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Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2
#1
Hallo zusammen,
Es geht um Kindesunterhalt, meine Tochter ist vier Jahre alt, sie lebt bei Ihrer Mutter. Diese blockiert jegliche Kommunikation und jeden Umgang zwischen mir und meiner Tochter. Mit der Mutter bin ich nicht verheiratet, wir haben jedoch gemeinsames Sorgerecht. ABR liegt nach Gerichtsbeschluss bei der Mutter.
Es wurde eine Beistandschaft beim JA eingerichtet. Von dort wurde ich bislang um Auskunft bzgl meines Einkommens gefragt. Wie hier empfohlen, habe ich den JA-Fragebogen nicht ausgefüllt sondern nur mitgeteilt, dass ich seit zwei Jahren von ALG2 lebe. Es folgte ein zweites Schreiben in dem lediglich mitgeteilt wurde, dass Unterhaltsvorschuss geleistet wird.
Ein Titel existiert nicht, er wurde auch nicht gefordert.
Seit Juni 2011 bin ich arbeitunfähig krank geschrieben. Dies wird wohl auch noch längere Zeit der Fall sein. Über meine Krankheit ist das JA jedoch nicht informiert.
Gezahlt habe ich bis jetzt nichts. Gefordert wird Unterhalt seit Mai 2011, ist also alles noch ziemlich frisch.

Ich frage mich nun, was da jetzt im weiteren Verlauf auf mich zu kommt.
Werde ich als krankgeschriebener Mangelfall, vom JA vor Gericht gezerrt und auf Unterhalt (fiktives Einkommen) verklagt werden?
Wartet das JA jetzt einige Zeit, bis ein lohnender Rückstand aufgelaufen ist, um dann zuzuschlagen?
Sollte ich jetzt versuchen mit dem JA zu verhandeln, ober besser gar nichts tun?

gruss
harzer
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#2
(05-10-2011, 14:19)harzer schrieb: Ich frage mich nun, was da jetzt im weiteren Verlauf auf mich zu kommt.

Das hängt vom Engagement des Beistands ab.

Mindestens kommen jetzt in relativ engen Abständen Auskunftsbegehren und Aufforderungen, aber nichts darüber hinaus.

Maximal wirst du flott verklagt. Alle Zwischenstufen sind möglich. Du stehst dem Arbeitsmarkt jetzt allerdings nicht zur Verfügung. Wenn das Jugendamt nochmal mit Forderungen kommt, schreibst du das denen und legst einen Nachweis bei. Wenn sie nichts schreiben, brauchst du auch nichts vorlegen, schliesslich existiert kein Titel und kein laufendes Verfahren. Bei Fällen wie deinem tippe ich auf eher geringes Engagement des Jugendamtes. Erst ALG 2, dann nachweislich krank, da sind denen die Aussichten zu gering, etwas aus dir herauszuholen. Ich hoffe trotzdem, dass deine Gesundheit wiederkommt.

Wieso Umgangsblockade? Immer schon? Welche Verfahren liefen dazu bereits? Hast du aufgegeben?
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#3
(05-10-2011, 14:19)harzer schrieb: Werde ich als krankgeschriebener Mangelfall, vom JA vor Gericht gezerrt und auf Unterhalt (fiktives Einkommen) verklagt werden?
Das kann Dir niemand sagen. Es kann passieren, aber auch nicht. Kommt u.a. drauf an, wie leer die Kassen der Stadt sind. Wink
(05-10-2011, 14:19)harzer schrieb: Wartet das JA jetzt einige Zeit, bis ein lohnender Rückstand aufgelaufen ist, um dann zuzuschlagen?
Auf jeden Fall werden sie mindestens alle zwei Jahre bei Dir anfragen und nach Geld bohren.
(05-10-2011, 14:19)harzer schrieb: Sollte ich jetzt versuchen mit dem JA zu verhandeln, ober besser gar nichts tun?
Ich würde erst mal die Füße still halten und abwarten.
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#4
(05-10-2011, 14:45)p schrieb: Du stehst dem Arbeitsmarkt jetzt allerdings nicht zur Verfügung.

Bedeutet das, daß solange ich krank geschrieben bin, auch definitv keine Unterhaltsrückstände auflaufen? Oder ist das, wie so oft im freien Ermessen der richtenden Juristinnen?

(05-10-2011, 14:45)p schrieb: Wieso Umgangsblockade? Immer schon? Welche Verfahren liefen dazu bereits? Hast du aufgegeben?

Aufgegeben habe ich zumindest vorläufig, da ich dem Kampf derzeit nicht standhalte. Solange ich mit der Mutter zusammen lebte, habe ich meine Tochter betreut. Mutter ging Karriere und Weiterbildung nach. Als sie `nen Neuen fand zog sie zu ihm, und ich war vorerst alleinerziehender Vater. Nach einigen Monaten fiel ihr wohl ein, doch noch etwas vergessen zu haben. Sie klagte auf alleiniges Sorgerecht und wollte unsere Tochter zu sich nehmen. Im ersten Termin erhielt sie eiligst das ABR. Der Rest wird wohl später folgen, wie ich die Sache einschätze. Seit diesem Tag lebt meine Tochter nunmehr nicht mehr bei mir und jeglicher Umgang wird blockiert. Die Verfahrensbeteiligten unterstützen diese Blockade nach Kräften, natürlich nicht ohne mich zuvor allseits als fürsorglichen und liebevollen Vater gelobt zu haben. Das übliche Spiel eben, die Kleine soll erst einmal entfremdet werden. Anfangs wurde mir mal von der Gegenseite 14tägiger begleiteter Umgang 1 Stunde angeboten. Darauf hab ich dann doch verzichtet.

(05-10-2011, 14:47)blue schrieb: Es kann passieren, aber auch nicht.

Ist ja wie im richtigen Leben. Kein Verlaß auf garnichts.:-)
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#5
(05-10-2011, 19:49)harzer schrieb: Bedeutet das, daß solange ich krank geschrieben bin, auch definitv keine Unterhaltsrückstände auflaufen? Oder ist das, wie so oft im freien Ermessen der richtenden Juristinnen?

Sicher ist nie etwas. Aber damit Unterhaltsrückstände auflaufen, müsstest du jetzt vom Beistand verklagt werden und der Richter müsste dich ab Inverzugsetzung zu Unterhalt verurteilen. Das halte ich in deiner Situation für unwahrscheinlich.

(05-10-2011, 19:49)harzer schrieb: Aufgegeben habe ich zumindest vorläufig, da ich dem Kampf derzeit nicht standhalte.

Absolut verständlich.

(05-10-2011, 19:49)harzer schrieb: Nach einigen Monaten fiel ihr wohl ein, doch noch etwas vergessen zu haben. Sie klagte auf alleiniges Sorgerecht und wollte unsere Tochter zu sich nehmen. Im ersten Termin erhielt sie eiligst das ABR.

Knallhart. Das ist wieder ein Beispiel dafür, dass Begriffe wie "Kontinuität" immer nur dann von den Robenständern hervorgezogen werden, wenn es darum geht das Kind an die Mutter zu binden.

Wie lief das vor Gericht? Interessiert mich. Mit welcher Begründung erhielt sie das ABR und du nicht? Was hat sie beantragt, was hast du beantragt, waren Anwälte beteiligt? Wieso betreuter Umgang?

Interessant ist der zufällig gefallene Hinweis auf eine Karriere der Mutter. Wenn sie sehr viel mehr wie du verdient, kann es sein dass sie einen Teil oder die gesamte Barunterhaltspflicht selbst zu tragen hat, obwohl sie das Kind in Haft genommen hat.

Deshalb ist wichtig, dass solche Fragen immer mit der Geschichte dahinter oder im grossen Kontext gestellt werden. Aus den vorgeblichen Nebenthemen entstehen manchmal wichtige Lösungsmöglichkeiten für die Probleme.
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#6
@harzer

Du schreibst, dass Du länger Zeit krank geschrieben bist und davon ausgehst, dass es länger Zeit dauern wird, bis Du wieder gesund wirst.

Ich rate deshalb, dass Du einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung/Schwerbehinderung stellst.

Das kannst Du in vielen Bundeslaendern auch online tun.

Geh einfach mal auf www.versorgungsaemter.de

Dort kannst Du den Antrag ausfüllen und entweder online abschicken oder wenn ds nicht geht, am PC ausfüllen und an das für Dich zuständige Versorgungsamt schicken. Die Adresse steht ja dann bei dem für Dich zuständigen Versorgungsamt.

Das Versorgungsamt bestätigt Dir dann meistens inenrhalb von 4 Wochen den Eingang des Antrages mit Aktenzeichen.

