16-11-2011, 14:36
(16-11-2011, 08:05)FS0903 schrieb: Zynismus... Ist, wenn dir ein Beistand ausrechnet, dass du trotz ALG2 unverändert Unterhalt zu zahlen hast oder gegen den bestehenden Titel klagen kannst, was dir aber nix bringen würde, da man dann mangels 30 Bewerbungen pro Monat einfach fiktiven Unterhalt berechnen würde.
Zynismus ist ebenfalls, wenn dir dann ein Richter schreibt VKH werde man nicht bewilligen, da eine Abänderungsklage sowieso nicht in Frage komme. Und sollte man ohne VKH klagen, werde man auch verlieren, da man dann ja demonstriere über genügend Geld zu verfügen...
Hilfe bekommt man hier schon. Man muss sie nur erkennen und anwenden können. Der eine wandert aus, der andere kämpft sich durch. Aber fast allen ist eines gemein: Erfahrung mit bekloppten Jugendämtern...
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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