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kleine Hausdurchsuchuung gehabt
#26
hallo Skippie,
was machst Du denn auch für Sachen?

Du solltest erst mal im Wege der Akteneinsicht rauskriegen, wer Dich angezeigt hat und was Dir genau vorgeworfen wird. Denn jetzt, nachdem diese Aktion vorüber ist, hast Du Anspruch darauf, den Grund für die Hausdurchsuchung zu kennen um nachprüfen zu können, ob sie rechtmäßig war (hinreichender Tatverdacht etc.). Das steht alles in der Akte (auch die staatsanwaltschaftlichen Verfügungen dazu).

Nichtzahlen trotz Leistungsfähigkeit?
Das läßt sich ja relativ schnell entkräften.

Wenn man Dir den Vorwurf macht, dass Du das Geld für Deine schönen und teuren Hobbys dem Unterhalt zur Verfügung stellen musst, dann muss man Dir die Mittelherkunft beweisen. Weil man das nicht so ohne Weiteres kann, hat man eine Hausdurchsuchung vorgenommen in der Hoffnung, Bargeld zu finden das Du bunkerst und das Dich befähigen würde, Unterhalt zu zahlen.

Wenn Deine Einnahmen nachweisbar sind müssen sie Dir beweisen, dass Du Deine Hobbys mit Mitteln finanzierst, die Du für Unterhaltszahlungen einsetzen müsstest.

Hausdurchsuchung heisst immer: sie haben einen Verdacht, der die Vermutung rechtfertigt, dass Du etwas verbotswidrig versteckst und vorenthältst (Deine teuren Hybbies!).

Einen Verteidiger jetzt schon in Anspruch zu nehmen, würde ich vermeiden.
Vielleicht kommts ja gar nicht zur Anklage ....
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#27
(28-10-2011, 22:40)Skippie schrieb: naja ich ... hab ich ne kreditkarte...

Da zeigt es sich mal wieder wie wichtig es ist, sich so früh wie möglich auf Hausdurchsuchungen einzustellen. Ist in der FAQ nachzulesen.

Auf Kreditkarten und Schecks sollte man tunlichst ganz verzichten. Solche Zahlungsmittel legen immer eine Spur so breit wie ne Autobahn. Nur Bares ist Wahres!
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#28
Die Frage ist jetzt, was aufgrund der mitgenommenen Unterlagen nachweisbar ist. Geld von deiner Freundin sind freiwillige Leistungen Dritter und kein Einkommen. Sollte es zur Verfahrenseröffnung kommen, kannst du dies vortragen. Glasklar (und in der faq aus gutem Grund benannt) ist, dass man als bereits als Mangelfall vorsichtig mit allen Geldflüssen und Vermögenswerten sein sollte. Standardvorgehen ist, die Dinge über Dritte laufen zu lassen. Einkäufe sollten über die Freundin oder Familienangehörige laufen.

An Hausdurchsuchungen wegen Unterhaltspflichtverletzung zeigt die der ganze Wahnsinn besonders deutlich. Kontoeigentümer von jeder einzelnen Bank sind sowieso auf Knopfdruck abrufbar und werden seit Jahren zentral gesammelt. Mit einem mehrköpfigen Rollkommando auftauchen, das Prinzip der Unverletzlichkeit der Wohnung plattzutrampeln um nach Kassenzetteln für Hobbys suchen, das ist schon ein Gipfel der Perversität. Einsatz und Auswertung durch die armen Schweine in Uniform kostet -zig Personenstunden in vier- oder sogar fünfstelliger Höhe - viel mehr wie der Unterhalt, um den es angeblich geht.

(28-10-2011, 23:14)Skippie schrieb: Macht mehr Spaß als irgendwo im 3-Schichtsystem zu buckeln u mit 950 piepen zu Leben !!!

Das sollte jeder tun und stattdessen immer wieder die eigene Betreuung der Kinder anbieten. Dir muss aber klar sein, auf welche Weise du gegen der unrechtsstaatlichen Terror vorsorgst, der gegen jeden gefahren wird, der den Unterhaltswahnsinn nicht freiwillig mitmacht.
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#29
Mal zu zuwendungen dritter und beschlagnahmte Rechnungen:

Freundin möchte mich in den Urlaub einladen, bittet mich ( da über mehr freie Zeit verfüge) doch die Reise zu buchen, also buche ich auf meinen Namen, Rechnung kommt und Sie überweißt den Betrag dann !!! Strafbar ?????????????

