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S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht.
#26
(23-05-2012, 17:30)Leutnant Dino schrieb: Vorsicht - der Lada hat Euro IV, aber kein ABS, keine Klima, kein ESP, kein Airbag, keine Servo, keine Zentralverriegelung, keine elektr. Fensterheber, aber er fährt Smile Ich ernte für den Lada oft ein Lächeln, dass mitleidig aussieht.

Der Lada ist eigentlich ein FIAT, bin erst kürzlich wieder in so einem Ding gefahren, irgendwo in der CIS. Was mich am meisten beeindruckt hat ist, wie Lada es schafft, etwas aus Metall so weich werden zu lassen..
Muss wohl am Frauenanteil der montierenden Belegschaft liegen..
Tongue
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#27
Auch hier ein kleines Update.

Das Sozialgericht hat meinen Urlaub schriftlich genehmigt. Der Gutachtertermin findet erst danach statt.

Nun weiss ich natürlich nicht, ob das Sozialgericht darin einen sozialmedizinischen Grund sieht. Wenn, dann hätte der Gutachter in meiner Strafsache eine falsche Meinung abgegeben.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#28
Nun findet das Gutachten doch ortsnah statt.

Da mein Fahrzeug für Augsburg eine Ausnahmegenehmigung zum Aufsuchen von Ärzten hat, auch kein Problem und für den Freistaat Bayern wesentlich billiger.


Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#29
Auch hier mal ein kurzes Update.

Bisher bin ich im Grunde genommen keinen Schritt weiter.

Das Gericht hat entschieden, dass die Gutachter in München wegen des hohen Aufwandes für den Freistaat Bayern (Taxikosten oder Leihwagen) vom Gutachterauftrag entbunden wird, obwohl er für morgen 11.07.2012 angesetzt war.

Eben habe ich die Email von der Entbindung des Gutachters von meinem Anwalt bekommen.

Da ist das Sozialgericht aber früh dran.

Nun werden wohl neue Gutachter gesucht, die von mir ohne Öffis erreichbar sind.

Hoffentlich erleb ich den Gutachtertermin nochBig Grin

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#30
Hallo Smile

na dann bin ich mal gespannt wie schnell die jemanden finden Smile Das ist ja auch alles irgendwie witzig Smile

nicole
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#31
Im Haupttread steht ja das Gutachten.

Anerkannt sind bis jetzt

Ein Einzel - GdB von 30 für meine Herzerkrankung

Ein Einzel-GdB von 20 für meine Arterienverschlusserkrankung

Ein Einzel-GdB von 30 für meine psychische Behinderung

Gesamt-GdB von 50

Die Klage wird nicht zurück genommen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#32
So, hier ein kurzes Update

Natürlich brachte meine Dienstaufsichtsbeschwerde keinen Erfolg. War ja auch vorhersehbar.

Etwas interessantes hat mir der Vorsitzende des Sozialgerichtes aber mitgeteilt. Die Formulare, die man bekommt, indem man seine Klagerücknahme erklärt sind vom Landessozialgericht abgesegnet. Ebenso, dass eine Entscheidung schon vor Abschluss eines Klageverfahrens mitgeteilt werden darf.

Daraufhin habe ich an den Präsidenten des Sozialgerichtes geschrieben, dass ich gespannt bin, ob das auch dann noch zutrifft, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft wird, und dass ich auf jeden Fall vor habe, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sollten die unteren Instanzen, einschliesslich BSG, die Mitteilung der Richterin für sachlich richtig befinden.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#33
So, auch hier ging gestern die Stellungnahme meines Anwaltes heraus.

Er hat beantragt, die ergänzende Begutachtung durch den Gutachter im Fall des Verfahrens gegen die Rentenversicherung mit einzubeziehen.

