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Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an!
#9
(17-09-2011, 20:51)Bluter schrieb: Schuld sind immer die anderen und wenn nicht, dann liegt allenfalls ein entschuldbares, somit zu entschuldigendes Fehlverhalten aufgrund eines tragischen Missverständnisses, ausgelöst durch den andauernden Konflikt, ausgehend vom Kindsvater, usw... vor.
Ich weiß nicht, auf welchem Stand @Ibykus damals war, als der Umgangsbeschluss ausgesprochen wurde. In erster Linie ist es das Versagen des Gerichts, nicht klare Regelungen gefällt zu haben, um kommende Mißverständnisse erst gar nicht aufkommen zu lassen.

Aber spätestens 2007 oder danach hätte @Ibykus doch ohne weiteres auf eine unmißverstndliche Umgangsregelung hinarbeiten können, oder?

Heute, mit seinem Fachwissen, sieht es doch eher so aus, als wolle er mit Kanonen auf Spatzen schießen. Deshalb meine Frage an @Ibykus: Seit wann bist Du Dir bewußt, dass Deine damalige Umgangsregelung nicht wasserdicht ist?

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Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 18:52
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 19:56
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von Ibykus - 17-09-2011, 20:39
RE: Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! - von blue - 17-09-2011, 21:02
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