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Antrag auf Hilfen zur Erziehung
#76
(22-06-2012, 18:41)Ibykus schrieb: ... durch die Hilfen des JA ausgeglichen werden kann.

Das wird man so nicht können. Die Hilfen müßten neu beantragt werden. Habe ich abgelehnt. Einerseits, weil die bisherige "diagnostische Treffsicherheit" des JA bei mir kein Vertrauen in die Wahl richtiger Maßnahmen erweckt, anderseits: Mein Kind braucht professionelle LRS-Förderung (bekäme es nur bei mir), ein häusliches Umfeld, in dem es arbeiten kann und einen fördernden Elternteil (letztere beiden Punkte sind nach Auffassung der Beratungsstelle wegen Nichtkooperation der Mutter nicht erreichbar). Statt dessen soll es intensivierte psychotherapeutische Hilfen erhalten. Wahrscheinlich dauerhaft bis zur Pathologisierung...

(22-06-2012, 18:41)Ibykus schrieb: Und im Übrigen wird man vermutlich die Meinung vertreten, dass gerade unter diesen angespannten Umständen ein Wechsel des Lebensmittelpunktes des Kindes nicht seinem Wohl entspricht.


Klar, bei nicht angespannten Lebensverhältnissen entspricht ein Wechsel nicht dem Wohl des Kindes und bei angespannten ebenfalls nicht ... ja, welche hätten wir denn noch zur Auswahl?

(22-06-2012, 18:41)Ibykus schrieb: Möglich, dass ein Sachverständigengutachten -so es denn beschlossen würde- zu einem anderen Ergebnis kommt.

Wenn der Sachverständige die Qualtität der bisherigen Therapeuten hat, wird er die eingetretenen Schäden meines Kindes nicht übersehen können...

(22-06-2012, 18:41)Ibykus schrieb: Aber Du weisst ja selber, wie lange sich Gutachter damit Zeit lassen und was sich zwztl alles verändern kann.

Ja.

(22-06-2012, 18:41)Ibykus schrieb: Ich wäre jedenfalls sehr überrascht, wenn das Gericht Deinen Antrag für begründet hält.

Was nicht bedeutet, dass er nicht richtig und auch nicht verantwortungsbewußt wäre.

Nun ja, ich denke, ich bin es meinem Kind und mir schuldig, das jetzt durchzuziehen... soweit ich eben kann. Und so ein Verfahren ist ja auch ein Stück Dokumentation.
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#77
Ich hatte letzte Zeit ziemlich viel um die Ohren, weshalb ich hier recht wenig posten konnte. Jetzt macht mein Kind bei mir Ferien mache, weshalb ich auch nur kurz mitteilen will, dass das Gutachten beschlosssen wurde.
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#78
Hallo @all,

zunächst eine kleine Erklärung zu meiner vorübergehenden Forenabstinenz:
Ich mußte den Umzug in eine Wohnung vornehmen, die jahrelang leerstand und schon vorher nicht auf dem Stand der Zeit war. War also eine Menge zu richten und mit wenig Geld macht man eben viel selbst - irgendwann fällt man dann abends todmüde ins Bett und gurgelt morgens mit schwarzem Kaffee. Mittendrin 2 Ferienaufenthalte meines Kindes und 2 Gutachtertermine. Na ja, jetzt ist wieder etwas Luft...

Wie schon geschrieben: Ich habe die Gutachtertermine hinter mir; zuletzt gab es wohl Terminschwierigkeiten mit der KM...

Aber mein Thema heute ist an sich ein anderes. Letztens hat mich der jahrelang nicht vorhandene Vater der KM angerufen (mein Kind hat damit 3 Opas: meinen Vater, den Mann der Mutter der KM und aktuell als Neuzugang den Vater der KM) um mir mitzuteilen, dass ich mich ´mal vorsehen solle, er würde seine Tochter und seinen Enkel schon vor mir zu schützen wissen. Keine gute Gesprächseröffnung, weshalb ich ich selbiges denn auch beendete.

Aber da der Vater der KM über entsprechende Mittel verfügt, stelle ich mich darauf ein, dass ich wohl auf jeden Fall zum OLG muß. Hier würde ich dann mit Anwalt antreten wollen; dazu meine Fragen: Wäre ein Anwalt am am OLG-Standort (hier: Rostock) sinnvoll oder ist das egal? Wieviele Vorbesprechungen und Gerichtstermine gibt es denn üblicherweise in einem ABR-erfahren? Oder kann mir jemand evtl. einen Anwalt empfehlen?

