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Kann den Unterhalt nicht mehr Zahlen. Angst vorm JA
#51
Die Mutter Deines Kindes hat einen dynamischen Titel gg Dich.
Den hast Du seinerzeit beim JA unterschrieben.
Man wird Dir gesagt haben, dass Du ohnehin zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet bist und ein sofort vollstreckbares Schuldanerkenntnis vor dem JA zu unterzeichnen billiger käme, als eine Unterhaltsfeststellungsverfahren vor dem Familiengericht.

Blauäugig wie man zu diesem Zeitpunkt ggü deutschen Jugendämtern noch ist, unterschreibt man diesen Unfug!
Nicht nur deswegen sollte man JÄer meiden wie die Pest.

In Unterhaltsverfahren "bescheissen" sie Dich, Umgangsangelegenheiten verzögern sie und unterstützen die Mütter.

Während Du bei Ersterem vereinbarungsgemäß in die Pflicht genommen wirst und Dir jederzeit die Vollstreckung droht (was hoffentlich Deine Frage beantwortet), bleibt es der KM in Umgangsvereinbarungen, die mit "Hilfe" des JA getroffen wurden, unbenommen, diese sanktionslos zu unterlaufen, wovon sie auch reichlich Gebrauch machen und was spätestens dann den Weg zum FamGericht erforderlich macht.
Warum also mit einem mütterfreundlichem Unrechtsamt Zeit verplempern?

Wer bei dieser Sachverhaltskonstellation noch den Weg zum JA empfiehlt, mag sich in eigenen Angelegenheiten auf eine der wenigen Ausnahmen stützen, die aber mit der Nadel in einem Heuhaufen vergleichbar sind.

JÄer gehören abgeschafft. Sie taugen "die Bohne nichts".

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