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Großeltern sollen KU zahlen...
#26
Neueste Wasserstandsmeldung: meine Eltern haben jetzt auf meinen Hinweis hin den freiwilligen Unterhalt wieder eingestellt und natürlich prompt "Drohpost" vom Mutti-Anwalt bekommen mit wiederholten Auskunftsersuch (Einkommen) sowie dem Hinweis, dass er "gerichtliche Hilfe" in Anspruch nehmen wird, wenn sie (oder ich) nicht wieder zu zahlen anfangen...
Ignorieren...? Oder mit eigenenm Auskunftsersuch über die Einkommensverhältnisse von Mutti und Mutti-Mutti antworten?
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#27
Wenn ich das richtig sehe, denkt der Anwalt von deiner Ex er habe ein leichtes Spiel mit deinen Eltern. Ich hatte Dir oben schon einmal kurz zusammengefasst, welche Grundvorraussetzungen bestehen müssen, damit die Grosseltern als Ersatz zur Zahlung gebeten werden. Kann es sein, dass man das Verhältnis zwischen Dir und deinen Eltern zerstören möchte, bzw. Dich damit wieder auf den Plan zwingen möchte??? Deine Eltern haben einen Selbstbehalt von min. 2500 Euro im Monat, wenn sie drüber sind, können sie mit dem Rest in Ersatzhaftung genommen werden. Allerdings werden auch hier soweit ich das weiss Kredite usw. berücksichtigt, so dass sich diese Summe nochmal erhöht.

Wenn ihr ein eigenes Auskunftsersuchen an den Anwalt stellt schindet ihr Zeit und da wird sich dann zeigen, ob die gegenseite denn auch ihre Daten offen legen. Denkemal die Gegenseite hat sich gedacht, ihr macht Euch nicht schlau und zahlt schön artig.

Sicher ist es wenn das ganze vor Gericht geht. Dann könnt ihr auch noch belegen, das man in "erpresserischer Absicht" deine Eltern zum Zahlen des Mindestunterhaltes gebracht hat. Grosseltern, egal wieviel Eikommen oder auch wie reich, sind max. dazu angehalten/verpflichtet dann den Mindestunterhalt zu übernehmen und nicht mehr, so wie es bei Dir behauptet wurde.
Vom Gericht werden auch die Einkommen aller Großelternteile angefordert und dann wird es richtig ausgerechnet.

Ich würde es drauf ankommen lassen. Soll es doch vor Gericht.
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#28
Long John,

ich bitte dich, deinen Grosseltern folgenden Text vorzulesen:

Sehr geehrte Eltern von Long John,

Ich möchte hier mit einfachen Worten Bezug nehmen auf die Briefe des Anwalts der Mutter des Kindes von Long Jhon und ihnen kurz darstellen, womit sie es zu tun haben.
Sie haben ein Enkelkind, das nach deutschen Gesetzen einen Anspruch auf Unterhalt hat weil es noch minderjährig ist. Dies ist zuerst einmal generell so anzuschauen.
Normalerweise müsste derjenige den Unterhalt für ihr Enkelkind bezahlen, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt wohnt. Das wäre normalerweise ihr Sohn (Long John).
Dieser kann den Unterhalt aber nicht leisten weil er nicht genug verdient. Und jetzt kommt das wichtigste:
Durch den Ausfall ihres Sohnes muss zuallererst einmal die Mutter ihres Enkel den Unterhalt leisten. Hier kann sich die Mutter aber nicht so einfach darauf berufen, das sie das nicht kann, weil nach sie ihrer Meinung vielleicht die Betreuung des Kindes zu sehr beansprucht, nein, sie muss es sogar vor Gericht beweisen.
Jetzt haben sie schon zwei Briefe vom Anwalt der Mutter bekommen, das sie ersatzweise für ihren Sohn und der Mutter Unterhalt leisten sollen. Das ist aber noch überhaupt nicht raus, ob dem überhaupt so ist.
Man kann einem Menschen viel erzählen und wenn er von der Materie nicht so Bescheid weiss, hat man nur zwei Möglichkeiten: Man glaubt ihm oder man glaubt ihm nicht.
Anwälte versuchen nun, solche Menschen zu finden und ihnen weiss zu machen, das sie Recht haben und hoffen darauf, das diese nicht Bescheid wissen und somit schnell zum Erfolg kommen. Dabei dürfen sogar Anwälte lügen, wie jeder andere Mensch auch. Sie versuchen also mit allen Mitteln, ihren Mandanten (in diesem Fall also der Mutter) zum Erfolg zu verhelfen. Ob dies auch der Wahrheit entspricht steht völlig offen.
Ich möchte ihnen damit sagen, das die Briefe eines JEDEN Anwalts weder richtig sein müssen noch das sie irgendwelche Rechtskraft haben. Ohne Übertreibung möchte ich ihnen sagen, das solche Briefe genau den gleichen Wert haben als wenn sie eine nette Ansichtskarte von einem Freund bekommen, wo das Himalayagebirge zu sehen ist und dieser behauptet, er ist auf dem Mt. Everest gestiegen.
Kurzum, die Briefe haben keinerlei wert und dürfen somit getrost wie ein Werbezettel von Lidl in den Müll geschmissen werden.

