Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sohn ist 18 und Brief vom Jugendamt wegen Praktikum
#76
Ich will mal kurz erläutern, wie ich das mit meinem jüngsten Sohn aus erster Ehe geklärt habe.
Er irritierte auch etwas durch den Ausbildungsjungle.
Als er vollendet 18 wurde, stand es auf der Kippe, ob er mit Mutti gegen mich vorgeht, weil ich die Zahlungen abrupt einstellte.
Wichtig ist es den Meisten in dieser Phase, das Mutti nicht mehr zulangen kann.
Daher hatte ich mich damals mit ihm zusammengesetzt und folgenden Deal ausgehandelt.
Ich habe für seine Altersvorsorge einen Riestervertrag abgeschlossen, in den ich einzahle und den ich online verwalte.
Also nur ich habe die realen Zugangsdaten, Passwort.
Nur ich bestimme die Höhe der Einzahlungen, die ich meist nach seinem 4%iges Brutto bemesse.
In Ausbildung ist das nicht viel.
Vorteil, er kommt jetzt an das Geld nicht ran, Mutti auch nicht und er bekommt die volle staatliche Förderung.
Sobald er nach der Ausbildung voll verdient, übernimmt er die Einzahlungen in den Vertrag.
Ob er den Vertrag tatsächlich bis zur Rente bedient, bleibt dann später ihm überlassen, er kann ihn ruhen, oder sich später irgendwann vorzeitig auszahlen lassen.
Das wurde von der gegnerischen Seite voll akzeptiert und seither ist auch Ruhe eingekehrt.
Weil mein Jüngster noch viel Leben vor sich hat, habe ich einen Riester Aktienfonds genommen.
Es hat sich rentiert, der hat letztes, obwohl schlechtes Jahr, 4,56% gemacht, die durchschnittliche Jahresrendite liegt sogar bei fast 5%, mit Förderung kommt er auf über 51%!!!!!!!!!!
Vor zwei Tagen habe ich meinem Jüngsten den Chart am PC gezeigt, er ist glücklich, ich bin glücklich und alle sind so befriedigt.
Ach ja, falls ihm was zustoßen sollte, ich hoffe der Fall tritt nie ein, bin natürlich ich als begünstigter Erbe eingetragen und nicht Mutti.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
Zitieren
#77
geiler deal wäre schön wenn ich das auch hinbekommen könnte, die briefe die ich von denen bekomme sind alle von ihr geschrieben, er unterschreibt nur. das bedeutet, dass sie bestimmt was gemacht wird... ich denke mein grösster trumpf den ich habe, ist dass ich alle unterlagen einfordern darf um eine berechnung durchfuehren zu lassen, da mir die jugendamtsberechnung keine rueckschluesse auf richtigkeit erlaubt. fuer die exe ist es die hoelle wenn ich erfahren darf wieviel sie verdient, wieviel sie auf der hohen kannte hat, welche zinseinkuenfte sie hat, angaben ueber ihre bezahlte wohnung zwecks wohnvorteil... das wird sie emotional derart treffen, dass es sein kann dass sie mich in ruhe lassen. sie haben die wahl: entweder unterlagen raus oder ruhe geben - fertig... :-P das ist aktuell mein plan..... dann kommt eventuelll speater noch, dass ich es ggf. nicht unterstuetzungsfähig finde ein praktikum zu finanzieren bei dem er erstmal kein geld verdient... es gibt nachweislich naemlich genuegend entsprechende praktis mit bezahlung vom ersten monat an....

dazu kommt mein neuester wissensstand von heute: hab aus sicherer quelle erfahren, dass er fuer 2012 noch immer keinen ausbildungvertrag hat!! und noch keine ahnung hat was er machen will, aktuell gehts soweit dass er sagt: dann macht er halt eventuell ne lehre zum gartenbauer...

und ich soll jetzt fuer die unbezahlten drei monate 1000 eur abdruecken... fuer ein prakti das ihm defakto gar nichts bringt da es ihm egal ist was er fuer ne lehre macht, er nutzt das prakti nur dafuer dass er nicht zu hause rumsitzt, nicht aber um gezielt eine ausbildung anzustreben....

deshalb bekommen sie jetzt erstmal noch die wahl: ruhe geben oder alles offenlegen... und hierfuer hat mir beppo SEHR geholfen! :-)
Zitieren
#78
kurze frage noch zur risikoeinschätzung: sollte er zur geldeintreibung einen anwalt hinzuziehen - kann dieser dann seine kosten auf mich abwälzen? wird ja immer gern versucht... wär gut wenn hierbei jemand bescheid wüsste...
Zitieren
#79
Moin camparso,

wäre es nicht höchst sinnvoll, Dich zunächst genaustens über Deine Ansprüche und Pflichten zu informieren - bevor Du Deinem Sohn irgendetwas schreibst?

