30-11-2011, 10:20
(29-11-2011, 09:17)Telepapi schrieb: Selbstbehalt: EUR 900,00 - abzugsfähig ist Warmmiete max. EUR 360,00,
Das könnte mißverstanden werden. Die Miete ist hier nicht "abzugsfähig" wovon auch immer. In dem Betrag des Selbstbehalts ist eine Warmmiete in der genannten Höhe einkalkuliert.
Ich lese es gern so, dass der Selbstbehalt zu steigen hat, wenn die tatsächliche Miete höher ist. Die Gerichte lesen es anscheinend lieber so, dass der Selbstbehalt sinken kann, wenn die tatsächliche Miete niedriger ist. Hatten wir hier schon an anderer Stelle.