Mietwagen, ich brauch für einige Tage nen Auto, Freundin braucht ihr Auto selbst also sagt sie mir leih die nen schönen 5er bei Sixt ( muß eh mit Kreditkarte bezahlt werden ) die Karte ist ne Partnerkarte und wird monatlich von IHREM Konto ausgeglichen !! Straftat ??????

Ich interessiere mich für Privatpilotenlizenz, sie sagt na komm dann machs ich bezahl es dir !!! Straftat ???

2-3 mal im Jahr werd ich zum Urlaub eingeladen, kümmerne mich um die Charterung einer Yacht, buche die Flüge Sie bezahlt !! Straftat ????
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#30
Bitte doch mal deine Freundin deinen Unterhalt zu bezahlen...kleiner Scherz am Rande :p Gute Freunde und Partnerin hast du, so wie ich hehe^^
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#31
Geld von einer Partnerkarte, das von ihrem Konto abgebucht wird ist natürlich nicht dein Geld. Hier wird eine rechtlich unbeachtliche, aber psychologisch ausgerichtete Schmierenkomödie auf Staatskosten aufgezogen: Unterhaltspflichtiger fährt in Urlaub, bewiesen durch Hausdurchsuchung. Somit ein Drückeberger, also schuldig. "Camper" hat diesen rechtsbeugerischen Wahnsinn auch erlebt. Erst zwei Instanzen später haben die Richter gemerkt, dass es ja noch irgendwo ganz weit hinten sowas wie Gesetze gibt. Damit kommt ein Robenständer ja auch selten in Berührung.

Auf deinen Namen sollte trotzdem nichts laufen. Wieso überhaupt dein Namen, wenn doch sie den Urlaub bezahlt? Ich würde halt alles auf andere Namen laufen lassen. Deine Unternehmungen habe die Schnüffler natürlich von Neid platzen lassen und dich als Dauer-Schwarzarbeiter positioniert.
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#32
Die Freundin-Konstellation ist eine feine Sache.
Ich war immer mit ihr in einer Wohnung gemeldet, dazu noch in Warschau. Ich hatte nie ein eigenes Konto auf meinem Namen und doch hatte ich immer alles.
Anfangs ging mir immer die Justizkasse auf den Senkel, Gerichtskosten und den Anwalt der Gegenseite zu bezahlen.
Ich hab unzaehlige Briefe bekommen, mal sachlich, mal boese mit Drohungen, dass der Konsul bald kommt.
Nix ist passiert. Meine Freundin in Polen ist selbst Anwaeltin.
War so eine Symbiose: Sie war wirtschaftlich abgesichert mit angenehmen Nebeneffekten und ich konnte unbehelligt arbeiten.
Ich hatte sogar eine eigene Firma dort und wir waren beide Angestellte....
Sogar Bankschliessfach auf ihrem Namen mit Schluessel bei mir...
Dabei festgestellt, es muss viele europaeische Buerger geben, die aehnliche Konstrukte haben...

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#33
Das hat sie mal bei der ersten Verhandlung auf Nachfrage vom Richter ausgesagt, nähmlich das Sie mit meinem Unterhalt nichts zu tun hat !!
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#34
Oh, oh...

Du nimmst Waren und Dienstleistungen in großer Zahl in, unter Deinem Namen und teilweise für Dich in Anspruch? Dann wird man zu Recht fragen, womit Du dafür zahlst.

Stellt man dann auch noch fest, daß Zuwendungen mit der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen zusammenhängen, dann könnten diese als Einkommen gesehen werden, als Gegenleistung für Deine Waren und Dienstleistungen aufgefaßt werden. Hast Du die Einnahmen aus diesem schwunghaften Handel ordnungsgemäß versteuert?

Vielleicht hattest Du sogar schon die Steuerfahndung im Haus.
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#35
Häääää? noch mal einfach : ich interessiere mich für Privatpilotenlizenz, meine Einkommen aber unter 400 also unmöglich, Freundin sagt mach doch ich bezahl dir das !!! Wo ist da einkommen oder sowas ????
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#36
(28-10-2011, 23:14)Skippie schrieb: Viele Wochen im Jahr im MM mit ner Segellyacht rumfahren (naja nur so 6-8 Wo ) ansonsten mir die Zeit @home dank meiner Pilotenlizenz mit viel rumfliegen versüßen usw...

Respekt Cool
Es klingt für mich ganz ok und anscheinend macht ihm das doch Spaß (mir würde es auch Spaß machen). Das Leben genießen, DAS sollte für Jeder hier das Motto sein. Wer neidisch ist, ist selber daran schuldig. Leute, nicht meckern... besser machen!

Gruß

A.S.
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
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#37
(29-10-2011, 17:48)p schrieb: Auf deinen Namen sollte trotzdem nichts laufen. Wieso überhaupt dein Namen, wenn doch sie den Urlaub bezahlt? Ich würde halt alles auf andere Namen laufen lassen.

Ein ganz wichtiger Punkt. Das gilt auch für Gegenstände in der Wohnung. Bei Gebrauchsgegenstände, wie Tisch oder Stuhl ist es egal, aber bei wertvolleren Gegenständen ist das bedeutsam. Leider kann man eben alte wertvolle Stücke ebenso nicht mehr tragen, wie z.B. Montblanc-Meisterstück-Füller, Dupont-Gold-Feuerzeug, Rado... solche Wertsachen gehören irgendwo sicher im Knie der Toilette gelagert. Kein Beleg, dass es einer anderen Person gehört = Pfändung und weg.

Auch mit den sogenannten Strohmänner und Strohfrauen sollte man vorsichtig sein. Die Auswahl sollte nach den Kriterien der Abhängigkeit erfolgen. Gegenseitiger Profit ist ein gutes Motiv. Strohmänner aus reiner Gefälligkeit taugen überhaupt nichts. Auch das Familienblut darf nicht überschätzt werden. Auch da besteht keine unbedingte Abhängigkeit und der Verrat lauert überall.

Al hat sein Beispiel wunderschön beschrieben. Sowas klappt und ist von Dauer! Ausgezeichnet!
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#38
Naja wenn man nu Urlaub bucht dann stehen da beide Namen drin !!! Warum sollte es verboten sein sich zum Urlaub einladen zu lassen und die Buchungsformalitäten zu erledigen ?? Pfändbares gibts bei mir nicht, schon die dritte EV abgegeben ( war lustig mußte zum AG zum Vollstrecker um die EV auszufüllen und hatte in den Tagen einen SIXT M3 Cabrio--- so fährt man zur abgabe der EV)
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#39
(29-10-2011, 18:13)AlterSchwede schrieb: Wer neidisch ist, ist selber daran schuldig. Leute, nicht meckern... besser machen!

Als Unterhaltspflichtiger muss das eigene Hemd stets fest und eng anliegen. Natürlich ist es normal, dass man selbst die wichtigste Person ist und dass es einem gut gehen muss. Neid und Denunzieren sind eine der Haupteigenschaften der Deutschen. Wer keinen Unterhalt zahlt, aber in den Urlaub fährt und sonstige Annehmlichkeiten für sich organisiert, gilt als kriminell und wird als Betrüger abgestempelt. "Der Andere hat alles und ich habe nichts" ... woran das wohl liegen wird. Vom Zeitungen austragen wird man wohl nicht so weit kommen. Da muss man sich schon etwas mehr einfallen lassen.

(29-10-2011, 18:27)Skippie schrieb: Naja wenn man nu Urlaub bucht dann stehen da beide Namen drin !!!

Auf dem Flugticket steht der eigene Name und auf der Rechnung Frau Natalja Zloty aus Budapest. Es kommt auf dem Rechnungsempfänger an.

(29-10-2011, 18:27)Skippie schrieb: hatte in den Tagen einen SIXT M3 Cabrio--- so fährt man zur abgabe der EV

Sich Gegenstände leihen ist ein Schlüssel, aber auch hier nicht als Rechnungsempfänger auftreten. Es leichter zwischen Minen zu gehen anstatt das Minenfeld mit Gewalt überqueren zu wollen.

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#40
Die denken, Du organisierst Segeltörns, Urlaube im großen Stil usw. usf.
Die könnten das als Handeln mit Einkommensabsichten, als gewerbsmäßig auffassen.

Hast Du eine Berechtigung, Personen auf Booten zu befördern? Lizenzen usw. usf.

Fliegst Du irgendwann dann Deine Gäste und Kunden auch noch zu den Locations, den Events, dann rundet sich das Bild.

Ich würde mal ein Auge darauf werfen, wie Deine (Geschäfts)-Partnerin ihre Ausgaben deklariert...

Ich wette, Du hattest die Steuer im Haus... Für die paar Kröten KU macht doch keiner 'Hausbesuche'.
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#41
Also als Unterhaltspreller sollte man immer darauf achten, dass gerade die Firmengeschäfte 1a gehändelt werden. Mich wollten einige Denunzianten auch mal über die Klinge springen lassen und glaubten sehr fest daran, dass sie es schaffen würden. Und sie schafften es nicht! Steuern zu zahlen muss ein Bedürfnis sein und ist sogar ein Vorteil.
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#42
(29-10-2011, 18:05)Skipper schrieb: Du nimmst Waren und Dienstleistungen in großer Zahl in, unter Deinem Namen und teilweise für Dich in Anspruch?

