25-06-2013, 23:51
p schrieb:Ist es nun erforderlich/empfehlenswert wenn ich jetzt die Ablehnung der Anträge beantrage oder kann ich das lassen, weil es sich um ein Amtsverfahren handelt, wo -habe ich ´mal gelesen- Anträge eh´nur den Charakter von Anregungen haben?unabhängig, ob Anträge in solchen Verfahren als Anregungen gewertet werden, spiegeln sie Deine Rechtsauffassung und Deine Einstellung zum Ganzen wieder, die ich denen auf keinen Fall vorenthalten würde. Zwar werden Anträge abschließend am Ende der Verhandlung gestellt. Aber man kann sich nie darauf verlassen, ob Dein Vorbringen in der Verhandlung so protokolliert wurde, dass man im Beschwerdeverfahren darauf Bezug nehmen kann ..
"... wird der Antrag, die alleinige Sorge der KM zu übertragen abgelehnt.
[In der Begründung hast Du Gelegenheit die Argumente vorzutragen, die Deiner Meinung nach dafür sprechen, dass dem Wunsch Deines Kindes stattgegeben und das ABR auf Dich übertragen wird].
Sorry, wackelpudding, ich melde mich morgen zurück ...