Grosseltern werden in Deutschland nur sehr sehr selten zum Unterhalt ihrer Enkel herangezogen. Vorher muss schon sehr viel passieren und die Gerichte sind in diesem Punkt sehr genau denn zuerst müssen die richtigen Eltern ran und das mit Nachdruck.
Und wenn der seltenen Fall eintreten sollte, das die Eltern den Unterhalt für ihr Kind nicht leisten können, dann werden die Grosseltern BEIDER Elternteile zum Unterhalt herangezogen, auf keinen fall nur eine Seite. Dazu müssen sie dann ihre Einkommen darlegen und die Eltern der Mutter ebenfalls. Falls diese es zum Beispiel verweigern, dann können sie nicht allein zur Verantwortung gezogen werden.
Es gibt noch viel mehr Dinge, die hier beachtet werden müssen und dies nimmt sehr viel Zeit und Arbeit in Anspruch. Und genau dies versucht nun der Anwalt der Mutter elegant zu umgehen und will nur eine Seite der Eltern (nähnlich sie) mit Drohbriefen zum zahlen bewegen. Dies sollte man so auf keinen Fall akzeptieren.
In ihrem Interesse:
Sie dürfen sich beruhigt zurücklehnen, denn bevor sie zahlen müssten, muss noch sehr viel passieren und selbst wenn der unglaubliche Fall eintreten sollte, haben sie noch sehr viel mehr an Einkommen, was ihnen verbleiben muss als das es den leiblichen Eltern gestattet wird. Hierzu kann ihnen ein eigener Anwalt weiterhelfen, den sie erst dann beauftragen sollten, wenn der Anwalt der Mutter es tatsächlich wagen sollte, gegen sie eine Klage einzureichen, was in den wenigsten Fällen passiert, denn diese wissen, das die Chancen von ihnen Geld zu bekommen, vor Gericht sehr sehr gering sind.

Hier heisst es: sie brauchen absolut keine Panik zu haben, sie sind nach lange nicht dran in diesem Spiel.

gruss gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#29
(19-11-2011, 22:15)LongJohn schrieb: Oder mit eigenenm Auskunftsersuch über die Einkommensverhältnisse von Mutti und Mutti-Mutti antworten?

Nein. Keine kostenlose Rechtsberatung an die Gegenseite leisten. Klagen lassen, wenn sie das überhaupt tun. Abweisung beantragen, weil wesentliche Voraussetzungen fehlen.
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#30
Natürlich passiert jetzt genau das, was ihr teilweise schon vermutet habt: Mutti-Anwalt droht, meine Eltern wollen keinen Stress u machen mir jetzt gehörig Druck, dass ich zahlen soll... Die KM schafft es also tatsächlich einen Keil in eine bislang völlig harmonische Familie zu treiben u ich krieg nicht nur die Wut, sondern auch große Traurigkeit... Will ihnen durch meinen Widerstand ja auch nicht das Leben schwer machen... Was mach ich nur?? Bin ziemlich fertig...
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#31
(26-11-2011, 16:27)LongJohn schrieb: Natürlich passiert jetzt genau das, was ihr teilweise schon vermutet habt: Mutti-Anwalt droht, meine Eltern wollen keinen Stress u machen mir jetzt gehörig Druck, dass ich zahlen soll... Die KM schafft es also tatsächlich einen Keil in eine bislang völlig harmonische Familie zu treiben u ich krieg nicht nur die Wut, sondern auch große Traurigkeit... Will ihnen durch meinen Widerstand ja auch nicht das Leben schwer machen... Was mach ich nur?? Bin ziemlich fertig...
Bring Deine Eltern aus der Schusslinie, indem Du einen Anwalt dazwischen schaltest, der offiziell Deine Eltern vertritt, aber tatsächlich erstmal mit Dir konferiert. Oder zahle 40EUR pro Monat freiwillig und behaupte erstmal, dass Du in Deiner Lebenssituation nicht mehr zahlen kannst.
https://t.me/GenderFukc
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#32
Hallo Long John,

such dir doch einen Nebenjob im Bereich von 300-400€. Dann ist mit Alg2 der Unterhalt für dich nur ein Durchlaufposten.
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#33
Hallo Gemeinde mal wieder... Vorab erstmal vielen, vielen Dank für Eure, teils sehr ausführliche Hilfe und Aufklärungsarbeit!! Es hat mir enorm geholfen, dies ganze Thema einigermaßen zu verstehen... Danke!

Habe jetzt schwarz auf weiß, dass meine Madame doppelt kassiert hat! Aus der Zahlungsaufforderung, die mir das JA jetzt geschickt hat, geht klar hervor, dass sie auch in den 4 Monaten Unterhaltsvorschuss bekommen hat, in denen meine Eltern den vollen Mindestunterhalt an meiner statt überwiesen haben...

Da meine Eltern, zwar unter der Formulierung "ohne Anerkenntnis der Rechtspflicht", aber doch freiwillig den vollen Betrag (anstatt nur die Differenz zw. Vorschuss u Mindestunterhalt) gezahlt haben, ist das juristisch als Schenkung zu werten und daher nicht anfechtbar, richtig?

Den Anwalt, der Ihnen ja dazu - scheinbar "ohne Kenntnis der Rechtslage" - geraten hat, könnte ich vierteilen!!!

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#34
Keine Ursache, unsere Vätergemeinschaft hier ist immer froh wenn einer von uns geholfen wird und vor allen wenn er der anderen Frontseite zeigt, wo es lang geht. Smile
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
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#35
(08-12-2011, 13:33)LongJohn schrieb: Da meine Eltern, zwar unter der Formulierung "ohne Anerkenntnis der Rechtspflicht", aber doch freiwillig den vollen Betrag (anstatt nur die Differenz zw. Vorschuss u Mindestunterhalt) gezahlt haben, ist das juristisch als Schenkung zu werten und daher nicht anfechtbar, richtig?

Wenn irgendwo auch was von Unterhalt dabeistand und der Betrag genau dem des Mindestunterhalts entspricht, dann ist es Unterhalt. Gleichzeitig Unterhaltsvorschuss zu kassieren ist Betrug. Hast du oder deine Eltern das dem Jugendamt mitgeteilt und Kontoauszüge beigelegt? Solltet ihr tun.
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#36
Ob das nicht anfechtbar ist??? Ehrlich da bin ich mir nicht sicher. Eigentlich sollte es anfechtbar sein, da sie ja durch das vortäuschen falscher Tatsachen die Gelder regelrecht erschliechen haben und das auch noch indem man mit einer Lüge Druck ausgeübt hat. Ich würde mich da mal bei dem neuen Anwalt schlau machen. Wenn der Anwalt für "Gerechtigkeit" steht, dann sollte er meines Erachtens was unternehmen und auch wissen was man tun muss. Ich würd abklären, ob deine Eltern das Geld nicht zurückfordern können. Wie gesagt es wurde von Ihnen erschlichen und verbraucht kann es ja nicht sein, wenn sie doppelt kassiert hat. Ist halt der Teil vom UVG verbraucht Big GrinTongue Aufjedenfall solltet ihr sie anzeigen. Du sowie auch deine Eltern. Soll sie für ihr verhalten bluten und auch mal merken, das man mit euch nicht alles machen kann......

Ich überweise den Unterhalt für meine Kinder immer "unter Vorbehalt"!


(08-12-2011, 13:33)LongJohn schrieb: Hallo Gemeinde mal wieder... Vorab erstmal vielen, vielen Dank für Eure, teils sehr ausführliche Hilfe und Aufklärungsarbeit!! Es hat mir enorm geholfen, dies ganze Thema einigermaßen zu verstehen... Danke!

Habe jetzt schwarz auf weiß, dass meine Madame doppelt kassiert hat! Aus der Zahlungsaufforderung, die mir das JA jetzt geschickt hat, geht klar hervor, dass sie auch in den 4 Monaten Unterhaltsvorschuss bekommen hat, in denen meine Eltern den vollen Mindestunterhalt an meiner statt überwiesen haben...

Da meine Eltern, zwar unter der Formulierung "ohne Anerkenntnis der Rechtspflicht", aber doch freiwillig den vollen Betrag (anstatt nur die Differenz zw. Vorschuss u Mindestunterhalt) gezahlt haben, ist das juristisch als Schenkung zu werten und daher nicht anfechtbar, richtig?