Ebenso hat er beantragt, ein Internistisches Gutachten erstellen zu lassen, da der Erstgutachter ja bereits gesagt hat, dass er aus neurologischer Sicht nur einen Behinderungsgrad von 20 sieht, was meine periphere Arterielle Verschlusserkrankung betrifft, er aber es dem Gericht überlässst zusätzlich ein internistisches Gutachten einzuholen, da meine schmerzfreie Gehstrecke von 50 für ihn glaubwürdig ist.

Sicher werden sich nun einige der Leser fragen, was da der Unterschied ist.

Wenn das Internistische Gutachten meine Wahrnemung bestätigt, dann steigt alleine dieser Behinderungsgrad von 20 auf 50 - 60 an.

Meinen Herzfehler von Geburt an mit einbezogen, sowie meine psychischen Störungen dürfte dann der Gesamtbehinderungsgrad bei 100 liegen. Fraglich ist dann nur noch, wie hoch er 1971 war. Ich klage ja auch rückwirkende Anerkennung meiner Behinderung bis 1971.
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#34
Hierzu einmal ein etwas längeres Update.

Zunächst hat einmal der Senat gewechselt, der für dieses Verfahren zuständig ist. Statt dem 11. Senat, ist jetzt der 8. Senat dafür zuständig.

Und nun die Beweisfragen, die ein Gutachter (Welcher ist noch nicht klar, Erklärung dazu folgt später) beantworten soll.
Zitat:Beweisfragen

1. Welche dauernden (d. h. länger als 6 Monate bestehenden) Funktionsbeeinträchtigungen, die auf einen regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruhen (Behinderungen), liegen beim Kläger vor?

2. Wie hoch ist der Grad der Behinderung (GdB), d. h. die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigungen,

a) durch jede einzelne der Behinderungen

b) unter Einbeziehung aller Behinderungen (auch anderer Fachgebiete) insgesamt (Gesamt-GdB)

ab 31.05.11 / Untersuchung einzuschätzen?

Zur Bildung des GdB beachten sie bitte Folgendes:

Auf die Anlage zu § 2 der Versorungsmedizin-Verordnung (Versorgungsmedizinische Grundsätze - VMG) wird hingewiesen - Die VMG sind der Beurteilung ab 1.1.2009 zugrunde zu legen, soweit nicht ausnahmsweise im konkreten Einzellfall eine eingehend zu begründende abweichende Einschätzung geboten erscheint. Für die Zeit davor sind weiter die "Anhaltspunkte für ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" in der jeweiligen Fassung anzuwenden.
Zur Bildung des Gesamt-GdB wird im VMG Teil A bzw. Randziffer 19 der AP 2008 verwiesen. Die Bildung des Gesamt-GdB hat im Rahmen einer wertenden Zusammenschau der jeweiligen Funktionsstörungen zu erfolgen, ohen dass rechnerische Methoden angewandt werden. Leichte Gesundheitsstörungen führen vielfach nicht zu einer wesentlichen Zunahme des Ausmaßes der Gesamt-Behinderung.

Herausgeber der VMG und der AP ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin. Die VMG können auch unter der Internetadresse http://www.bmas.de/portal/30626/property...dsätze.pdf herunter geladen werden

3. Ist das Gehvermögen des so eingeschränkt, dass er die üblichen Fußwege im Ortsverkehr (ca 2 km / 30 Minuten ohne Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse) nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder unter Gefahren für sich oder andere zurücklegen kann?

Wenn ja, welche Beschwqerden treten nach welcher Wegstrecke auf?

Hierbei sind nicht nur Gesundheitsstörungen am Bewegungs- und Skelettsystem, sondern auch innere Leiden, Anfallsleiden und Störungen der Orientierungsfähigkeit beachtlich (siehe auch VMG Teil D. 1).

Nun hat mein Anwalt für dieses Gutachten denselben Gutachter beantragt, der auch das Zweitgutachten für die Rentenversicherung erstellen sollte.