Danke im Voraus!
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#79
Gespräche, die so beginnen sofort abzubrechen ist das einzig Richtige. Für einen Anwalt würde ich schon zuerst einen aus dem OLG-Bezirk nehmen, ausser du hast eine besondere Empfehlung von ausserhalb. Im Falle eines Termins kommen dann eben eventuell Fahrtkosten dazu. Das OLG dröselt die Entscheidung des Amtsgerichts nicht erneut auf, sondern wird sich auf die Berücksichtigung bisher unberücksichtigter Tatsachen konzentrieren.
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#80
Ich habe jetzt von meinem Kind erfahren, dass der Gutachter bei der KM war...
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#81
Der Vater der Halbschwester meines Sohnes hat mich informiert, dass er nach anwaltlicher Beratung und Unterstützung beim FG den Antrag auf Übertragung der aeS für seine Tochter gestellt hat.
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#82
Hallo @all!

Bei der letzten Umgangswoche gab´s einige sinnfreie sms der KM, die wohl nur die Absicht hatten, die Herausgabe von Kleidung für meinen Sohn zu Verunmöglichen, was letzten Endes dann auch so gekommen ist.

Dabei hatte ich wohl noch Glück: Da ich meinen Sohn zu Umgangsbeginn von der Schule abhole, kann die KM hier nicht wirklich etwas ausrichten. Der Vater der jüngeren Halbschwester meines Sohnes hingegen war 800 Km angereist und stand vor verschlossener Tür. Die Polizei, die er gebeten hatte, nach seiner Tochter zu schauen, weil er sich wegen der emotionalen Instabilität der KM Sorgen mache, berichtete auch nur, dass niemand öffnen würde.

Nun bekomme ich zum wiederholten Male sms von meinem Sohn, wonach er nach dem Nachhausekommen von der Schule sofort auf sein Zimmer (6 m²) muß und dort bleiben bis zum Schlafengehen. Hinzu kommt, dass mein Sohn von zunehmender Angst vor seiner Mutter berichtet und Nachbarn, die der Vater der Halbschwester befragt hatte, weil er sich Sorgen um seine Tochter machte, das Verhalten der KM als "seltsam" bezeichnet hatten.

Dies ist im Grunde nichts Neues und allgemein (JA, FG, Gutachter, Verfahrenspflegerin) bekannt; nach meiner Beobachtung nehmen Häufigkeit und Rigidität dieser Verhaltensweisen seit einiger Zeit permanent zu.

Bereits am Ende der Hertbstferien musste ich am Abend vor der Heimfahrt mit meinem Sohn 2 1/2 Stunden darüber diskutieren, warum es besser ist, wenn ich ihn nach Hause fahre, bevor er dann bereit war, sich fahren zu lassen. Am Ende des letzten Wochenumganges meinte er wiederholt, dass ich nicht wegfahren und ihn allein lassen dürfe. Wir besprachen dann, wie es wäre, wenn er zur örtlichen Kindernothilfe ginge, wenn es zu schlimm für ihn würde. Seine erste Antwort: "Dann kommt Mama und tut ganz lieb und ich muß wieder nach Hause und habe dann die Hölle." Am Ende haben wir uns verständigt, dass er notfalls zur Kindernothilfe geht und dort bittet, die zuständige Familienrichterin zu verständigen.

Tatsächlich ist mir bereits morgens schlecht, wenn ich aufwache... und es wird schlimmer, wenn ich dann wieder so eine sms finde: Jede sms ist bereits eine Überwindung für ihn, denn seine Mutter kontrolliert ständig sein handy...

Natürlich habe ich schon überlegt, meinen Sohn einfach bei mir zu behalten. Nur, daß würde wohl eher im ABR-Verfahren stören und zum andern ist mein Sohn LRS-Kind - an einem geordneten Übergang wäre mir schon gelegen, um überganglos von der Förderung des einen Bundeslandes in die Förderung des anderen Bundeslandes zu gelangen.

Meine Fragen: Macht es Sinn, unter diesen Umständen eine vorläufige ABR-Übertragung im eA-Verfahren zu beantragen? Welche anderen Möglichkeiten seht ihr, wie ich meinem Sohn beistehen kann?

