15-09-2011, 17:28
(15-09-2011, 16:59)Skipper schrieb: sorglos,Manno, skipper: Ich teile deine Auffassung und dein Wunschdenken, dass eine Gesetzeslage zu bevorzugen wäre, die jeder Familiengemeinschaft ein eigenständiges Antragsrecht in Bezug auf ihre Belange einräumt.
die Auffassung, daß die Mutter einen Antrag, einer Hilfe des sorgeberechtigten Vaters zu seiner Erziehung zustimmen muß, teile ich nicht. Jedenfalls nicht, solange es sich um Belange seines Bereiches handelt. In dem hat die Mutter nichts zu suchen.
Die Gesetzeslage ist aber nunmal so, dass ein Antrag auf Hilfen zur Erziehung von den (Mehrzahl!) sorgeberechtigten (qualifizierend) Eltern (Mehrzahl!) unterzeichnet werden muss.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #