13-01-2015, 15:46
Ach, ich denke, sie ist der Anwältin noch ´was schuldig: Je 1 Umgangs- und Unterhaltsverfahren, wo es keine VKH gab.
Aber ich akquiriere nix Neues, solange ich keine Provision krieg...
Also hier war schon der Vorschlag da, ein §170-StGB-Verfahren einzuleiten, um ein Mitwirken von ihr zu erzwingen. Ich habe aber (noch) nicht zugestimmt, weil ich hoffte, allein wegen des (jetzt fehlenden) Kontaktes zu ihrem Kind würde sie vielleicht doch ´mal ´ne richtige Therapie machen...
Aber ich akquiriere nix Neues, solange ich keine Provision krieg...
Also hier war schon der Vorschlag da, ein §170-StGB-Verfahren einzuleiten, um ein Mitwirken von ihr zu erzwingen. Ich habe aber (noch) nicht zugestimmt, weil ich hoffte, allein wegen des (jetzt fehlenden) Kontaktes zu ihrem Kind würde sie vielleicht doch ´mal ´ne richtige Therapie machen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...