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Anrecht auf Bildung
#7
(21-11-2011, 22:56)Jakob B. schrieb: Muss ich durch den Titel jetzt definitv bezahlen? Durch das Studium sind 15T€ schulden aufgekommen und als junger Ingenieur ist man auch nicht der Topverdiener...

Schlecht, ganz schlecht. Beim Jugendamt bist du auf deren ältesten Trick hereingefallen. Wahrscheinlich hat man dir auch gleich höflich eine Stundung des Unterhalts angeboten, das ist die Standardseife damit deine Unterschrift noch leichter aufs Papier flutscht.

Verwirkung ist auch noch nicht eingetreten. Du wirst die Rückstände zahlen müssen. Schulden werden nicht anerkannt. Laufender Unterhalt geht vor. Allenfalls für die Ratenhöhe der Rückstände kannst du wegen der Schulden auf niedrige Beträge hoffen.

Von deinem bereinigten Nettoeinkommen wird der laufende Unterhalt abgezogen. Um den Rest dürfen sich die beiden Gläubiger rangeln. Für dich bleibt im besten Fall der Selbstbehalt.

Nach dem Verdienst der Mutter habe ich gefragt, weil das von dir verlinkte Urteil so einen Sachverhalt enthält. Ich dachte, du willst damit andeuten, dass es bei dir und deiner Ex auch so ist, dass sie viel verdient. Das wäre vielleicht relevant für den zukünftigen Unterhalt gewesen, aber nicht für die Rückstände.
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