Wer hat gegen wen wekche Auskunftsansprüche?
Welche Zielstrebigkeit hat er nachzuweisen, um Dich in die Pflicht nehmen zu können?

Das scheint mir noch nicht hinreichend geklärt zu sein.
So aus der Hüfte würde ich nicht schießen oder fordern wollen.

Zitieren
#80
hm... das gibt mir jetzt wieder rätsel auf.

also kurz die fakten:
hab eine berechnung vom jugendamt erhalten.
ich würde auch gern den unterhalt berechnen lassen - hab aber KEINE unterlagen war beim anwalt - der sagt ohne unterlagen kann ich nichts berechnen.
hab einen brief vom sohn erhalten dass er bis 14.1. das geld haben will für die drei monate in denen er nix verdient hat.


was also tun skipper?
Zitieren
#81
Mich würde an Deiner Stelle interessieren, welche Ansprüche meine Sohn gegen mich geltend machen kann, welche korrespondierenden Pflichten dem Grunde und der Höhe nach bestehen.

Ob dem Grunde nach überhaupt ein Anspruch besteht, das hängt davon ab, was er da jetzt macht und was er nachzuweisen hat.
Die Höhe bemißt sich daran, was die ebenfalls pflichtige Mutter nach ihrer Leistungsfähigkeit nachweislich dazu legt.

Wie und was genau diesbezüglich von ihm nachzuweisen ist, wer gegen wen Auskunftsansprüche bzw. Pflichten hat, das sollte Dir eigentlich Dein Anwalt sagen können oder eine Intensiv-Recherche im Web ergeben.

Woran bemißt sich, in welchem Verhältnis die Eltern Unterhalt zu zahlen haben? Wie werden Naturalleistungen(Dienstleistungen und Sachgüter) bewertet und verrechnet?
Auch wenn das hier evtl. keine Rolle spielt: Was passiert, wenn einer nicht leistungsfähig ist. Wer tritt wie ein und bis zu welcher Höhe?
Zitieren
#82
ah ok das weiss ich alles, hab das ja beim anwaltsgespräch erfragt.

1. er ist generell auskunftspflichtig
2. das jugendamt kann berechnen hat aber nichts zu sagen
3. ich hab das recht unterlagen anzufordern von ihm und der ex diese unterlagen muss er heranschaffen damit eine berechnung erfolgen kann
4. er ist auskunftspflichtig was seine ausbildungssuche/bemühungen betrifft auch hierzu darf ich seine bewerbungsunterlagen, abschlusszeugnis etc. anfordern
6. er allein ist dafür verantwortlich, keine ex, kein jugendamt
7. welche unterlagen das sind, entspricht genau diesen die auch das jugendamt gefordert hatte von allen seiten, einkunftsnachweise etc. das übliche
8 in welchem verhältnis die eltern unterhalt zahlen bemisst sich ausschliesslich aus deren einkommen und der daraus resultierenden haftungsquote (hab ja hierzu meinen excelrechner anglegt)
9. beide eltern sind nachweislich leistungsfähig
10 ich hab ebenso die pflicht meine daten offenzulegen (ist bereits erfolgt - er hat die daten beim jugendamt vorliegen und kann diese dort abholen, er ist ja berechtigt dazu)


also unterm strich:
er hat die auskunftspflicht gegenüber beider elternteile und muss dafür sorgen, dass jeder der elternteile den eventuell anfallenden unterhalt berechnen lassen kann, zudem muss er nachweisen wie zielstrebig und intensiv er sich bemüht eine ausbildungsstelle zu erwerben. 2 bewerbungen im jahr reichen nicht aus kann man hierbei festhalten - bemühungen sind "dehnbar" aber auch abgrenzbar, dem üblichem maße entsprechend halt. wenn es heute üblich ist dass ein jugendlicher 30 bewerbungen schreiben muss damit der eine ausbildungsstelle bekommt, so wäre es nicht tragbar wenn er nachweislich nur 4 oder 5 bewerbungen schreibt. dies kann mich dazu veranlassen, dass ich keinen unterhalt zahle da er nicht mit der notwendigen ernsthaftigkeit einer ausbildungsstellensuche nachkommt. ist so im großen und ganzen definiert.

ob das praktikum unterstützenswert ist - ist eine andere frage - diese sollte dann abschliessend geklärt werden. zwecks orientierungsphase etc. ....

also ich denke der vorschlag von beppos text ist astrein- ich suche das persönliche gespräch um ne lösung zu finden - wenn er nicht will, dann unterlagen her - damit ich mich nicht auf die jugendamtsberechnung stützen muss, da diese null auskunft erteilt wie der unterhaltsanteil berechnet wurde und ob der betrag den die errechnet haben rechtzufertigen ist!
Zitieren
#83
hab da was ganz schönes gefunden...

