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Umgang wird langsam reduziert - wie verhalten
#1
Liebe Mitbetroffenen,

zunächst einmal ein Hallo in die Runde. Leider muss auch ich bestätigen, dass viele Punkte aus den Trennungsfaqs der bitteren Wahrheit entsprechen. Insbesondere der Punkt, dass Frauen schon im Vorfeld einer Trennung alles zusammensammeln, was irgendwie gegen einen verwendet werden kann, kann ich so aus eigener Erfahrung unterschreiben...

Als längerer stiller Mitleser in diesem Forum, möchte ich mich doch jetzt einmal an Euch wenden, wie ich mich in Sachen Umgang am besten verhalten sollte.

Kurz zu meiner Situation:
- verheiratet, seit 15 Monaten getrennt leben --> gemeinsames Sorgerecht
- Tochter 3.5 Jahre
- Umgang seit Trennung: jedes Wochenende von Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 18:Uhr (mündlich abgesprochen)
- Telefonkontakt einmal die Woche
- nach Trennung bin ich arbeitsbedingt umgezogen, jetzt 35km Entfernung zur KM

Der Umgang mit unserem süssen Engel klappte bis vor ca. 2 Monaten eigentlich erstaunlich gut. Auch konnten wir (nach anfänglichen Schwierigkeiten direkt nach der Trennung - so erklärte mir meine Exe einmal, unsere Tochter sei krank und ich könne Sie nicht sehen; nach bitten, konnte ich Sie dann für 3 Stunden sehen und sie hatte vielleicht einen leichten Schnupfen) zumindest einigermaßen kommunizieren.
Einen Monat nach unserer Trennung hatte meine Ex dann auch einen neuen Partner (vielleicht wurde sie deshalb erst einmal ruhiger - Ihr versteht was ich meine), den sie vor mir aber verleugnet und von dem ich über Umwege erfahren habe. Meine Tochter erzählt mir aber des Öfteren vom Neuen LAS (Lebensabschnittsstecher) und nachdem sie wohl anfänglich überhaupt nicht mit ihm klar kam, gibt sie ihm wohl jetzt auch Küsse (grrrr).
KM geht zum Glück arbeiten (Religionslehrerin), so dass der Unterhalt noch im Rahmen bleibt.

Nachdem es mich anfangs völlig heruntergezogen hatte, war ich nach einigen Monaten eigentlich ganz zufrieden mit der Situation was mein Verhältnis zu unserer Tochter anging. Ich holte meine Tochter freitags ab und brachte sie sonntags wieder zur KM, sie war auch immer sehr erfreut dass ich sie abhole.

Seit einiger Zeit hat sich das Verhalten der KM allerdings merklich geändert:
- Umgang wird eingeschränkt von SA 15:00Uhr bis Sonntag 17:Uhr jedes Wochenende
- keine telefonischen Kontakte mehr unter der Woche
- Kommunikation gleich null
- keine Auskünfte mehr über unsere Tochter
- eventuell Beeinflussung unserer Tochter gegen mich (ihr Herz würde bluten, wenn unsere Tochter zu mir käme - Aussage unserer Tochter)
- schriftliche Umgangsregelung wird kategorisch abgelehnt

Schon einmal drohte sie mir an, das alleinige Sorgerecht beantragen zu wollen, auch ist sie (aus eigener Erfahrung; ich kenne sie ja schon länger) übertrieben eifersüchtig und bindungsintolerant ('machtgeil'). Dass der Umgang bis jetzt so gut lief, hat mich ehrlich gesagt bereits überrascht.
Ich habe soweit es geht, meinen Umgang mit unserer Tochter dokumentiert, wohl wissend, dass dies wenig bringen wird im Fall der Fälle.
Ich frage mich jetzt einfach, wie ich mich am besten Verhalten soll. Einerseits bin ich froh, dass ich überhaupt Umgang habe, dies immerhin jeder Wochenende, trotzdem bleibt mir manchmal bei den Ansagen meiner Ex die Spucke weg ('Du bringst unsere Tochter morgen die und die Zeit, fertig'). Mein RA meinte, man müsse als Trennungsvater an vielen Stellen, die auf einen zukommen, schlucken, und dass meine Situation noch erträglich sei und die Zeit würde auch für mich arbeiten. Ich sah das eigentlich ebenso - solange die Situation so war wie zunächst (und wie sie über ein Jahr stabil war).