Die Freundin muss sogar für ihn zahlen - ist eine Bedarfsgemeinschaft, in der er da lebt. Das, was darüber hinausgeht sind freiwillige Zuwendungen Dritter. Genau so wie wenn dich die Oma jeden Tag zu Schweinshaxe mit Sauerkraut und Tiramisu einlädt. Die 20 EUR, die die Mahlzeit in einem mittleren Restaurant wert wäre, würden immerhin 600 EUR pro Monat ausmachen.

Wer im Land des Neides einen besseren Lebensstil vorführt, bekommt es natürlich mit Versuchen zu tun, ihn fertigzumachen. Wenn man den vorausschauenden Umgang damit nicht hinbekommt, sollte man es wirklich lassen.
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#43
die möchte ich möglichst unbeschadet durchstehen, knast bringt mich nicht um aber zeit ist kostbar
@skipper SSS und Yachtmaster Ocean Freundin hat Einkommen ca. 6000€ und brauch nichts deklarieren, sie hält mich halt frei wie viele Männer ihre jüngeren Frauen !!!!
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#44
(29-10-2011, 19:17)Skippie schrieb: Freundin hat Einkommen ca. 6000€

Da kann es auch mal ein Staranwalt sein Big Grin

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#45
ich blase davon ja 2500 raus !!! da bleibt nicht mehr viel........ wenn der anwalt gut ist bezahl ich auch 1-2000
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#46
(29-10-2011, 18:20)Exilierter schrieb: ... solche Wertsachen gehören irgendwo sicher im Knie der Toilette gelagert.

Wie läuft eigentlich so eine Hausdurchsuchung ab. Reissen die wirklich die Bodendielen raus, wird die Deckenverkleidung demontiert? Gibt man sich für uns die gleiche sorgfältige Mühe wie bei Drogendealern und Waffenschiebern? Oder sind wir minderwertig, eher niederer Kategorie und es bleibt eher beim oberflächlichen Schnüffeln in Dokumenten etc.?

Diejenigen, die das schon hinter sich haben: erzählt doch mal etwas detaillierter wie das in der Realität so läuft. Wieviele kommen da? Und wie lange dauert es?
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#47
da kommen 2 - 3 dauert ne stunde je nach wohnungsgröße eher oberflächlich es werden nur dokumente und auszüge gesucht die auf einkommen oder reichtum schließen lassen
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#48
(29-10-2011, 20:39)2Fast schrieb:
(29-10-2011, 18:20)Exilierter schrieb: ... solche Wertsachen gehören irgendwo sicher im Knie der Toilette gelagert.
...
Diejenigen, die das schon hinter sich haben: erzählt doch mal etwas detaillierter wie das in der Realität so läuft. Wieviele kommen da? Und wie lange dauert es?

Schliesse mich da an.
Je besser die Beschreibung, desto besser kann man so ein Event vorbereiten.
Ich hatte schon erwartet, dass ich bei der EV gefilzt werde und bin da nackt hin. Aber leider wurde nur gefragt und ich hab geantwortet...natuerlich nichts als die Wahrheit Smile
Diese Wanker...

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#49
(29-10-2011, 21:07)Al Bundy schrieb: Aber leider wurde nur gefragt und ich hab geantwortet...natuerlich nichts als die Wahrheit Smile

Das versteht sich doch von selbst, dass man die Wahrheit gegenüber den Beamten sagt. Ich mache es auch nicht anders. Natürlich frage ich immer vorher, ob es sich um eine freiwillige Angabe handelt oder nicht. Ich bin da immer wieder überrascht, wie wenig man selbst sagen muss und was alles freiwillig ist.
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#50
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass der Zweck wohl die Mittel der Hausdurchsuchung bedingt. Vieles kann man erreichen, wenn man sich kooperativ verhält und "mitarbeitet". Je eher und mehr "gefunden" wird, umso eher ist es beendet und wer was findet, braucht auch nicht zu suchen. Verstecke, wie Sockenschublade oder Unterwäsche und Fach für Handtücher usw. sollte man eventuell meiden. Bei mir waren Unterlagen gesucht worden und ich habe sie rausgerückt. Da ein Protokoll erstellt werden musste, waren sie bald zufriedengestellt und haben es nicht weiter verfolgt nach der Herausgabe. Bei schwerwiegenden Vergehen oder gar Verbrechen ist aber davon auszugehen, dass die Wohnung auseinandergenommen wird.
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