Erwartungsgemäß hat er auch diese Gutachten abgelehnt und wie folgt begründet:
Zitat:Betr.: S 8 SB 555/11
Herr Camper (Anmerkung: Hier steht der Klarname)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe hier bereits eine Gutachtenanforderung über Herrn Camper, geboren am 00.00.1955. Sie stammt ebenfalls vom Sozialgericht Augsburg (S 14 SR 95/12). Herr Camper klagt gegen den abgewiesenen Rentenantrag.

Ich habe ihren Kollegen in dieser Angelegenheit geschreiben, dass eine neurologische Erkrankung gemäß Aktenlage nicht erkennbar ist und auch die geklagten Beschwerden sich sämtlich im Bereich der Psychiatrie abspielen. Ähnlich auch in dem jetzigen Gutachtenauftrag, in dem neurologische Symptome nicht genannt werden. In seiner Ergänzung zur Klage (datiert vom 25.11.2011) berichtet Herr Camper von Schmerzen beim Gehen, die auf eine Durchblutungsstörung der Beine zurück geführt werden. Ferner berichtet er von der Unfähigkeit ins Kino zu gehen oder Kaufhäuser und Supermärkte zu besuchen, da er Ängste bei größeren Menschenansammlungen habe. Dies träfe auch auf Fahrstühle und Aufzüge zu. Ferner könne er in seiner Eigenschaft als Taxifahrer nicht mehr als 2 Personen befördern, weil dann die gleichen Symptome auftreten würden. Auf Seite 2 seiner Ausführungen spricht er implizit von seelischen Behinderungen.

Somit handelt es sich um Beschwerden auf dem chirurgischen Fachgebiet (Durchblutungsstörugnen der Beine), sowie auf psychiatrischem Fachgebiet (Angststörung). Ich könnte daher von neurologischer Seite keine gutachterlichen Äußerungen zu den geklagten Beschwerden tätigen. Ich möchte daher anregen, dass auch für diesen Gutachtenauftrag ein psychiatrisches Gutachten eingeholt wird.

Gegebenenfalls könnten die beiden Fragestellungen der Gutachtenaufträge nach einer einzigen Untersuchung separat beantwortet werden.

Ich behalte die Akten zunächst hier und bitte um entsprechende Auskunft.

So ist der derzeitige Stand. Mein Anwalt hat nun bis 8. März Zeit, einen Gutachter zu benennen.

lg

Robert
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#35
Was hältst du davon wieder fitt zu werden? Man hat den Eindruck, dass dir deine Krankheiten durchaus "gefallen". Jetzt ohne dir zu nahe treten zu wollen. Denk aber mal darüber nach.
Live or Die...Make Your Choice
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#36
Krankheiten sind heilbar
Störungen nicht. Man kann mit viel Aufwand irgendwie versuchen mit ihnen zurecht zu kommen. Verschwinden wird die Störung nicht.

Was aber nicht heisst das man nicht dran arbeiten kann. Ich kenne Fälle da haben die Leute ihre Störung so gut im Griff das sie so gut wie nicht auffällt. Dazu braucht man Erkenntnis und Willen.
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#37
Störung und Krankheit sortiere ich anders!

'Störung' beschreibt Vorgang und Zustand ganz allgemein.
Also das Einwirken auf ein System, sodaß ein Zustand eintritt, der erheblich von der Norm abweicht.

Ein System kann so konzipiert sein, daß es aus sich heraus wieder in den Normbereich zurück steuert. Ist die Einwirkung/Störung so goß, daß dies nicht mehr gelingt, dann bedarf es der Hilfe, des Eingriffes von außen. Ist auch das nicht mehr möglich, dann ist das System zer-stört und muß repariert oder entsorgt werden.