Wie würdet Ihr Euch in meiner Situation verhalten? Wenn ich mit Gericht komme, könnte alles noch schlimmer werden (wie ich meine Ex einschätze, gibt es dann erst einmal eine Totalblockade). Mit irgendwelchen Jugendämtern hatte ich noch keinerlei Kontakt. Ich hatte für mich entschieden, dass ich diese Kröte jetzt noch einmal schlucke, wobei es mich schon wahnsinnig ärgert und v.a. verletzt.
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#2
(16-09-2011, 21:36)befreit schrieb: Mein RA meinte, man müsse als Trennungsvater an vielen Stellen, die auf einen zukommen, schlucken, und dass meine Situation noch erträglich sei und die Zeit würde auch für mich arbeiten.
Ja, Deine Fledermaus hat meiner Meinung nach völlig die Situation des deutschen Familienrechts erkannt.

Schluck die Kröten und erhalte den Kontakt zum Kind.
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#3
(16-09-2011, 21:36)befreit schrieb: Ich habe soweit es geht, meinen Umgang mit unserer Tochter dokumentiert, wohl wissend, dass dies wenig bringen wird im Fall der Fälle.

Kann schon was bringen. Ich vermute, dass die Ex den Umgang und Kontakt zum Kind weiter einschnüren wird, nach ihrem Gusto beschneiden und strangulieren. Es bringt also überhaupt nichts, sie jetzt durch Hinnehmen und Wohlverhalten gütig stimmen zu wollen, im Gegenteil: Sie lernt dadurch, dass sie sich alles erlauben kann, ohne dass du reagierst.

Da du den bisherigen Umgang dokumentiert hast, würde ich jetzt

- den Anwalt hinauswerfen. Die Zeit arbeitet nicht für dich, sondern voll gegen dich. Die Durchsetzung des Umgangsrechts hat sich in den letzten Jahren ein bisschen verbessert, natürlich noch lange nicht auf akzeptables Niveau, aber doch so dass der konsequent beschrittene Gerichtsweg häufiger als früher angezeigt ist.

- sofort vor Gericht. Nachweisen, wie es früher lief und beantragen, dass es so weiter läuft. Umgang und Telefonkontakt. Du hast überhaupt nichts zu verlieren, siehe oben. Ordnungsgeldbewehrte gerichtliche Umgangsregelung beantragen. Auch wenn sie nicht so gut ausfällt wie früher, so wird es doch eine gerichtliche Regelung, die sie nicht mehr ohne weiteres weiter ummodeln kann, wenn ihr ein Furz quer steht.

- keinesfalls drohen, gross verhandeln, nebenbei Bemerkungen fallen lassen, zögern, warten, auf halbgare Verhandlungen setzen und vor allem nicht irgendetwas androhen, das du nicht punkt- und taggenau auch durchführst. Frist zur Unterzeichnung der von dir vorgelegten schriftlichen Umgangsregelung setzen (10 Tage), bei ergebnislosem Verstreichen sofort vor Gericht gehen, den bisher praktizierten Umgang einklagen, das ist die Richtung. Sie soll sich vorkommen wie in einem Zeitrafferfilm und auch keine Zeit bekommen, irgendwelche dreckigen Beraterinnen um faule Tricks anzuhauen, wie man dich ausbremsen kann.

Was nicht durchsetzbar ist, lässt du liegen. Auskünfte über das Kind zum Beispiel. Stattdessen gehst du selbst zum Kindergarten und informierst dich.
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#4
(16-09-2011, 22:39)p schrieb: - den Anwalt hinauswerfen.
Ich bitte Dich, p. Du erwartest ab und zu ein wenig zu viel von den Lesern hier.
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#5
Hallo Blue und p,

danke für Eure Antworten!

Zwischen den beiden Positionen stehe ich i.d.T..

Ich habe für mich entschieden, den Gerichtsweg zu gehen, wenn der Umgang zu sehr sabotiert werden sollte. Nur bin ich mir unschlüssig, wann genau dieser Punkt erreicht ist. Fakt ist ja, dass ich Umgang jedes WE habe (unsere Tochter liegt gerade hier in ihrem Bett und schläft friedlich; morgen Abend soll ich sie nach kurzem Telefonat zurückbringen, obwohl wir eigentlich Sonntag morgen vereinbart hatten).