Ein Volljähriger, der nach Abschluss seiner allgemeinen Schulausbildung weder eine Berufsausbildung aufnimmt noch hinreichende Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweist, verletzt nachhaltig seine Ausbildungsobliegenheit. Auch der Besuch der Abendschule begründet in diesem Fall keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber den Eltern. Vielmehr muss der Volljährige seinen Lebensunterhalt primär selbst verdienen und seine Arbeitskraft dabei nach ähnlich strengen Maßstäben nutzen wie Eltern, die minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.02.2004 - 3 WF 8/04, FamRZ 2004, 1890).



§ 1602 BGB Bedürftigkeit

(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten.

(2) Ein minderjähriges unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen.

muss hier mal bissal sammeln das können andere vielleicht auch mal gebrauchen.
Zitieren
#84
Das trifft nicht nur auf Volljährige zu.

Meiner kleinen Tochter wurde der Unterhalt schon versagt, da war sie noch nicht mal 17, weil sie ihre Bäckerlehre geschmissen hat und Mama ihr einsuggeriert hat, Papa wird schon zahlen müssen.

Wenn sie eine neue Ausbildung begonnen hätte, dann wäre ich unter Umständen wieder unterhaltspflichtig geworden.

Aber rumgammeln, das hat ihr nun das Strafgericht angekreidet bzw. mir zugute gehalten.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#85
Hallo comparso.

du zäumst das Pferd von hinten auf!

(04-01-2012, 15:55)camparso schrieb: also mammilein unterlagen raus - oder ruhe! sie hat die wahl... und wenn ich die unterlagen hab, dann gibts trotzdem nix - weil die bedürftigkeit nicht dargelegt ist! und wird sie auch nie werden...

Zunächst muss dein Sohn einen Unterhaltsanspruch dem Grunde nach darlegen, erst dann erwachsen die Auskunftrechte.

Warum sollten du oder die Mutter Auskünfte erteilen wenn gar kein Unterhaltsanspruch besteht?
Hierfür gibt es momentan noch keine Rechtsgrundlage.

Gruß
EB
Zitieren
#86
Eifelaner,
genau so!

Der Sohn hat ersteinmal zu liefern, hat haarklein Anspruch nachzuweisen,
BEVOR er Auskunft und Mittel fordern kann.
Zitieren
#87
umso besser - wie hätte ein erfüllbarer anspruch auszusehen?
müsste er nachweisen:

- dass er nicht arbeiten kann weil dauerkrank....
- dass es er kein bezahltes praktikum bekommen kann, weils nur unbezahlte gibt
- er arbeitsunfähig ist...
- er keine ausbildung machen konnte weil es seit frühjahr 2011 keine lehrstellen mehr gibt bei uns...


den bedarf könnte er doch wenn nur in solch ähnlicher form nachweisen oder?

ich könnte gegenhalten:
- du bist nicht arbeitsunfähig gemeldet
- es gibt nachgewiesen rund 1000 frei lehrstellen im landkreis
- es gibt noch mehr bezahlte praktikas im landkreis die du als überbrückung nutzen könntest
- ansonsten wäre es dir möglich bis zur ausbildung einen job anzunehmen der deinen bedarf deckt

oder??
Zitieren
#88
camparso,

arbeite besser mit motivierenden Anreizsystemen, mit Boni!
Lenke seine Aufmerksamkeit IN Deinem Sinne, nicht gegen Dich!

Ich würde beppos Entwurf dahingehend etwas umgestalten.
Also nicht mit Zuckerbrot und Peitsche, sondern mit Zuckerbrot bzw. kein Zuckerbrot.
Die Sanktion sollte als Folge seines eigenes Handelns bzw. Nicht-Handelns gespürt werden, als seine Verantwortung.

Unterstützung gibt es, wenn er ...

Juristische K-r-ämpfe verzögern nur, kosten Zeit, Geld und Nerven, zerstören nachhaltig.

