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Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland
#18
ja schon richtig aber es war eben ein Australischer Vater ! In DT geht das so Mutter gibt Kind nicht zurueck sondern beantragt das ABR geht ev. noch zu nem Onkel Doc. der dann bestaetigt das das Kind irgend was hat usw. der Vater kann dann klagen ...das dauert und nach 6 bis 10 Wochen sagt dann der Richter ...so das Kind hat sich jetzt an die Mutter gewoehnt und um dem Kind einen weiteren Umzug zu ersparen usw.usw. entweder baxter schafft Tatsachen und laesst den Kleinen auf der sonnigen Insel dann hat er eventuell eine 50% change sein Kind zu behalten oder er verabschiedet sich am Airport fuer immer. Wenn das Kind in Deutschland ist bei der Mutter und Muddi will nicht dann hat sich das.. in Deutschland wird muddi niemand zwingen ...und den Spaniern geht das ganze dann nichts mehr an es sei den baxter ist Spanier ..
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RE: Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - von peter pan - 28-10-2011, 18:50

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