Meine Ex ist leider ein nur mit Vorsicht zu genießender Mensch, ich glaube nicht, dass ein Gerichtsbeschluss sie sehr beeindrucken würde (kommt aus sehr zerrütteter Familie; Gerichtsstreitigkeiten waren da an der Tagesordnung; ihr Vater aus ihrer Sicht das größte A..loch, Mutter die Göttin; Mann war ich blöd...).

Auch erklärte sie mir, dass sie depressiv sei, wenn unsere Tochter nicht bei ihr ist (hatte sie mir schon mehrfach erklärt; einmal, als ich unsere Tochter 1 Woche im Urlaub bei mir hatte, danach wurde der Umgang reduziert). Ich empfinde dies als überaus kindisch um ehrlich zu sein.

Ich frage mich einfach, ob der Gang vor Gericht jetzt schon angezeigt ist. Sollte der Umgang weiter reduziert werden, so werde ich diesen Schritt auf jeden Fall machen, und wenn es nur dazu dient, zu zeigen, dass ich nicht derjenige war, der keinen Kontakt zu unserem Kind wollte.

VG
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#6
bei einer psychisch kranken ex sollte man seinen weg noch konsequenter gehen als bei einer wo die hirnwindungen noch funktionsfähig sind. du wirst durch nachgeben nur weiter in den ganzen mist reinrutschen. wohin die reise ihrer meinung nah gehen soll hat sie dir mit "ich bin depressiv wenn die tochter nicht da ist" ja schon zaghaft angedeutet. da wird sicher noch was nachkommen. ob du in der zwischenzeit den pudel gibst oder nicht, wird daran nichts ändern.
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#7
@befreit

M. E. ist die KM gerade dabei, Dir den Schneid abzukaufen. Darüber hinaus, so kommt das bei mir an, besetzen ihre Befindlichkeiten und möglichen Reaktionen gerade Deinen Kopf soweit, dass Du tendenziell handlungseingeschränkt bist. Bitte löse Dich davon wenn es geht und werde Dir klar, was gut für Deine Tochter ist und was Du davon realisieren kannst.

Formuliere daraus konkret Deine Vorstellungen und teile diese der KM schriftlich mit der Bitte um ebenfalls schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen mit.

Hiernach kann man über das weitere Vorgehen geteilter Meinung sein. Ich setze i. d. R. eine Nachfrist und bitte danach das Jugendamt um Vermittlung und ebenfalls schriftliche Rückäußerung innerhalb von 14 Tagen. Die Einschaltung des Jugendamtes hat in meinem Fall ´mal Erfolg, ´mal nicht. (Ich habe es mir abgewöhnt, die Reaktionen der KM voraussehen zu wollen.) Jedenfalls ist dann vor Gericht immer klar, dass ich die außergerichtliche Einigung versucht habe und das JA, das dann ja in der Regel gehört wird, hat dann ja auch zu erklären, warum es nicht vermitteln konnte.

Aufzeichnungen sind i. d. R. hilfreich, insbesondere auch weil so "wilden Behauptungen" der Gegenseite wirkungsvoll begegnet werden kann.

Ansonsten hat p Recht. Die Zeit arbeitet gegen Dich. Such Dir einen anderen Anwalt oder mach´s allein. Manche Gerichte werten einen Versuch ohne Anwalt als weiteres Deeskalationsbemühen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
(16-09-2011, 23:30)befreit schrieb: Ich frage mich einfach, ob der Gang vor Gericht jetzt schon angezeigt ist.

In deiner Lage: Ja. Ich habe übriges selbst auch den Fehler gemacht, zu spät vor Gericht zu gehen, meine Gedanken waren ähnlich wie deine.

Du wirst früher oder später eh vor Gericht müssen, verlass dich drauf. Wenn du später gehst, wirst du das aus der Position eines Vater machen müssen, der es nach aussen hin ohne Widerspruch zugelassen hat, dass Umgangszeiten gekürzt, umgeworfen, gestrichen wurden.
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#9
Hallo,

ich fasse mal zusammen:
(16-09-2011, 21:36)befreit schrieb: - Umgang seit Trennung: jedes Wochenende von Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 18:Uhr (mündlich abgesprochen)

Seit einiger Zeit hat sich das Verhalten der KM allerdings merklich geändert:
- Umgang wird eingeschränkt von SA 15:00Uhr bis Sonntag 17:Uhr jedes Wochenende

Schon einmal drohte sie mir an, das alleinige Sorgerecht beantragen zu wollen,

Weiterhin:
(16-09-2011, 23:30)befreit schrieb: morgen Abend soll ich sie nach kurzem Telefonat zurückbringen, obwohl wir eigentlich Sonntag morgen vereinbart hatten).