Wenn sich nun das Jugendamt das nächste mal rührt, kannst Du schreiben, dass Du einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung/Schwerbehinderung gestellt hast.

Schick eine Kopie der Bestätigung mit, Dann kommt das Jugendamt erst gar nicht in Versuchung, dich zur Arbeitssuche aufzufordern, oder Dir ein fiktives Einkommen zu unterstellen.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#7
(05-10-2011, 22:58)Camper1955 schrieb: Wenn sich nun das Jugendamt das nächste mal rührt, kannst Du schreiben, dass Du einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung/Schwerbehinderung gestellt hast.

Schick eine Kopie der Bestätigung mit, Dann kommt das Jugendamt erst gar nicht in Versuchung, dich zur Arbeitssuche aufzufordern, oder Dir ein fiktives Einkommen zu unterstellen.

gibt es dazu Gesetze oder wie kommst du darauf?
Was ist denn wenn man 30 oder 40 Prozent Schwerbehinderung hat, braucht man dann keine Bewerbungen zu schreiben wenn man arbeitslos ist?

Gleichberechtigung für Väter im Familien(un)recht!
Keine Kinder mehr für Deutschland bei derzeitigem Familien(un)recht!
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#8
(05-10-2011, 23:47)Zausel schrieb: gibt es dazu Gesetze oder wie kommst du darauf?
Was ist denn wenn man 30 oder 40 Prozent Schwerbehinderung hat, braucht man dann keine Bewerbungen zu schreiben wenn man arbeitslos ist?

Die Zahl der zumutbaren Bewerbungen ist jedenfalls sehr stark eingeschränkt, weil Du dann einfach nicht alles machen kannst.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#9
(05-10-2011, 20:23)p schrieb: Wie lief das vor Gericht? Interessiert mich. Mit welcher Begründung erhielt sie das ABR und du nicht? Was hat sie beantragt, was hast du beantragt, waren Anwälte beteiligt? Wieso betreuter Umgang?
Sie hatte das alleinige SR beantragt, ich hatte daraufhin das ABR beantragt. Das ABR erhielt sie nach Argumentation, ich würde den Kontakt zwischen Mutter und Kind behindern. In den fraglichen 3 Monaten gab es 9 Nachmittags-Kontakte die ich dagegenhielt. Für den Richter unzureichend. Daher musste das Kind umgehend umgepflanzt werden. Sie durfte meine Tochter sofort vom Kindergarten abholen. Jetzt wohnt sie 60 km entfernt. Kein Kindergarten mehr, kein gewohntes Zuhause mehr. So läuft das.
Anwälte hatten wir natürlich auch. Sie einen Gerissenen, ich ne Lusche, wobei ich glaube, daß wenn meine Lusche besser gewesen wäre, das bei diesem Richter nichts geändert hätte.

Betreuter Umgang ist nach Ansicht der Gegenseite deshalb das Maximale, da die seelische Situation des Kindes, genauso wie die des Vaters, derzeit nicht einzuschätzen ist. Ganz im Sinne des Kindeswohls eben. Nachdem ich auf normalen Kontakt zumindes tageweise bestand, endete die Sitzung ohne Ergebnis. Also es wurde gar kein Umgang festgelegt, ganz im eigentlichen Sinne der Mutter.


(05-10-2011, 20:23)p schrieb: Wenn sie sehr viel mehr wie du verdient, kann es sein dass sie einen Teil oder die gesamte Barunterhaltspflicht selbst zu tragen hat,
Sie hatte einen recht gut dotierten Job bei der Bank. Den hatte sie aber vor zwei Jahren geschmissen. Seit dem Fortbildung und Aufbaustudium an der Uni. Ob sie das jetzt noch macht weiß ich nicht. Sollte Sie zukünftig wieder in ihren alten Job einsteigen, wäre das aber ein guter Hinweis.

(06-10-2011, 00:12)Camper1955 schrieb: Die Zahl der zumutbaren Bewerbungen ist jedenfalls sehr stark eingeschränkt, weil Du dann einfach nicht alles machen kannst.

derzeit schreibe ich gar keine Bewerbungen. Wozu auch. Werde vorraussichtlich in 6 vielleicht auch 12 Monaten erst wieder fit sein. Was soll ich mich da jetzt bewerben. Ob das wohl später dem Richter als Futter dienen wird mich rückwirkend zu verknacken? Wer weiß.
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