Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Betreuungsunterhalt
#1
hallo an alle,
ich habe schon gegoogelt was das zeug hält finde aber keine richtig antwort. Also folgender fall: es wird ein kind geboren und die eltern sind schon davor getrennt. Nun wird die vaterschaft festgestellt, da die mutter in der zeit noch was mit einem ex hatte. Vaterschafttest sagt aus, daß der neue ex der vater ist und er unterschreibt auch die vaterschaftsanerkennung. Die mutter ist zur zeit der geburt 18 und geht noch zur schule. Diese schule will sie 8 wochen nach der geburt wieder aufnehmen, davor aber noch bei ihren eltern mit dem baby ausziehen, da sie der meinung ist dort kann sie mit dem baby nicht leben, da ihre eltern rauchen (sie selbst raucht auch) und des weiteren 2 katzen in der wohnung sind und das alles dem kind nicht gut tut. Wenn sie dann wieder in die schule geht, will sie aber ihr kind jeden tag zu ihren eltern geben (die von h4 leben) zur betreuung. Nach dem erweiterten schulabschluß will sie noch ihr abi machen und studieren. Kind soll die ganze zeit von ihren eltern betreut werden. Nun die eigentliche frage: sie kann ja nun laut gesetz betreuungsunterhalt vom vater bekommen, was er auch versteht, aber was ist damit, wenn sie ihr kind garnicht betreut sondern gleich weiter schule bzw. ausbildung macht (sollte sie das abi nicht schaffen) und ihre eltern die ganze zeit auf das kind aufpassen und dadurch ja für den arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen. Also im prinzip das betreuungsgeld dann eigentlich an die eltern gehen würde, da die das kind betreuen. Finde da leider überhaupt kein beispiel. Vater ist gern bereit auch den betreuungsunterhalt zu zahlen, aber doch nur, wenn auch alles rechtens ist. Kann mir da jemand helfen. dankeschön
Zitieren
#2
Hallo Ingo!

Ich kann nichts "unrechtes" an dem Plan sehen. Sie betreut das Kind, indem sie es zu den Großeltern bringt und wieder abholt. Wie die dann mit ihrem ALG II klar kommen, ist ein anderer Punkt und deren Sache. Der Betreuungsunterhalt vom Vater ist Lebensunterhalt für die Mutter und nicht der Preis für die Betreuung. Wenn die Großeltern Geld sehen wollen, sollten sie sich beim Jugendamt als Verwandtenpflegestelle melden. Soweit ich weiß, kann es dann Pflegegeld geben. Sonst machen sie es nach privater Vereinbarung, eigentlich unentgeltlich.
Zitieren
#3
Entscheidend ist nicht, wer das Kind betreut, sondern wer das Sorgerecht hat. Bei gemeinsamen Sorgerecht ist entscheidend, wo das Kind seinen (offiziellen) Lebensmittelpunkt hat.

Kurz gesagt: der Vater muss zahlen!
Zitieren
#4
das mit dem zahlen ist schon klar, steht auch überhaupt nicht zur frage... aber ich habe einige ähnlich bsp. gefunden und da heißt es eben, daß der vater nicht verpflichtet ist ihr die ausbildung zu finanzieren, der betreuungsunterhalt ist dazu da, daß die mutter 3 jahre ihr kind zuhause betreut und zwar sie und nicht die großeltern. in einem ähnlichem fall hat die mutter nach dem abi studiert und der vater mußte in dem fall die betreuungskosten für die kita übernehmen, was hier in dem fall preiswerter wäre, als der betreuungsunterhalt. ich kenne es nur so, wenn jemand h4 bezieht und dann ganztags sein enkelkind betreut, also dem amt für vermittlungen nicht mehr zur verfügung steht, dann bekommt er auch kein h4 mehr... kann sein das sich das in den letzten jahren geändert hat, aber früher vor h4 war das mal so, da eine bekannte damals auch ihr enkelkind betreuen wollte und schon wurde ihr das geld gestrichen. übrigends wäre der betreuungsunterhalt sollten ihn die großeltern (sprich, dann die oma) bekommen niedriger als ihr h4.
Zitieren
#5
Ich glaube, was du meinst ist Trennungsunterhalt. Davon abgesehen, Unterhalt ist immer eine pauschale Leistung. Das hat mit einzelnen Kosten nichts zu tun. Es wird immer ein pauschaler Betrag gezahlt, dabei ist es irrelevant welche Kosten daraus bestritten werden.

