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Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland
#32
(29-10-2011, 12:17)baxter schrieb: Das Problem ist aber auch, wenn ich ihn nicht Urlaub bei seiner Mutter machen lasse könnte mir das natürlich wieder rum auch negativ ausgelegt werden. Stecke da echt in einer Zwickmühle.

Mit ihrem Antrag auf ABR hat die Muddi eure Elternvereinbarung defacto gekündigt. Ist das Kind in Deutschland wird sie leicht Gründe (Misshandlung etc.) für eine EA finden. Auch gut gesonnene SA sind keine Garantie. Wenn Muddi z.B. Wohnort wechselt ist der SA nicht mehr zuständig.

Bleib einfach mit dem Kind in ES. Schreib der Muddi, dass das Kind nun mal seinen Lebensmittelpunkt in Spanien hat und nicht reisen möchte, sie es aber jederzeit besuchen kann. Das ganze mit Zustellung per Gerichtsvollzieher. Mache die Sache vor span. Gericht anhängig. So stehen deine Chancen ganz gut.
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RE: Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - von 2Fast - 29-10-2011, 13:13

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