Nach Einwirkung/Störung:
System
- regelt selbständig in den Normbereich zurück, clever konstruiert
- stabil außerhaolb der Norm > Mechniker, Klempner kommt
- instabil, ohne Eingriffe droht Zerstörung > Task-Force
- zerstört > Ersatzteilträger, Verschrottung

Analog ist das auf das Spezialsystem übertragbar:
Mensch
- regelt selbst > gesunde Abwehr, wird wieder gesund
- stabil im pathologischen Zustand > Arzt heilt, Therapie führt zurück ODER lindert, wenn nicht rückführbar, erhält so gut es geht
- instabiler Zustand, der ohne Hilfen zum Tod führt > Feuerwehr, Notarzt, Akut-Medizin
- zerstört, tot > 'Ersatzteilträger' als Organspender oder Objekt für Medizinstudenten, Bestattung
.
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#38
(16-02-2013, 12:42)Jigsaw schrieb: Was hältst du davon wieder fitt zu werden? Man hat den Eindruck, dass dir deine Krankheiten durchaus "gefallen". Jetzt ohne dir zu nahe treten zu wollen. Denk aber mal darüber nach.

Du wirst lachen, ich schaue fit aus und ich fühle mich auch fit, sofern ich meine Angsstörungen mit meinen Mitteln bekämpfe, sprich Situationen zu vermeide, dass es überhaupt zu diesen Angsstörungen kommt.

Was meine Gehwerkzeuge betrifft, bräuchte ich nur einen Bypass oder Stent legen lassen, und auch diese Behinderung wäre für den Moment weg.

Nun ist es aber so, dass da erst mal ein Gutachter her muss, der bestätigt, dass ich eine Durchblutungsstörung habe.

Wenn die Operation dann erledigt ist, schreibt der Gesetzgeber eine Heilungsbewährungszeit von mindestens 2 Jahren vor. Das Versorgungsamt hat aber schon im Jahr 2006 eine Heilungsbewährungszeit verneint und mich für "gesund" in dieser Hinsicht erklärt, weil ich die Operation machen lies, sobald es festgestellt war.

Jetzt warte ich erst einmal das Gutachten ab. Mich stört es ja auch weniger, da ich kaum mehr als 50 Meter an einem Stück gehe und davor habe ich ja auch keine Probleme.

Der Behinderungsgrad würde aber alleine für diese Störung lt. Versorgungsmedizinverordnung bei 50 - 70 liegen. Zurzeit liegt mein Gesamt-GdB bei 50, während ich von einem Gesamt-GdB von 100 + Merkzeichen G ausgehe.

Warum soll ich also auf etwas verzichten, was mir gesetzlich zusteht?

lg

Robert
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#39
(16-02-2013, 16:27)Camper1955 schrieb: Warum soll ich also auf etwas verzichten, was mir gesetzlich zusteht?
Pass auf, dass dich das Streben nach dem, was dir gesetzlich zusteht, nicht so sehr belastet, dass du weniger davon hast, als wenn du es nicht tätest.
Auf jeden Fall hast du den Juristen ihre Existenz gerechtfertigt. Großartig!
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#40
(16-02-2013, 17:29)Das Nerdliche Orakel schrieb: Pass auf, dass dich das Streben nach dem, was dir gesetzlich zusteht, nicht so sehr belastet, dass du weniger davon hast, als wenn du es nicht tätest.
Auf jeden Fall hast du den Juristen ihre Existenz gerechtfertigt. Großartig!

Anderenfalls würde ich eventuell die Existenz von Klinikpersonal in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik sichern. (Tagessatz ca. 200 €)