Oder muss ich tatsächlich tatenlos zusehen, bis der Schalter bei der Mutter vollends umgeflogen ist? Der Gedanke, dass ich nicht nur eine S.. durch´s Dorf jagen werde, wenn meinem Sohn oder seiner Halbschwester auch nur das Geringste geschieht, ist nicht wirklich aufbauend...
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#83
Die Idee mit der Kindernothilfe ist sehr sehr gut. Die sollen da aber nicht nur die zuständige Familienrichterin verständigen, sondern er sollte dort auch ganz klar machen, dass er zu dir möchte. Das sollte dann in jedem Fall im Sinne des Kinderwillens Vorrang haben.

Falls deinem Sohn etwas wirklich Gravierendes mit der KM passieren sollte, und du hast vorher nichts gemacht, wird er sich von dir im Stich gelassen fühlen.
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#84
(30-11-2012, 20:54)Jessy schrieb: ...sondern er sollte dort auch ganz klar machen, dass er zu dir möchte.

Das will er auch. Er hat aber Angst, dass er das im Beisein seiner Mutter tun muss und die dann ausrastet... wer die KM ´mal beim Ausrasten erlebt hat, kann verstehen, warum ein Kind, das dem vielfach ausgesetzt war, eine höllische Angst davor hat...

(30-11-2012, 20:54)Jessy schrieb: Falls deinem Sohn etwas wirklich Gravierendes mit der KM passieren sollte, und du hast vorher nichts gemacht, wird er sich von dir im Stich gelassen fühlen.

Was glaubst Du, weshalb mir schlecht ist...?
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#85
Prinzipiell muss er das aber - wenn die Kindernothilfe gut arbeitet - nicht tun.
Ich bin selbst mal - allerdings als 17-jährige in einer heißen pubertären Phase - von einem Freund zur Kindernothilfe begleitet worden. Die haben zwar meine Eltern verständigt, aber ich wurde nicht gezwungen, die Nacht in meinem Elternhaus zu verbringen oder mich bei meinen Eltern für die Situation zu rechtfertigen.
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#86
Danke, das könnte helfen. Ich werde beim nächsten Umgang da ´mal persönlich nachfragen und dann ggf. mit meinem Sohn darüber reden.
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#87
Ich war jetzt in der Einrichtung. Ist tatsächlich so, dass ein Kind nicht nach Hause zurück muß, wenn es nicht will...

Es wurde dann vorgeschlagen, dass ich mit meinem Sohn ´mal vorbeikomme, damit er sich die Räumlichkeiten anschauen kann und auch das Personal schon gesehen hat. Das haben wir dann auch gemacht, und ich denke, es ist gut für ihn, dass er jetzt einen Ausweg kennt.
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#88
Sehr gut - ich drück euch beide Daumen, dass ein eventueller baldiger Wechsel reibungslos klappt.
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#89
Danke für´s Daumendrücken.

Tatsächlich wäre mir lieber, es käme nicht dazu, dass mein Sohn von seiner Mutter abhaut. Das würde sie ihm wahrscheinlich nicht verzeihen (können). Und dann hat er wahrscheinlich keine Mutter mehr.

Eine Trennung durch FG-Beschluß würde sie ja mir anlasten, d. h. es bestünde dann eine Chance auf Sohn-Mutter-Kontakte, die ich mir für ihn auch wünsche - vielleicht sogar zu einer Mutter, die sich hat therapieren lassen.

Tatsache ist wohl, dass sowohl für seine Mutter (sie hat mit zwei Verfahren zu tun) als auch für ihn die Situation mit zunehmender Dauer auch zunehmend belastend wird. Und da niemand wirklich weiss, wie sie unter welchen Umständen reagiert, ist das jetzt nach meiner Einschätzung eine hoch riskante Situation - ich kann nur hoffen, dass er das ggf. rechtzeitig erkennt und dann den jetzt gefundenen "Notausgang" benutzt.

