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Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an!
#4
(17-09-2011, 19:39)wackelpudding schrieb: Ich frage mich auch manchmal, weshalb es immer wieder Umgangsvereinbarungen gibt, in denen nicht der schlichte Satz steht: "Ferien- und Feiertagsumgang geht regelmäßigem Wochtentags- oder Wochenendumgang vor." Dann ist nichts mehr mit klauen.
hier bedarf es einer solchen Regelung ja gar nicht!
Nur, weil der Montag (Samstag und Sonntag war das Kind doch ganz normal bei der Mutter) als Feiertag mir zustand, musste doch nicht das darauf folgende WE gestrichen werden, oder?
Die Regelung würde dann ja heissen: fällt ein Feiertag zwischen den 14-täglichen UmgangsWE dem Vater zu, entfällt das nächste UmgWE !

Wozu? Weshalb? Warum?
Es ist die pure Boshaftigkeit mit der wir Väter konfrontiert werden.

Ich bin mal gespannt, mit welcher Argumentation die Richterin "ihre Mandantin" da wieder raus haut Big Grin
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Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 18:52
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 19:56
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 20:39
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 21:43
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