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Kommentar zur aktuellen Statistik über Familiengerichte
#1
Das statistische Bundesamt hat im September seine Publikation über Familiengerichte herausgegeben, in der viele interessante Zahlen zur "Geschäftsentwicklung" von Familiensachen enthalten sind: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/c...y=file.pdf

Das Zahlenwerk ist recht umfangreich. Ein paar Sachen sind mir aufgefallen:

- Es gibt fast eine Million von Familiengerichten bearbeitete Sachgegenstände. Somit gibt es jedes Jahr deutlich mehr Familiengerichtsvorgänge wie Geburten (Seite 18).

- egal ob reiche oder arme Bundesländer: Die Verteilung der Sachgebiete ist relativ ähnlich. Um Umgang wird z.B. überall gleich gestritten, insgesamt fast 54000 mal - mehr denn je.

- es ging 122000 mal um die elterliche Sorge. Viel öfter als um Umgang oder Unterhalt.

- Auch die Zahl der Versorgungsausgleichsverfahren war höher wie die der Scheidungen - pro Scheidung beschäftigt sich das Gericht offenbar mehrmals mit dem Versorgungsausgleich. Ein besonders gewinnträchtiges Feld für Juristen, das weidlich abgegrast wird.

- 360000 Beschlüsse, 91000 Vergleiche und sehr viele versandete Verfahren. Schön zu lesen, dass sich gar nicht mal so Viele auf einen Vergleich einlassen.

- Nur in 50% hatten beide Antragsgegner einen Anwalt. Die Anwaltslobby wird darin zweifellos noch Luft nach oben sehen, um das Business auszuweiten. Entgegen anderslautender Meinungen versuchen die Kontrahenten offenbar, Anwälte zu vermeiden.

- durchschnittliche Verfahrensdauer einer Scheidung: 10 Monate.

- 42,6% der Kläger bekamen Verfahrenskostenhilfe, aber nur 27,5% der Beklagten. Erstaunlich die hohen absoluten Zahlen und auch die Asymmetrie, offenbar nutzt Verfahrenskostenhilfe Klägern viel mehr wie Beklagten. Viele Kläger, kein Geld.

- Oberlandesgerichte hatten mit gut 26000 Verfahren zu tun. Ein sehr hoher Prozentsatz wird also auf Amtsgerichtsebene entschieden, stark überrepräsentiert sind Verfahren zum Unterhalt für Ex und Kind. Sie enden häufiger durch Vergleich wie am Amtsgericht. Gesamtdauer fast 20 Monate.

- interessanterweise ist am OLG wieder Gleichstand hinsichtlich der Verfahrenskostenhilfe hergestellt: Kläger und Beklagte liegen um die 24%, Beklagte sogar ein bisschen höher.

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#2
na bitte, das liest sich doch schon recht gut.

Vor allen Dingen darf man hoffen, dass sich diese Zahlen noch steigern lassen, was wohl auch nötig sein wird, wenn wir Väter auf uns in angemessenem Rahmen aufmerksam machen wollen.

Was das VKH-Bewilligungsverhalten der OLGs angeht, wird man sicher nicht beabsichtigen, den Ungleichstand zw Mutter und Vater zu korrigieren.
Hierfür wird wohl eher der enorm gewachsene Kostendruck ursächlich sein.

Ich hab's erst vorige Woche vor dem OLG Hamm erleben dürfen:
Meine Anträge wurden (dumm-dreist muss man schon sagen) unter Hinweis auf die Gründe der Beschlüsse der Vorinstanz abgewiesen - der KM wurde aber entgegen amtsgerichtlichen Beschlüssen keine VKH bewilligt.

Womit sie natürlich in gewisser Weise, auf die ich hier nicht häher eingehen möchte, die A-Karte gezogen hat.
Denn ich vermute, dass ihr RA "Borkenkäfer" nicht umsonst arbeitet....

Manchmal denke ich, wir sind alle nur Teil einer riesigen Selbstbeschäftigungmaschinerie, deren Hebel und Schalter von Idioten bedient werden.
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#3
(09-10-2011, 17:46)Ibykus schrieb: Manchmal denke ich, wir sind alle nur Teil einer riesigen Selbstbeschäftigungmaschinerie, deren Hebel und Schalter von Idioten bedient werden.
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#4
Ob beabsichtigt oder gut gemeint (bekanntlich das Gegenteil von gut) das ist m.E. erst der Anfang. Gesetzgeber und Rechtsprechung hetzen in zunehmendem Maße die Menschen gegen einander auf. Das Zauberwort für diese Gelddruckmaschine heißt "Einzelfall". Wenn der betroffene Bürger erfahren möchte, was in seinem Fall für recht gehalten wird, muss er ein Gericht anrufen. Im Gesetz findet er es schon lange nicht mehr.
Es fehlen in erster Linie eindeutige Regeln, die man nachschlagen kann, gültig für alle, Nachzulesen in einigen Threads über Entwicklungen in Nachbarländern. Aber die beschäftigen ja auch nur einen Bruchteil an Juristen.
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