Den Anwalt, der Ihnen ja dazu - scheinbar "ohne Kenntnis der Rechtslage" - geraten hat, könnte ich vierteilen!!!

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#37
Wenn Dein Frust ein Ventil braucht, frage doch freundlich schriftlich bei der zuständigen Kammer an, ob es den Gepflogenheiten der dort zugehörigen Anwälte entspricht, von unbedarften Dritten mit der Vortäuschung von Rechtskenntnissen Gelder zu erschleichen. Und bitte darum, Dir mitzuteilen, ob die Kammer dies billigt und wie sich die Betroffenen, hier Deine Eltern, denn nun zweckmäßiger Weise in Bezug auf den Ihnen entstandenen Schaden verhalten sollen. Unten auf dem Schreiben gib als Verteiler die örtliche Rundfunkstation und den/die LandesinnenministerIn an.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#38
(08-12-2011, 14:26)p schrieb: Wenn irgendwo auch was von Unterhalt dabeistand und der Betrag genau dem des Mindestunterhalts entspricht, dann ist es Unterhalt. Gleichzeitig Unterhaltsvorschuss zu kassieren ist Betrug. Hast du oder deine Eltern das dem Jugendamt mitgeteilt und Kontoauszüge beigelegt? Solltet ihr tun.

Dies werde ich dem JA jetzt definitiv mitteilen, zusammen mit der freundlichen Übersendung meines H4-Bescheids, sowie einem Widerspruch gegen die ja augenscheinlich überhöhte Forderung bezügl. Unterhaltsvorschuss.

Habe aber immer noch keinen guten Anwalt gefunden... Dodgy
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#39
Neue Entwicklung: habe von "meiner" KM erfahren, dass sie die KU-Beträge, die meine Eltern vier Monate lang an sie gezahlt haben, nun ans Jugendamt zurückzahlen bzw. mit dem laufenden UHV verrechnen muss... Immerhin etwas...!

Derweil bietet mir das JA die Stundung (und damit Schuldanerkenntnis) meiner "unstrittigen" weil titulierten KU-Schulden (z.Zt. 2.200 Euro) an. Sehe ich das richtig, dass es hier sinnvoller ist, die Stundung zu beantragen, als auf den Gerichtsvollzieher zu warten, da ja eh ein Titel besteht?
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#40
(25-10-2012, 11:45)LongJohn schrieb: Neue Entwicklung: habe von "meiner" KM erfahren, dass sie die KU-Beträge, die meine Eltern vier Monate lang an sie gezahlt haben, nun ans Jugendamt zurückzahlen bzw. mit dem laufenden UHV verrechnen muss... Immerhin etwas...!

Derweil bietet mir das JA die Stundung (und damit Schuldanerkenntnis) meiner "unstrittigen" weil titulierten KU-Schulden (z.Zt. 2.200 Euro) an. Sehe ich das richtig, dass es hier sinnvoller ist, die Stundung zu beantragen, als auf den Gerichtsvollzieher zu warten, da ja eh ein Titel besteht?

Wenn ich bis jetzt alles richtig verstanden habe, ist hierbei folgendes wichtig:

- Stundung heißt Schuldanerkenntnis; demzufolge hast Du Schulden, du musst nur im Moment nicht zahlen.

- nicht leistungsfähig sein bedeutet, nichts zahlen zu müssen, weil nicht können. Titel hin oder her (den müsste man als nicht Leistungsfähiger eigentlich angreifen). Dann gibt es auch keine Schulden, die es zu stunden gäbe.

Das Jugendamt versucht Dich über den Tisch zu ziehen. Du bist oder warst nicht leistungsfähig, also hast du auch keine Unterhaltsschulden. Über den Umweg der Stundung will das Jugendamt eine Schuld-Anerkenntnis von dir erreichen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#41
Ok, ich war/bin nicht leistungsfähig, weil ALG-II-Bezieher. Aber kann mann mir nicht auch nachträglich fiktives Einkommen nach dem Motto "wenn er sich nur mehr beworben hätte, hätte er XXX verdienen können" unterjubeln und damit die Schulden rechtfertigen? Und da ich wegen höchstwahrscheinlicher Erfolgslosigkeit auch noch keine Abänderungsklage geführt habe, besteht doch dank Titel die KU-Pflicht rechtsbindend weiter... Oder hab ich was übersehen?
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#42
Spekulation.

Kein Richter wird akzeptieren, dass "wegen höchstwahrscheinlicher Erfolglosigkeit" keine Abänderungsklage geführt wird. Damit würde eine Hypothese zum Fakt- das kann nicht sein.
Wenn der Unterhaltspflichtige keine Abänderungsklage angestrengt hat, dann hat er es schuldhaft unterlassen, seiner (Unterhalts-)Verpflichtung zu entgehen.
Das baer ändert wiederum nichts an der Leistungsunfähigkeit. Wer nicht leistungsfähig ist, der ist zum Unterhalt gar nicht verpflichtet- und kann von daher gar keine Unetrhaltsschulden aufbauen. Altschulden, die vor der Leistungsunfähigkeit angesammelt wurden, werden irgendwann fällig, wenn die Leistungsunfähigkeit endet- oder nach den gesetzlichen Verfall- und Verjährungsfristen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#43
Wenn der Titel aber schon besteht, kann man die Leistungsunfähigkeit nur per Abänderungsklage feststellen lassen, sonst laufen Schulden auf, auch wenn man "eigentlich" nicht leistungsfähig wäre.
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#44
Hallo @Long John

Ich würde dem Jugendamt folgendes antworten:

Betreff: xxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich erkenne die Schuld nicht an.

Weitere derartige Aufforderungen Ihrerseits führen meinerseits zu einer Anzeige wegen Nötigung.

Mit freundlichen Grüßen

@Long John

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#45
(26-10-2012, 12:40)Jessy schrieb: Wenn der Titel aber schon besteht, kann man die Leistungsunfähigkeit nur per Abänderungsklage feststellen lassen, sonst laufen Schulden auf, auch wenn man "eigentlich" nicht leistungsfähig wäre.

Ja, der Titel besteht... Und wenn ich nun die Schuld nicht anerkenne, was ich aus Unsicherheit immer noch nicht gemacht habe, wird natürlich die Pfändung eingeleitet. Ich warte z.Zt. eigentlich täglich auf Post vom Amtsgericht... Aber was bringt es mir denn, ständig unter Pfändung zu leben? Kann mich nicht mehr bewegen, bin an der Pfändungsgrenze festgebunden und werd laufend Äger haben... Erkenne ich die Schuld an, ist zumindest vorläufig Ruhe angesagt.

Drehe mich mittlerweile völlig im Kreis u weiß nicht mehr, wie´s weiter gehen soll...
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#46
Moin LJ,

was ist denn mit diesem wichtigen Hinweis:

(26-11-2011, 20:23)iglu schrieb: Hallo Long John,

such dir doch einen Nebenjob im Bereich von 300-400€. Dann ist mit Alg2 der Unterhalt für dich nur ein Durchlaufposten.
Irgendetwas an Job sollte gehen, mit dem zumindest der laufende KU gezahlt werden kann.

Wie hoch ist der titulierte KU?
.
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#47
Das ginge schon, weil "nur" Mindestunterhalt...! Der "Durchlaufposten" bedeutet aber auch unter ALG2 nix anderes als "Arbeiten, um Unterhalt ranzuschaffen"... Bei bestehender Umgangsverweigerung seitens KM sehe ich das aber immer noch nicht ein!
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#48
So viele Möglichkeiten hast du nicht:

Schuld anerkennen und VORLÄUFIG Ruhe haben. Das führt aber später sicher noch zu mehr Ärger.

Schuld NICHT anerkennen und Abänderungsklage einreichen.

Oder du versuchst den UH zu leisten und die Schulden zurückzuzahlen.
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#49
@Jessy

Anscheinend besteht noch eie weitere Möglichkeit, wie @Nappo in seinem Thread beschreibt.

Abänderung des Unterhaltstitels rückwirkend für mehrere Jahre.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#50
Ich kram den Thread jetzt nochmal raus, weil die Story weiter geht...

Frage: ist es richtig, dass ich (arbeitslos, Vater von 11jähriger Tochter, KU-Titel + konto-gepfändet) selbst wenn ich wg Arbeitslosigkeit und permanenter Umgangsverweigerung z.Zt. keinen KU zahlen kann/will, juristisch gesehen als leistungsfähig und damit unterhaltspflichtig angesehen werde?

Es geht mir hier nicht um meine Haut (meine Schulden sind mir grad egal) sondern darum, ob meine Eltern (also des Kindes Großeltern) überhaupt unterhaltpflichtig würden, solange ich (und dann die KM) als "leistungsfähig" einzustufen sind... Mit bestehendem Titel und Pfändung bin ich das doch, auch wenn ich momentan nicht zahle, oder?
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