Zitieren
#89
skipper
ich habe meinen brief derart umformuliert nach ruecksprache mit leuten die aehnliche erfahrungen gemacht haben sodass dieses schreiben im schlimmsten fall voll und ganz belastbar ist und zwar in der hinsicht als dass ich als kommunikativ und kompromissbereit mich darstelle jedoch ohne fakten zu nennen.... ich muss im moment mit ALLEM rechnen... deshalb sollte mich das schreiben als jemanden darstellen der als vater fuer seinen sohn das beste will... jedoch wenn er nicht mag soll das schreiben auch gleich darstellen das es sinnvoll ist dass er seinen weg finden muss und ich mich einer unterstuetzung nicht verweigere.... etc bla bla.... im grunde einiges gesuelze um nichts.. ich vergesse nicht dass die treibende kraft definitiv die exe ist....

mein brief wird vor gericht absolut belastbar sein...,.

nervlich denk ich nicht dran wenns irgendwie geht.... ist nicht leicht... aber mein leitspruch ist: das letzte auto ist immer ein kombi... :-)

also egal was passiert, gegenueber der exe lass ich mir nichts mehr gefallen... und wenns richtig gut läuft dann kann ich sogar die allianz zwischen exe und meinem sohn zerschlagen, das ist eine nebenstrategie die ich verfolge...,,.. egal wie faul er im moment ist... ich bin ueberzeugt dass ich ihn ohne exe auf spur bringen wuerde... aber ich wart mal ab welche reaktion auf meinen brief folgen wird.... feststeht, das jugendamt kann sich in den A..... f..... fertig :-) mit denen werde ich nicht mehr kommunizieren.... PUNKT!

nach wie vor danke ich wirklich jedem der irgend eine meinung zu meinem fall zum besten gibt!!!! bisher war alles irgendwie hilfreich!!! ich danke EUCH ALLEN!!!!!!
Zitieren
#90
also hab heute mal bei uns in der firma nachgefragt und sohnemann haette ohne probleme ein bezahltes praktikum machen koennen uund das in seiner wunschbranche! und das vermutlichn sogar ein ganzes jahr lang. der kontakt war ihm bekannt da er schon ein schuelerprakti dort gemacht hatte! ein anruf ein schriftl. zweizeiler haetten genuegt. bin ja mal gespannt wie er hier gegenhalten will mit seinem unbezahlten prakti.... das geht schon eher richtung voratz.... ich hab kein problem den bedarf mitzudecken, jedoch nur wenn er fuer geld arbeiten geht...
Zitieren
#91
voraufiges ende des falles...
Zitieren
#92
Ich habe eben diesen Thread gefunden, weil ich mich um die Thematik "Unterhalt ab 18" interessiere :

Nun mal hier nochmal klärend als Frage :

1. Kind muß Bedürftigkeit nachweisen ! Richtig ? Richtig ! So wie ich gelesen habe.
2. JA schickt Formulare an die Eltern raus. Diese müssen nicht ausgefüllt werden. Richtig !
3. Besteht Informationspflicht gegenüber JA generell ? Also Nein ! Richtig ?
4. Besteht Unterhaltspflicht, dann muß jedes Elternteil das Einkommen und Vermögen vorweisen . Richtig ?
5. Wenn der Filius über 18 Kohle will, muß Er klagen im Zweifel . Richtig ?
6. Kann Unterhalt ab 18 verlangt werden, nur weil der Filius (der bei Mamma wohnt) nun ein Praktikum, Lehre oder Ähnliches macht? Nein! Richtig ! Oder?
Zitieren
#93
Alles richtig außer 6.
Da wackelt es ein wenig. Je nach Einzelfallungerechtigkeit.
Eine Lehre kann er natürlich machen, nur wird die Vergütung den Bedarf ggf. ganz oder in Teilen decken.
Praktikum muss zu etwas führen, bzw. Bedingung sein.
Zitieren
#94
Vielen Dank!
Zitieren
#95
(27-08-2012, 11:12)Nappo schrieb: 2. JA schickt Formulare an die Eltern raus. Diese müssen nicht ausgefüllt werden. Richtig !
Ich würde sie auffüllen und in einem kleinen Päckchen per Nachnahme ans JA schicken.
Wollte schon immer wissen, was es kostet, ein Schreiben vom JA, ausgefüllt mit einem riesen großen Haufen meines besten Morgeschisses, zu versenden. Big Grin

Leider bekomme ich schon lange keine Schreiben mehr von dieser Drecksbehörde, die ich auffüllen darf. Big Grin
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Praktikum Fachoberschule Velocat 14 6.214 26-08-2019, 11:29
Letzter Beitrag: Simon ii
  Post vom Jugendamt wegen Volljährigen Velocat 3 3.986 23-11-2018, 17:51
Letzter Beitrag: Simon ii
  Falschbeschuldigungen wegen sexuellem Missbrauch durch Jugendamt Pistachio 00 1 3.909 27-03-2012, 14:43
Letzter Beitrag: Sixteen Tons

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste