01-12-2011, 14:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-12-2011, 14:25 von Camper1955.)
Da ich nichts zu verbergen habe, habe ich in allen Punkten der Entbindung von Schweige- und Geheimhaltungspflicht entsprochen.
Mein Anwalt ist erst involviert worden, als ich die Klageschrift bereits bei Gericht eingeworfen hatte.
Mal schauen, was dabei raus kommt. Ich habe ja immerhin einen Gesamt-GdB von 90 rückwirkend ab 1971 und das Merkzeichen G ab 2009 beantragt.
Das Landesversorgungsamt sieht nur einen Gesamt -GdB von 60 ohne Merkzeichen für gegeben an. Mit teilweise haarsträubenden Begründungen.
lg
Camper
Mein Anwalt ist erst involviert worden, als ich die Klageschrift bereits bei Gericht eingeworfen hatte.
Mal schauen, was dabei raus kommt. Ich habe ja immerhin einen Gesamt-GdB von 90 rückwirkend ab 1971 und das Merkzeichen G ab 2009 beantragt.
Das Landesversorgungsamt sieht nur einen Gesamt -GdB von 60 ohne Merkzeichen für gegeben an. Mit teilweise haarsträubenden Begründungen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.