Jämmerlich ist für mein Empfinden, dass ein Kind das von Erwachsenen durch nicht kindgerechte Verfahren verursachte Risiko ganz alleine tragen muß.
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#90
Am Freitag hatte der Vater der Halbschwester seinen eA-Termin wg. Umgang, nachdem ihm die KM zum Termin davor nach 800 km Anreise ja einfach nicht geöffnet hatte. Der Termin ist nach seinem Bekunden gut gelaufen, mit deutlichen Ansagen des Gerichts an die KM. Er bekam Umgang vom Nachmittag ab 15 Uhr bis Sonntag früh - ab Montag muß er über die Feiertage arbeiten.

Der KM wurde im Termin auferlegt, die Tochter zuvor noch auf den Umgang vorzubereiten. Vereinbarungsgemäß wollte der Vater die Kleine dann nachmittags bei einer Freundin der KM abholen. Die Freundin der KM trat ihm dann spürbar feindselig gegenüber, da sie angeblich von der KM nicht informiert worden sei und verunsicherte das bis dahin nicht informierte Kind zusätzlich: Während sie und die Kleine sich ca. 2 m von der Tür entfernt in der Wohnung befanden, wurde die Bitte des Vaters abgelehnt, mit seiner Tochter in der Wohnung reden zu dürfen. Er versuchte es dann vom Flur aus - verzichtete letztendlich aber auf die Mitnahme seiner Tochter.

Interessanterweise fand dies alles im Haus einer evangelischen freikirchlichen Gemeinde statt - nicht einmal der nahende Geburtstag ihres Erlösers scheint für diese Christen auszureichen, um zu kultiviertem Verhalten kommen zu können.

Der Vater schickte der KM dann eine SMS, daß er seine Tochter am nächsten Morgen bei ihr abholen würde. Das gelang dann auch und er verlebte mit ihr eine sehr schöne Zeit bis zum heutigen Vormittag, wie ich telefonisch erfuhr.

Um 14:41 Uhr rief mich der örtliche Kindernotdienst an und teilte mit, dass mein Sohn dort gewesen sei. Inzwischen sei er aber wieder auf dem Weg nach Haus, nachdem der Bereitschaftsdienst des Jugendamtes und er hernach mit seiner Mutter telefoniert hatten. Beim anschließenden Telefonat mit ihm ergab sich dann Folgendes:

Seine Halbschwester sei voller Freude aus der Papazeit zurückgekommen und habe lebhaft berichtet. Die KM, die die Freude anderer Menschen nicht nachvollziehen kann, reagierte zunehmend abwehrend, sodaß die Kleine dann irgendwann enttäuscht gesagt habe: "Dann will ich doch lieber zu Papa!" Danach sei die Stimmung entgültig gekippt und er wollte, um sich aus der Situation herauszunehmen, mit mir telefonieren. Dies habe ihm die KM - im Übrigen entgegen gerichtlicher Vereinbarung- in sehr harscher Form untersagt. Für ihn sei das alles in diesem Moment unerträglich gewesen, sodaß er zum Kindernotdienst gegangen ist - immerhin eine halbe Stunde Fußweg bei Minustemperaturen.
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#91
Mein Sohn erzählte, dass eine gutachterliche Interaktionsbeobachtung erfolgt ist. Dabei habe er mit seiner Mutter vor allem gespielt -was sonst so gut wie gar nicht vorkomme und wozu er auch nicht wirklich Lust hatte.

Demnächst soll die Interaktion zwischen ihm und mir beobachtet werden, weshalb ich da ´mal Fragen habe:

- Ist es üblich, dass man dem Gutachter da irgendetwas vorspielt? (Mein Sohn wäre im Zweifel für Fußball...)

- Für die Interaktionsbeobachtung zwischen Kind und nicht betreuendem Elternteil finde ich als eigentliche Begründung, dass sie bei Kleinkindern aufgrund deren begrenztem Artikulationsmöglichkeiten geeignet ist, eine Einschätzung der Eltern-Kind-Beziehung zu ermöglichen. Nun ist mein Sohn 11+ und eher alles andere als in seinen Ausdrucksmöglichkeiten gehemmt. Welche Erkenntnisse sollen da hauptsächlich gewonnen werden?
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#92
Die Zielrichtung des Gutachtens steht u.a. im Auftrag an den Gutachter. Zusammen was zu spielen ist recht beliebt, z.B. simple Spiele wie Mensch-ärgere-dich-nicht.