Da ist mir mein Weg lieber und für den steuer- und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch günstiger

lg

Robert
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#41
(16-02-2013, 17:46)Camper1955 schrieb: Anderenfalls würde ich eventuell die Existenz von Klinikpersonal in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik sichern. (Tagessatz ca. 200 €)
Ich kenne viele junge Leute, die keine Probleme haben, die 382 Euro abzugreifen, und nicht arbeiten.
Irgendwas machst du falsch. Warum fährst du eigentlich noch Taxi? Würdest du das Taxi dabei kaputt machen, müsstest du es nicht mehr.
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#42
(16-02-2013, 18:11)Das Nerdliche Orakel schrieb:
(16-02-2013, 17:46)Camper1955 schrieb: Anderenfalls würde ich eventuell die Existenz von Klinikpersonal in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik sichern. (Tagessatz ca. 200 €)
Ich kenne viele junge Leute, die keine Probleme haben, die 382 Euro abzugreifen, und nicht arbeiten.
Irgendwas machst du falsch. Warum fährst du eigentlich noch Taxi? Würdest du das Taxi dabei kaputt machen, müsstest du es nicht mehr.

Weil ich Kontakt auch zu anderen Menschen, als dem privaten Umfeld brauche. Es sind außerdem nur 14 Stunden in der Woche. Den Rest darf ich mich (unter anderem auch hier) anderweitig "austoben".

lg

Robert
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#43
Auch hier gibt es ein Update.

Zunächst hat das Sozialgericht Augsburg meine Klage verworfen, weil das Geld für den von mir beantragten Gutachter nicht rechtzeitig eingegangen ist.

Darauf hin bin ich in Berufung gegangen und heute habe ich folgendes Schreiben des Landessozialgerichtes auf meinem PC.

Zitat:Az.: L 16 SB 161/13

4.12.2013

Beweisanordnung

in dem Rechtsstreit

Camper./.Freistaat Bayern v.d.d. ZBFS Bayreuth

wird Beweis erhoben durch die Einholung eines schriftlichen Gutachtens gem §§ 106 Abs. 3 Nr. 5 und Abs. 4, 109 SGG über
Camper
Zum ärztlichen Sachverständigen wird
Dr. med O.B. Facharzt für Nervenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie, Klinik für psych. Erkrankungen Ortenau in Z. a. H.

auf psychiatrischem Fachgebiet ernannt. (§ 118 Abs. 1 SGG, §§ 404 ff ZPO)

Der Beurteilung zugrunde zu legen sind für die Zeit ab 01.01.2009 die seit dem Inkrafttreten am 01.01.2009 mehrfach geänderten "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", für die Zeit bis 31.12.2008 die "Anhaltspunkte für ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" (letzte Fassung von 2008)

Herausgeber der VMG und der AP ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin. Die VMG können auch unter der Internetadresse http://www.bmas.de/DE/Service/Publikatio...gkeit.html herunter geladen werden.

Das Gutachten ist nach ambulanter Untersuchung zu folgenden Fragen zu erstatten.

Welche Behinderungen liegen vor?

Behinderung ist jeder körperliche, geistige und seelische Zustand der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.

1. Ist in den für den Bescheid vom 28.10.2003 (Bl. 33 SchwbA) maßgeblichen Verhältnissen eine Änderung im Sinn einer Besserung/ Verschimmerung eingetreten?

Wenn ja: Seit wann und worin besteht die wesentliche Änderung?

2.Welche Behinderungen liegen vor

Behinderung ist jeder körperliche, geistige und seelische Zustand der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.

3. Wie hoch ist der Grad der Behinderung (GdB) seit 31.05.2011 (Neufeststellungsantrag; Bl 228 SchwbA)

a. für jede einzelne Behinderung
b. für die Behinderung insgesamt
ggf nach Zeiträumen gestaffelt

4. Ist eine Begutachtung auf anderem Fachgebiet erforderlich? Wenn ja, auf welchem medizinischen Fachgebiet.

Der Inhalt der übersandten Akten, insbesondere der darin enthaltenen ärtzlichen Gutachten, Befundberichte und anderen medizinischen Äußerungen ist, soweit erforderlich, eingehend zu würdigen.

Das Gutachten ist dem Gericht einfach zu übersenden.

Die Berichterstatterin des 16. Senats

H.

Richterin am Bayer. Landessozialgericht.

lg

Robert
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