Aber da gibts hier andere Experten.
Nachtrag:
Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat das Kind und nicht die Mutter. Kosten der Mutter spielen dabei keine Rolle. Trennungsunterhalt spielt glaube ich nur bei einer Ehe eine Rolle. Aber da muss ich, wie gesagt, auf andere Verweisen.
Zitieren
#6
nein, ich denke schon, daß ich betreuungsunterhalt meine, denn wenn die eltern nicht verheiratet waren (waren nur 3 monate zusammen, und in dieser zeit hat sie sich auch immer noch mit ihrem vorhergehenden ex getroffen), dann muß er unterhalt für sie und 3 jahre betreuungsunterhalt für sie zahlen egal ob sie je richtig zusammen waren oder nicht. und nein anspruch auf betreuungsunterhalt hat nicht das kind sondern die mutter dafür, daß sie nicht arbeiten gehen kann wegen der betreuung des kindes.das kind bekommt ja schon den normalen unterhalt.
Zitieren
#7
(23-11-2011, 20:21)iglu schrieb: Nachtrag:
Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat das Kind und nicht die Mutter.
Das ist falsch. Die Mutter darf sich jetzt drei Jahre um das Kind kümmern. Diese drei Jahre bekommt sie auf jeden Fall BU.

Nachdem allerdings nicht-eheliche und eheliche Mütter seit einigen Jahren in Bezug auf Betreuungsunterhalt nach dem 3. Lebensjahr gleichgestellt sind, kann es sein, dass sie dann weiter Anspruch auf BU hat. Ob sie dann eine Ausbildung macht oder nicht, ist unerheblich. Entscheiden wird das im Extrem(Streit)Fall das Gericht.
Zitieren
#8
Gut, stellen wir uns mal alle ganz blöd.

Wo ist der Unterschied?
Zitieren
#9
(23-11-2011, 20:59)iglu schrieb: Wo ist der Unterschied?
Der Unterschied liegt im Anspruch. Wink Aber hast schon Recht, bekommt natürlich alles Muddi und sie kann machen damit, was sie will.

Zitieren
#10
"Beim Betreuungsunterhalt geht es allein um den Anspruch des betreuenden Elternteils. Der Unterhaltsanspruch der Kinder selbst ist davon unberührt. Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle." <<< dies habe ich gerade von einer seite kopiert wo es nur um solche gesetzestexte geht. leider stehen dort keine bsp.
und du hast recht, die mutter darf sich jetzt 3 jahre um das kind kümmern und genau dafür bekommt die den betreuungsunterhalt, aber was ist wenn sich jemand anderes um das kind kümmert oder besseres beispiel, das kind geht nahtlos in krippe und kindergarten, was in dem fall niedrigere kosten wären.
Zitieren
#11
Dann sehe ich mal ein, dass ich im Detail unrecht und im Ergebnis recht habe:-D
Zitieren
#12
(23-11-2011, 21:05)ingo schrieb: ..., aber was ist wenn sich jemand anderes um das kind kümmert oder besseres beispiel, das kind geht nahtlos in krippe und kindergarten, was in dem fall niedrigere kosten wären.
Das ist völlig egal. Im Brigitte-Forum würdest Du jetzt zerfleischt werden mit Argumenten wie: Heizkosten, Wasser, Kinderzimmer, Windeln und iPhone für die Mutter müssen ja bei der Mutter auch vorhanden sein. Smile
Und wenn das Kind zurück kommt, dann muss die Mutter das Kind weiter betreuen.

Irgdwann kommt dann noch als Argument, dass das Kind an Keuchhusten, AD(H)S oder Dyskalkulie leidet, welches eine noch umfangreichere Betreuung durch die Mutter begründet.

Zitieren
#13
Ob meiner eigenen Unwissenheit habe ich mal nachgelesen...Ich denke das Signalwort ist hier Erwerbstätigkeit.

Solange diese nicht vorliegt, nehme ich mal an, dass das durchgeht.
Zitieren
#14
*gg* ich würde nicht zerfleischt werden, denn ich bin selbst eine alleinerziehende mutter und habe den namen nur genommen, weil ich gemerkt habe, daß man dann nicht noch merkwürdiger behandelt wird, warum auch immer das so ist. ich kenne mich nur damit nicht aus, weil ich im gegensatz zu vielen frauen in der heutigen zeit nach einem mütterjahr wieder vollzeit arbeiten gegangen bin und noch nie sozialleistungen bezogen habe, also nie vor dem problem stand mein geld woanders herzubekommen. hier frage ich nur für einen ganz lieben kumpel der leider die woche über auf montage ist und dem bissel we was ihm bleibt sicher nicht die nerven hat sowas im netz zu suchen. ich weiß also was ein kind kostet und ich weiß auch wieviel arbeit dahinter steckt, aber ich bin auch der meinung das es sich viel frauen sehr leicht machen ( leider auch im bekanntenkreis) und wenn sie auf einfach weise geld bekommen am ende garnichts mehr machen, als wie die hand aufhalten. ich bin ganz einfach anders erzogen und habe trotz vollzeitjob mein kind sehr gut hinbekommen. wenn er einen anderen job hätte würde er das kind sogar sehr gerne zu sich nehmen, leider geht das überhaupt nicht. jobs mit halbswegs guter bezahlung sind dünn gesäat. desweiteren hat sie sich ja schon getrennt bevor er überhaupt wußte, daß sie schwanger ist und daß er zu allem unglück auch in der kurzen zeit betrogen wurde macht das ganze nicht leichter. sie hat eben jetzt nur zu ihm gesagt, daß sie ihr abi jetzt nach macht und dann noch studieren will und das kind dann eben zur betreuung bei ihren eltern ist und ihm hatte wohl mal jemand erzählt, daß ihre eltern in jedem fall finanziell für sie verantwortlich sind bis sie ihre erstausbildung beendet hat. habe dazu gerade noch was gefunden und kopier das hier gleich mal her.
"Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Studium zu finanzieren. Die Einkommen der meisten allein erziehenden Student/innen bestehen aus mehreren Quellen. Die Grundpfeiler sind:

