war ja in der Sache nicht strittig) sicher nicht geschwächt.
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#15
Update: Der Leistungsbescheid liegt jetzt vor.
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#16
Update: Der Hilfeplan liegt jetzt vor. Für mich ein erheblicher Fortschritt:

- JA und Maßnahmeträger bestätigen die Notwendigkeit der Entlastung für mein Kind.

- Es muß zwischen den Eltern eine -bisher von der KM verweigerte- angemessene Kommunikation aufgebaut werden, um die Belastungen für das Kind zu vermindern.

- Die Annahme der Hilfe durch die Mutter zur eigenen psychisozialen Entlastung ist aus fachlicher Sicht erforderlich.

Im Umgangsverfahren (s. thread "Vorbereitung Umgangsverfahren") war der Vorgang thematisiert und die Erwartung der Richterin deutlich, dass hier ernsthaft gearbeitet wird.

Der Betreuer meines Sohnes macht kindbezogen gute Arbeit. Das merke ich daran, dass dieses in seinem Verhalten wieder freier geworden ist. Für JA und Maßnahmeträger steht außer Frage, daß nur der (von mir von Anfang an gerichtlich erzwungene) intensive Umgang, es mir überhaupt erst ermöglicht hatte, die Veränderungen an meinem Kind zu bemerken. Seitens des JA verstehe ich das als Anerkennung dafür, dass ich ihm ein halbes Jahr mit zunehmender Intensität auf den Keks gegangen bin.

Richtig ist aber auch, dass ich einige "Aktivierungsmittel" nicht gehabt hätte, wenn ich mich nicht 2010 erfolgreich in die geS gedrängt hätte; dies als Hinweis an jene, die meinen, die geS sei eigentlich nicht so wichtig...

Ich denke, dies ist ein Beispiel, dass vorenthaltene geS nicht nur eine theoretische Diskriminierung des Kindes ist, sondern in eine tatsächliche Gefährdung einmünden kann.

Arbeiten muß ich noch bei JA und Maßnahmenträger an der sauberen Trennung von kindlichen Notwendigkeiten und mütterlichen Möglichkeiten; letztere dürfen keineswegs als Grenzen der Zukunftschancen meines Kindes gesetzt werden. Aber ich habe da Hoffnung...
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#17
(15-09-2011, 13:49)wackelpudding schrieb: GeS ohne Einschränkung, Kind lebt bei KM. KV hat für das Kind Antrag auf Hilfen zur Erziehung gestellt; KM beantragt diese nicht. JA am Wohnsitz des Kindes weist darauf hin, daß Beantragung durch beide Sorgeberechtigte erforderlich ist, ansonsten müßte Zustimmung bei FG eingeklagt werden.

Hat schon ´mal jemand so etwas gehabt?

Danke!

Ja, das ist bei bei GSr absolut korrekt. Du weisst schon was Hilfen zur
Erziehung sind ?
Solange ein Elternteil damit nicht einverstanden ist, kann nichts derart instaliert werden, bei Antrag eines Elternteils.
Anders sieht das aus,wenn das Jugendamt der Meinung ist,nach umfangreicher Prüfung. Meistens wird dies den Eltern nahegelegt,wenn dies nicht fruchtet schöpft das JA ihre Rechtsmittel aus.

jp
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#18
(30-01-2012, 20:08)jenpa schrieb: Du weisst schon was Hilfen zur
Erziehung sind ?

Na ja, ich weiß was im Hilfeplan steht und theoretisch würde ich mich hier http://www.sgbviii.de/S112.html orientieren. Gibt´s aber vielleicht insider-tips?

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#19
schick mir eine PN wenn du Insider Tips willst

jenpa
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#20
(31-01-2012, 20:47)jenpa schrieb: schick mir eine PN wenn du Insider Tips willst

jenpa

Danke!

Schon ´raus!

wackelpudding
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#21
(28-01-2012, 21:22)wackelpudding schrieb: Arbeiten muß ich noch bei JA und Maßnahmenträger an der sauberen Trennung von kindlichen Notwendigkeiten und mütterlichen Möglichkeiten;
Verdammt gut erkannt!

Du wirst nämlich niemals erfahren oder belegen können, was die da unter sich mauscheln und/oder dadurch (Steuer)Gelder fließen!

Ziehe das durch, aber wundere Dich nicht, wenn es "nicht schriftliche" Vereinbarungen zwischen JA und Hilfeträger geben sollte. Das ist Politik und betrifft Thema Haushaltskasse. Das JA bauftragt diejenigen, die dem politisch gut gesonnenem Landrat (siehe Methadon-Mädchen Hamburg ) wohlgesonnen sind.
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#22
Wir haben ja noch lang nicht fertig...

Aber nenn´mir eine sinnvolle Alternative, wenn Dein Kind 400 km weit weg wohnt und der Bedarf nun ´mal gegeben ist...
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#23
Das Interesse an meinen Kindern, nach alledem was ich so erlebt habe, ist gegen null gesunken...
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#24
Tja, da sind unsere Ausgangslagen wohl sehr verschieden: Mein Kind hat mir vor ´ner Stunde per SMS einen schönen Abend gewünscht. Ich bedaure, dass es bei Dir wohl anders ist. Wieviel an dieser Enrwicklung lastest Du denn Deinen Kindern an?
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#25
Den Kindern etwas anlasten? Das steht ausser Frage! Sie sind früh genug durch Mutter und Hilfsorganistationen bearbeitet worden.

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