06-12-2012, 11:14
Das Handelsblatt nimmt weniger ein Blatt vor den Mund:
"Mit der Erhöhung des Selbstbehalts werde vermieden, dass die Unterhaltspflichtigen reihenweise zu Hartz-IV-Berechtigten werden."
Übersetzt: "Die Belange der Pflichtigen sind schei*egal, wir haben nur das Problem, dass die Lumpen zu Aufstockern werden, nachdem wir sie mit dem Unterhaltsrecht bis unter die Hungergrenze ausgeraubt haben. Das kostet uns Geld und immer wenns Geld kostet, entsteht Reformbedarf."
Und auch im Artikel: "Im Einzelfall sei der Selbstbehalt weiter nach oben steigerbar, etwa beim Nachweis, dass für den vorgesehenen Mietsatz keine Wohnung zu finden ist, oder weil die gestiegenen Energiekosten den Ansatz für die Wohnkosten sprengen."
Abänderungsklage nach einem harten Winter mit viel Heizkosten? Gröhl. In der Gerichtspraxis in etwa so realistisch wie die Achtung des Selbstbehalts: Nada.
"Mit der Erhöhung des Selbstbehalts werde vermieden, dass die Unterhaltspflichtigen reihenweise zu Hartz-IV-Berechtigten werden."
Übersetzt: "Die Belange der Pflichtigen sind schei*egal, wir haben nur das Problem, dass die Lumpen zu Aufstockern werden, nachdem wir sie mit dem Unterhaltsrecht bis unter die Hungergrenze ausgeraubt haben. Das kostet uns Geld und immer wenns Geld kostet, entsteht Reformbedarf."
Und auch im Artikel: "Im Einzelfall sei der Selbstbehalt weiter nach oben steigerbar, etwa beim Nachweis, dass für den vorgesehenen Mietsatz keine Wohnung zu finden ist, oder weil die gestiegenen Energiekosten den Ansatz für die Wohnkosten sprengen."
Abänderungsklage nach einem harten Winter mit viel Heizkosten? Gröhl. In der Gerichtspraxis in etwa so realistisch wie die Achtung des Selbstbehalts: Nada.