Du befindest Dich bereits in einer passiven Duldungsposition, die die KM rücksichtslos ausnutzt und zu der Erkenntnis gebracht hat, dass sie genau so ungebremst weitermachen kann.
Daher auch von mir der Rat: sofortiges Handeln, denn zu verlieren hast Du nichts. Wie lange willst Du denn noch warten, bis Du aktiv wirst ?
Je länger Du wartest, desto länger wird das Kind den Manipulationen der KM ausgesetzt, so dass alsbald auch noch der "Wille des Kindes" zur Diskussion stehen wird. Dann kann es durchaus passieren, dass das Gericht behauptet, dass z.B. angeordnete Übernachtungen gegen den Willen des Kindes "kindeswohlgefährdend" seien ...
Das Jugendamt brauchst Du dazu nicht, denn das Gericht wird das JA nach Deiner Umgangsklage ohnehin zu einer Stellungnahme bitten und Euch als Eltern zu einem Vermittlungsgespräch einladen.
Und keine Angst - für eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die KM besteht keinerlei Veranlassung und die vorgebrachte Drohung könnte sich auch vor Gericht schnell gegen sie wenden - Stichwort Bindungstoleranz und Wohlverhaltenspflicht.
Versuche also zunächst eine außergerichtliche Einigung (Brief an KM mit Frist) damit das Gericht Deine Kompromissbereitschaft erkennen kann und reiche bei Nichterfolg unverzüglich Klage ein.

Natürlich bestehen vor gerichtlichen Schritten bei getrennten Vätern immer auch große Ängste, möglicherweise den Kontakt zum Kind ganz zu verlieren. Das ist durchaus verständlich, jedoch alles andere als zielführend. Selbst an deutschen Familiengerichten hat sich die Situation (beim Umgangsrecht) in den letzten Jahren schon sehr zum Vorteil der Väter (und somit für die Kinder) verändert.
Also - frisch ans Werk !
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#10
Es darf natürlich nicht vergessen werden, dass bei einem Gang zum Gericht die übliche 2-Wochregelung von Freitag Nachmittag bis Sonntag Nachmittag dabei rauskommt. Muss natürlich nicht, aber kann. In den Alter des Kindes wäre das meines Erachtens ein Rückschritt. Vielleicht wäre ja doch zuvor ein Beratungsgespräch beim JA ratsamer.
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#11
Das JA ist ja ohnehin stets mit im Boot. Ist also im Grunde immer interessant, ob es mitrudert oder zusätzlicher Ballast ist. Ich weiß so etwas gerne vorher, um evtl. ein paar extra-Trainingsrunden einzulegen. Oder anders: Ich argumentiere lieber vorbeugend als nachkartend.
Aber wie schon geschrieben: Das ist so ein Punkt, den jeder aus seinem Bauch heraus oder aufgrund vorliegender Informationen entscheiden muß. Natürlich kann man einem Vater nicht raten zu einem JA zu gehen, wo andere Väter bereits aus der Beziehung zu ihrem Kind rausgekegelt worden sind.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#12
@befreit hat "jedes" Wochenende mit dem 3.5 jährigem Kind. Es besteht also die Gefahr, das es auf alle zwei Wochen gekürzt wird. Sad

Ansonsten kann es in der Tat nicht schaden, mal ein bis zwei Runden als Übung und Abhärtung beim JA versucht zu haben. Wink
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#13
Hallo zusammen,

besten Dank für Eure Antworten und Eure Einschätzung!

Gestern Abend also unsere Tochter wieder bei der (H)Ex abgeliefert...
Nächstes WE Umgang SA 13:30 - SO 18:00 Uhr.

Möchte nur noch ein paar Gedanken meinerseits anbringen und auch ein paar Beispiele aus dem Umgangsverhalten bis dato loswerden:

Oberstes Ziel natürlich, den Kontakt zu unserem Kind nachhaltig zu erhalten.

Kurz nach unserer Trennung hatte ich immer einige Stunden die Woche unsere Kleine, dann auch mit Erlaubnis der KM einmal eine Übernachtung und nach ca. 2 Monaten seit Trennung eigentlich immer über das ganze WE. Ängste wie einen emotionalen Verlust unserer Tochter legten sich mit der Zeit, sie war immer sehr gerne bei mir.

Dies bekam auch KM mit, Anfang des Jahres (vor 8 Monaten) dann folgende Situation: nachdem ich die Kleine SO abgeliefert hatte (erkärte der KM wohl, dass sie lieber zum Papa gehen wolle), nächsten FR dann die Situation, dass unsere Tochter dann nicht mit mir mit wollte. Klammerte sich an KM, KM umarmte sie, Abschiedszeremoniell für > 1 Stunde. Sie gab sie mir dann nur mit, da sie beruflich weg musste und meinte noch gegen den Willen unserer Tochter werde sie sie mir bestimmt nicht mehr mitgeben...

Dies hat mir dann gezeigt, wie schnell eine Beeinflussung durch KM gehen kann. Glücklicherweise hat sich das Verhältnis zwischen mir und unserer Tochter wieder völlig vertrauensvoll entwickelt.

Wie Ihr seht, das Ganze war bereits ein Drahtseilakt, und meine Strategie bis jetzt war es einfach, mir vorzustellen ich säße einer Entführerin gegenüber und müsste die Geiseln herausholen. Sprich Kröten schlucken und seinen Stolz zumindest nach außen über Bord werfen (ein Bekannter, geschieden mit Kind, erklärte mir auch, dass nach etlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen er schlucke und lieber der KM virtuell richtig ans Schienbein trete).

Ich frage mich einfach, ob ich - wenn ich jetzt vor Gericht gehe - wirklich mehr Umgang erhalte als jetzt (dies muss die einzige Messlatte sein; und zwar real mehr Umgang; was nützt eine Umgangsvereinbarung, wenn sie boykottiert wird). Laut RA ist das gerichtlich durchsetzbare eine zwei WE Regelung von FR bis SO + mehrstündiger Umgang einmal unter der Woche. Die jetzige Situation (jedes WE SA bis SO) wäre zeitlich gesehen leicht darüber, aber natürlich unter dem was ich noch vor 3 Wochen hatten (jedes WE FR bis SO).

LG

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#14
(18-09-2011, 11:24)befreit schrieb: Ich frage mich einfach, ob ich - wenn ich jetzt vor Gericht gehe - wirklich mehr Umgang erhalte als jetzt
Das kann Dir niemand sagen. Die meisten Gerichte urteilen die 08/15 Regelung alle zwei Wochen. Ich würde die jetzige Situation vorziehen.

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#15
(18-09-2011, 11:33)blue schrieb: Die meisten Gerichte urteilen die 08/15 Regelung alle zwei Wochen.

Wenn es vorher auch so war oder gar nichts war. Zunehmend wird aber berücksichtigt, wenn vorher andere Regelungen bestanden. Da muss die Mutter erst einmal erklären, warum es gut für das Kind sein soll, den Umgang plötzlich zu reduzieren.
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#16
(18-09-2011, 11:41)p schrieb: Zunehmend wird aber berücksichtigt, wenn vorher andere Regelungen bestanden.

Da gibt´s halt diese örtlichen "Meinungsbilder". Beim JA-Kontakt erfährt man bei entsprechendem Gesprächsverlauf dann doch schon ´mal, wie das jeweiliges FG in der Regel entscheidet... und kann sein eigenes Handeln/Argumentieren darauf einstellen.

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#17
Hallo,

danke der Antworten!

In einem Rechtsstaat würde ich dies auch sofort gerichtlich klären lassen. Allerdings habe ich den Eindruck, dass es überhaupt ein hohes Gut in diesem Land ist, seine Kinder nach Trennung noch zu Gesicht zu bekommen. Da beißt sich die Katze natürlich auch irgendwo in den Schwanz. Akzepiert man von vorneherein die Machtstellung der KM und klagt nicht, kann man auch nichts verändern...

Vom Jugendamtsgedönse habe ich ehrlich gesagt bis jetzt einen großen Bogen gemacht... Und wenn mir einer mit kaukasischen Kreidekreisen kommt, so werde ich ihn an die Geschichte aus dem Eichmann Prozess in Jerusalem erinnert, wo ein KZ Opfer berichtete, wie seine Tochter mit rotem Mantel immer kleiner wurde in der Schlange vor dem Nichts... Dem Richter stockte wohl damals der Atem, weil er seiner Tochter ebenfalls ein rotes Mäntelchen gekauft hatte... Gestern ging ich ebenfalls mit meiner Tochter Kleider einkaufen...

Vielleicht hilft dies ja zu verstehen, wie man sich als Vater fühlt wenn das eigene Kind immer kleiner zu werden scheint.

Die Begründung für die Reduzierung des Umgangs von Seiten der KM war übrigens, dass unsere Tochter jetzt in den Kindergarten gehe und daher Freitags erstmal ausruhen müsse???

Noch ein Gedanke: Ex ist im Schuldienst, hatte also jetzt laaaaange Ferien. Ich habe den Eindruck, je mehr Zeit, desto mehr Gedankenschiebereien bilden sich in diesem Gehirn aus. Ich wurde mit Aussagen meinerseits konfrontiert, welche ich angeblich vor 5 Jahren getätigt habe soll... Scheinbar entwickelt sich in ihrem Gehirn eine Art Eigendynamik von der Erinnerung an unsere Beziehung.

LG
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#18
Lieber befreit,

konntest Du die Trennungsfaq schon lesen und ist die bittere Wahrheit noch zu hart für Dich?

Je nach dem lies erstmal oder auch, was auf der Seite www.pappa.com
unter 1. Hilfe steht.

Lies ggf. auch was im Trennungsfaq- Forum unter "Meine Geschichte" steht. Bei 'c'.

Meine persönlichen Ratschläge:

- werde sehr schnell aktiv und versuche eine
schriftliche Umgangsvereinbarung mit der Mutter zu erreichen.
Nicht gerichtlich und auch nicht übers Jugendamt, sonder per Mediation.
Diese wird angeboten entweder von Familienberatungsstellen in kirchlicher Trägerschaft oder auch von "Privaten". Hier gibt es männl. und weibl. Rechtsanwälte, besser geeignet zum Thema Umgang scheinen mir aber Sozialpädagogen oder Psychologen. Es gibt, je nachdem wo Du bist, auch Mediatorenpaare, was vorteilhaft sein kann.
Das kostet Geld, ist aber sicher nicht so teuer, wie das Wohl Deines Kindes oder Dein seelischer Abstieg.
Vereinbare einen Termin bei einer Mediationsstelle und teile diesen der Mutter gerichtsfest mit. Als Einschreiben mit Rückschein oder Übergabe mit Zeugen, der Dir dies schriftlich bestätigt, oder falls das noch geht e-mail mit Lesebestätigung.
Wenn die Mutter ein Einschreiben ablehnt. Schickst Du die nächste Unterhaltszahlung per Verrechnungsscheck mit Einschreiben. Sie wird dann nie wieder eins ablehnen.

- Besorge Dir ggf. das Buch "Elternvereinbarungen" über www.elternvereinbarung.de, zumindest in Teilen oder die Muster auf der Internetseite.

- suche Dir einen Psychologen, den Du entweder als "Coach" bezahlst, oder eben über die Krankenkasse, wegen Belastungsstörung im Rahmen einer Trennung mit Kind. Der wird Dich seelisch stützen, aber vor allem beraten, wie Du mit der KM und in der Mediation umgehen kannst.

- Lies und verstehe und halte Dich an die Empfehlungen im Abschnitt 1 der Trennungsfaq. Sei immer stinkfreundlich zur KM, schalte auf Durchzug, nehme zum Holen und Bringen ggf. Zeugen mit, die Dir Ihr Zeugnis schriftlich bestätigen.

- suche Dir einen anderen Anwalt. Wenn Du irgendeine Rechtsschutzversicherung hast, ruf dort an und lass Dir jemanden empfehlen. Die RV zahlt zwar nicht bei Familienstreitigkeiten, hat aber eine Anwaltsliste auf der Anwälte stehen, die auch schon früher von Kunden empfohelne worden sind.
Oder gehe zum nächstgelegenen ISUV-Treffen. (www.isuv.de) Oder ruf dort an und lass Dir deren Kontaktanwälte benennen.
Vergiss aber deren Internetforum. Die Leute die dort schreiben wirken zwar ggf. beruhigend und deeskalierend. Haben aber von rechtlichen Dingen gar keine Ahnung bzw. finden ein Rechtssystem auch noch gut, welches in den letzten 10 Jahren 20x (!) vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (!) verurteilt worden ist.

- Falls Du den Verdacht hast, der Next Deiner KM soll als Ersatzvater installiert werden, dann vernichte ihn. Natürlich nicht persönlich, schon gar nicht physisch. Geh zum Beispiel hin und buche eine "Treuetesterin"
und setze sie auf den Next an. Ist Dir zu krass?
Kann sein, hab ich selbst auch noch nicht probiert. Begreife aber, dass
Du um das Verhältnis zu Deiner Tochter kämpfst und zwar gar nicht in erster Linie gegen Deine KM, sondern gegen, ein System, dass ganz offiziell und höchstrichterlich bestätigt Dich auf Grund der Tatsache, dass Du nur ein X-Chromosom hast, nicht als Mensch betrachtet, sondern nur als Zahlesel.

- Fasse Mut daraus, dass Du eben nicht so alleine bist, wie Du Dich vielleicht fühlst. Ruf ggf. beim Väternnotruf in Deiner Gegend an, geh ggf. zum VAFK in Deiner Gegend. Bleibe hier im Forum in Kontakt, lass Dich aber von der Negativität und verständlichen Wut die hier herrscht nicht dahingehend beeinflussen, dass Du es gegen Deine KM wendest.
Dann verlierst Du nämlich.

- Hol Dir den Väterkompass unter www.väterkompass.de

Vergiß nicht, es kann auch besser werden,
Mut und Nervenstärke wünscht Dir,

'c'
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#19
Hallo befreit,
mein knappes Statement:

Du hast die ersten Jahre einen vergleichsweise großzügigen Umgang pflegen können. JEDES WE mit zwei Übernachtungen. Eine hohe Frequenz entspricht den allg. Empfehlungen von Fachärzten und Psychologen. Freu Dich über die gute Beziehungsbasis, die Du zu Eurem Kind so aufbauen konntest. Dafür könntest Du der Mutter dankbar sein!

Kinder entfernen sich. Von beiden Eltern! Kita, Vorschule, Schule, Pubertät... Jedes WE bei Dir ist letztlich nicht haltbar.
Zudem ist verständlich, das auch die Mutter am WE Familie mit Eurem Kind erleben möchte. Dem würde ich mich nicht entgegenstellen, ja, dies sogar selbst anregen.
Für unrealistisch halte ich es, sich erfolgreich gegen den Wunsch der Mutter nach Parität am WE stellen zu können.

Anders sieht es unter der Woche aus. Hier solltest Du ausbauen, soweit Dir das beruflich möglich ist. Vorteilhaft mit dem Argument, Deinen Beitrag an Erziehung und Betreuung und Unterstützung der Mutter leisten zu wollen. Mütter wollen und müssen das Gefühl haben, daß sie unterstützt werden. Das hat die Natur so eingebaut. Jeder Versuch, Müttern etwas wegzunehmen, kann sie zu eiskalten Killern mutieren lassen.

Ich bin allerdings der Auffassung, daß mit dem Alter der Kinder der Vater an Bedeutung gewinnt und die Mutter sogar ablöst. Dem steht die Auffassung von Politik und Justiz entgegen.

An Deiner Stelle würde ich eine durchsetzbare Umgangsregelung anstreben:
14-tägig WE-Wechsel, eine Übernachtung noch dazwischen, Feiertage abwechselnd, Hälfte des üblichen Jahresurlaubs.
Mit Eintritt in die Schule dann Hälfte der großen Schulferien.
Das läßt sich derzeit im Allgemeinen ohne größere Schwierigkeiten durchsetzen bzw. erhalten.
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#20
Hallo Zusammen,

danke für Eure Antworten und Tipps!

Für mich ist es schwer, die richtige Entscheidung für ein weiteres Vorgehen zu treffen.

Wenn unsere Tochter jedes WE von SA auf SO bei mir verbringt, so könnte ich das langfristig auch akzeptieren, allerdings habe ich den Eindruck, dass eventuell noch mehr an 'Nettigkeiten' seitens der KM nachkommen. Einmal hatte ich i.d.T. den Eindruck, der Neue der KM (und dessen Familie) sollten als 'Ersatz' installiert werden, bin aber ruhig geblieben und habe unsere Tochter auch nicht versucht in irgendeiner Form zu beeinflussen. Mittlerweile scheint es sich auch wieder gelegt zu haben, kann sich aber auch noch ändern.

Ich für mich habe als Schwelle, wenn ich gerichtlich aktiv werden sollte, innerlich den Punkt festgelegt, wenn der Umgang unter die gerichtlich durchsetzbare Zeit fällt (und dies ist laut Aussage meines RA jedes zweite WE von Fr bis So und noch 3 Stunden unter der Woche jede Woche). Kontakte unter der Woche möchte KM nicht mit den Worten, unsere Tochter würde herausgerissen werden.
Ich sehe den Punkt, dass ich im Moment vielleicht noch eine gute Ausgangsposition für einen Gang vor Gericht habe, und wenn ich die Aussagen oben richtig interpretiere, so gehen die Ratschläge v.a. in die Richtung diese Postion auch auszunutzen.

Werde also auf jeden Fall mir eine Umgangsregelung schriftlich fixieren, wie sie aus meiner Sicht gestaltet werden sollte.

LG
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#21
(21-09-2011, 20:14)befreit schrieb: Mittlerweile scheint es sich auch wieder gelegt zu haben, kann sich aber auch noch ändern.
...
Werde also auf jeden Fall mir eine Umgangsregelung schriftlich fixieren, wie sie aus meiner Sicht gestaltet werden sollte.
Undecided

Genau das ist das Ding, was ein Vater nicht abschätzen kann. Auf der einen Seite sieht die Regelung, die man sich untereinander geregelt hat, recht gut aus.

Auf der anderen Seite sieht man sich in dem Moment, wo man dieses versucht zu fixieren, mit anderen (Fremden) konfrontiert.

Und genau das ist der Punkt, an dem niemand einen Ratschlag geben kann, weil niemand abschätzen kann, wie "DEINE" Dame vom ASG abgeht.
Denn die ist immer mit im Spiel.

Ich wünsche euch alles Gute!

Bedenke noch, es kann passieren, dass Du im Nachinein die Erfahrung machen wirst, dass das was Du getan hättest, immer falsch gewesen wäre!
Sad
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#22
Hallo Zusammen,

nachdem jetzt ein halbes Jahr vergangen ist und der Umgang mit unserer Tochter so wie oben beschrieben erfolgte (jedes WE von SA 13:30 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr), jetzt die nächsten Probleme.

Am 24. noch ein Paar Stunden mit unserer Tochter verbracht, ausgemacht, dass ich sie heute abhole und nächste Woche für ein Paar Tage am Stück hätte, dann der Anruf der KM, dass Übernachtungen in Zukunft nicht mehr in Frage kämen, sie hätte mit der Hausärztin gesprochen und diese hätte ihr erzählt, dass bei so einem kleinen Kind (4 Jahre) ein paar Stunden alle zwei Wochen ausreichen würden (da sonst der Bezugspunkt des Kindes nicht klar wäre oder so ähnlich). Eiskalt erklärt KM mir das so am Telefon, aus meiner Sicht alles vorgeschobene Argumente, erstaunlich auch, dass KM offensichtlich eine Art Training bekam (argumentierte immer vom Kind her - im Sommer war sie es noch, die depressiv sei, wenn unsere Tochter nicht bei ihr wäre).

Wie dem auch sei, KM widersetzt sich offensichtlich Übernachtungen.

Ich könnte kotzen!!! Dies reicht jetzt, habe schon mit einem Anwalt telefoniert, möchte erstens die Scheidung einreichen, zweitens eine Umgangsregelung gerichtlich erwirken.

Wie schätzt ihr meine Chancen hierzu ein? Hat KM eine Chance, das alleinige Sorgerecht zu erwirken?

LG

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#23
Mach es wie @p gesagt hat ! Weil Er Recht hat ! Ich habe auch so eine Exe. Die kennen nur eine Sprache. Auch wenn es Dich belastet und Du Dir ein dickeres Fell zulegen musst.
Friedlich kommst Du mit diesen Völkern sowieso nie überein. Das geht nämlich nur, wenn es BEIDE wollen. Wird allzu oft vergessen.....
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#24
Hallo Nappo,

denke Du hast Recht. Dachte noch, das würde jetzt so laufen... In diesem Land wird man wirklich jeglicher Naivität beraubt :-).

KM ist sozusagen im Streit aufgewachsen und Streitereien gehört zu Ihrem Alltag. Erschreckt hat mich jetzt, dass selbst die Kinderärztin unserer Tochter ihr offenbar (wenn nicht gelogen) zur Seite springt und ein Ende der Übernachtungen fordert.



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#25
(30-12-2011, 21:31)befreit schrieb: Erschreckt hat mich jetzt, dass selbst die Kinderärztin unserer Tochter ihr offenbar (wenn nicht gelogen) zur Seite springt und ein Ende der Übernachtungen fordert.

Warum sollten Kinderärztinnen immun gegen feministische Diarrhö seien?
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