18-01-2012, 23:29
Nur zur Info, falls es jemanden interessiert:
lt. meinem Anwalt geht es im Verfahren der einstweiligen Anordnung des Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht um eine Beweisführung bzgl. der Krankheit der Frau sondern um eine Glaubhaftmachung.
Für diese Glaubhaftmachung reicht auch eine eidesstattliche Versicherung, in der ich die Vorfälle der letzten Jahre an Eides statt versichere.
lt. meinem Anwalt geht es im Verfahren der einstweiligen Anordnung des Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht um eine Beweisführung bzgl. der Krankheit der Frau sondern um eine Glaubhaftmachung.
Für diese Glaubhaftmachung reicht auch eine eidesstattliche Versicherung, in der ich die Vorfälle der letzten Jahre an Eides statt versichere.