Unterhalt von den Eltern/vom Vater des Kindes/vom Ehegatten
Bundesausbildungsförderung (BAföG)
Stipendien
Erwerbstätigkeit.

Dazu kommen Wohngeld, Kinder- und Erziehungsgeld, Unterhaltsleistungen für die Kinder oder Unterhaltsvorschuss und im Einzelfall zusätzliche Rentenansprüche oder Sozialgeld.

Unterhalt

Unterhalt von ihren Eltern erhalten meist junge ledige oder geschiedene Mütter, deren Eltern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet sind, eine Erstausbildung zu finanzieren."

wie gesagt das internet sagt in punkto erstausbildung eben was anderes, denn wenn er für sie zahlt in der zeit wo sie eigentlich schule, studium etc. macht, dann bezahlt er im grunde ihre erstausbildung, oder habe ich da irgendwo einen denkfehler.
ihren eltern wollen das mit dem betreuen nirgends angeben, denn sie wollen ihr h4 nicht verlieren. sie will dem amt sagen, daß eine freundin die nicht auf das amt angewiesen ist auf ihr kind aufpaßt, was natürlich nicht stimmt, weil so eine freundin nicht existiert.
(23-11-2011, 21:09)blue schrieb:
(23-11-2011, 21:05)ingo schrieb: ..., aber was ist wenn sich jemand anderes um das kind kümmert oder besseres beispiel, das kind geht nahtlos in krippe und kindergarten, was in dem fall niedrigere kosten wären.
Das ist völlig egal. Im Brigitte-Forum würdest Du jetzt zerfleischt werden mit Argumenten wie: Heizkosten, Wasser, Kinderzimmer, Windeln und iPhone für die Mutter müssen ja bei der Mutter auch vorhanden sein. Smile
Und wenn das Kind zurück kommt, dann muss die Mutter das Kind weiter betreuen.

Irgdwann kommt dann noch als Argument, dass das Kind an Keuchhusten, AD(H)S oder Dyskalkulie leidet, welches eine noch umfangreichere Betreuung durch die Mutter begründet.

du machst mir ja jetzt hoffnung Confused das kann ich meinem kumpel so garnicht erzählen, dann springt er von der brücke. hoffe mal daß ihr diese tricks nicht auch noch einfallen.
Zitieren
#15
"als wie" wie putzig...

na was nun?...Kleinkindbetreuung der Großeltern oder Studium??????????????
Zitieren
#16
(23-11-2011, 21:34)iglu schrieb: "als wie" wie putzig...

na was nun?...Kleinkindbetreuung der Großeltern oder Studium??????????????

"alswie" wie putzig...???

also erst den erweiterten, dann das abi, dann studieren und kinderbetreuung übernehmen die großeltern und beziehen trotzdem weiter h4 obwohl sie dem arbeitsmarkt in dieser zeit nicht zur verfügung stehen, was natürlich keiner weiß. sie wiederholt ja nun schon die 10 klasse, da sie mit dem zeugnis vom letzte mal ihr abi nicht machen kann, war einfach zu schlecht.
ich glaube der verliebt sich nie wieder, er ist geheilt für alle ewigkeit und ihm tuts nur um sein kind leid, da sie ihm jetzt schon nicht viel hoffnung macht, daß er es oft sehen kann.
Zitieren
#17
Hier noch ´mal ´nen link: http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhal...96170.html Dein Freund darf vor allen anderen zahlen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#18
(23-11-2011, 21:52)wackelpudding schrieb: Hier noch ´mal ´nen link: http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhal...96170.html Dein Freund darf vor allen anderen zahlen...

dankeschön... so ähnlich habe ich das gesucht, habe aber leider als suchwort immer betreuungsunterhalt eingegeben. so konnte das beim suchen nichts werden Dodgy
Zitieren
#19
(23-11-2011, 21:52)wackelpudding schrieb: Dein Freund darf vor allen anderen zahlen...
Und wenn da nichts zu holen ist, dann gilt http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4907 Wink

@ingo: Deine Beiträge wären deutlich besser zu lesen, wenn Du ab und zu mal ein paar Großbuchstaben reinwerfen würdest.
Zitieren
#20
dankeschön für alle bisherigen antworten...

denke, er wird eh nicht um einen anwalt drum rum kommen, wenn es um den bereuungsunterhalt geht und hoffe er gerät dann an einen, der sich gut damit auskennt...
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste