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Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland
#7
ich stimme zu, dass das deutsche Gericht nicht zuständig ist. Als meine Ex sich ins Ausland abgesetzt hatte, um daraufhin den Umgang zu verweigern, ging da auch nichts mehr..

Ich persönlich würde von einer Hartzerin keinen Unterhalt einfordern, sollte sie zu Job, Geld oder beidem kommen, kann man(n) sich das immer noch ueberlegen..

Viel Glueck noch, Baxter - ich waere vorsichtig und wuerde den Kleinen nicht alleine nach D'land zu ihr schicken..
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RE: Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - von Clint Eastwood - 28-10-2011, 12:40

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