Das ist aber nur ein kleiner Teil. Solche Beobachtungen in Gutachten können Stunden dauern.
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#93
@wackelpudding
Ich habe 2 Interaktionsbeobachtungen hinter mir.
Meinen Umgang habe ich, wie auch sonst, zum wohle meines Kindes ausgestaltet.
Zitat:Ergebnis: Der Umgang läuft normal, keinerlei Auffälligkeiten. Alles Top

Bei der Mutter, die das Schauspielern für richtiger hielt.
Zitat:Ergebnis: Sie versuchte alles nach ihrer sozialen Erwünschenheit darzustellen.............
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#94
(07-02-2013, 14:05)p schrieb: Die Zielrichtung des Gutachtens steht u.a. im Auftrag an den Gutachter. Zusammen was zu spielen ist recht beliebt, z.B. simple Spiele wie Mensch-ärgere-dich-nicht.

Das ist aber nur ein kleiner Teil. Solche Beobachtungen in Gutachten können Stunden dauern.
... oder sehr kurz sein, wenn es sich um einen erfahrenen Gutachter handelt, der sich mit wenig Informationen ein zutreffendes Bild 'hochrechnen' kann.
.
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#95
Die Fragestellungen in Bezug auf die KM und mich sind die gleichen. Ist das so üblich, auch wenn ein Elternteil nur Umgangselternteil ist?

Darüber hinaus soll die Beobachtung bei mir zu Hause stattfinden. Hier sind wir aber nur während der Ferien, was nicht unbedingt ´ne Alltagssituation ist...

Mein Sohn meint, die Beobachtung mit seiner Mutter hätte 3,5+ Stunden gedauert. Bevor ich so lange "Mensch ärgere Dich nicht" spiele, verliere ich im Normalfall doch lieber...
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#96
Ehrlich gesagt würde ich mir da keinen Kopf machen - mach ganz normal deinen Umgang, wie immer. Am Ende schreibt der Gutachter vielleicht, dass dein Sohn und du ganz ausgezeichnete Fußballer seid... Wink
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#97
Klang halt irgendwie komisch, was mein Sohn so erzählte...

(07-02-2013, 17:32)Jessy schrieb: ... mach ganz normal deinen Umgang, wie immer.


Tja, dann ist mein Sohn unter Umständen gar nicht da, wenn der Gutachter kommt. Er hat ja hier gewohnt, bis seine Mutter mit ihm wegzog und genießt das, wenn er sich einfach auf sein Rad setzen und zu "alten" Freunden fahren kann...Cool

Aber danke auch an alle anderen, die mich doch darin bestärken, auch einen Gutachter wie einen normalen Menschen zu behandeln...
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#98
(07-02-2013, 13:29)wackelpudding schrieb: Nun ist mein Sohn 11+ und eher alles andere als in seinen Ausdrucksmöglichkeiten gehemmt. Welche Erkenntnisse sollen da hauptsächlich gewonnen werden?
Genau diese Frage stelle ich mir auch. Meiner persönlichen Meinung ist dieses Gutachten völlig unkonstruktiv und dient lediglich, die Familienvernichtungsmafia am Kacken zu halten.

Wäre das Kind so um die 5 Jahre alt, könnte ich das noch verstehen. Aber in diesem Alter?

Die genaue Fragestellung an die GutachterIn wäre aber wirklich von Interesse!
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#99
Na ja, in Bezug auf die Abhängigkeit zur Mutter habe ich´s dann noch verstanden, weil diese in der Tat geprägt ist von dem Bemühen, Mutti bloß nicht durch eine eigene Sicht von irgendetwas zu reizen.

Und ich hatte da auch nicht gegengesteuert, weil ich die KM ja kannte. Erst im Zuge des jetzt ja schon länger dauernden Verfahrens habe ich begonnen, Fragen meines Sohnes soweit zu beantworten, wie mir dies für seine adäquate Willensbildung angemessen erscheint.

Aber der nicht betreuende Elterteil kann eine prägende Abhängigkeit ja wohl kaum aufbauen? Weshalb mir die 1:1-Übertragung zunächst ´mal nicht einleuchtet.
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(07-02-2013, 21:00)wackelpudding schrieb: Aber der nicht betreuende Elterteil kann eine prägende Abhängigkeit ja wohl kaum aufbauen? Weshalb mir die 1:1-Übertragung zunächst ´mal nicht einleuchtet.
Eben!
Und daher wäre wohl von vornherein die Fragestellung an die GutachterIn abzulehen gewesen!
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