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Umgangserweiterung wurde ja abgelehnt ...
#1
eigentlich ohne Begründung.
Lapidar und dumm (man kommt wohl nicht umhin, das so zu bezeichnen).

Ich hatte den Antrag damit begründet, dass ich meiner Tochter, die in die 5. Klasse einer Gesamtschule gekommen war, in den Fächern der Mittelstufe helfen wollte.
Die KM war natürlich dagegen. Ihr hysterischer Auftritt hatte bei der wohl relativ unbedarften Richterin am AG Tecklenburg seine Wirkung nicht verfehlt.
Und ein intellektuell vergreister Senat des OLG Hamm hatte meiner bescheidenen Meinung nach gar nicht begriffen, worum es geht.
Dem Senat ging es aber ganz offensichtlich NICHT ums Kindeswohl:
wird mir der zutreffenden Begründung des AG Tecklenburg der Antrag abgewiesen...
Es besteht eben kein Bedarf, den -übrigens hochstrittigen- Umgangsbeschluss zu ändern.

Nun muss mein Kind, dass unter Anleitung mütterlicher Intelligenz eine schlechte Klausur nach der anderen abliefert, immer öfter an Umgangstagen Schularbeiten machen, damit es den Anschluss nicht verliert.
Und schon gibt es wieder einen Grund, der Familienjustiz arbeit zu machen (d.h.: im Grunde genommen macht sie sich die Arbeit selbst) und einen neunen Umgangsrechtantrag zu stellen. Keine drei Monate nach Schluss des alten Verfahrens!

Wie begründet man einen solchen Antrag, ohne die Worte dumm, dämlich oder inkompetent zu verwenden?

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#2
"Plötzlich und für alle Beteiligten unerwartet stellte sich bei XXXXX ein drastischer Leistungseinbruch in den Fächern a,2,c ein.
Nun kommt mir gerade die nigelnagelneue Idee, dass ich XXXXX mindestens in den Fächern a und 2 unterstützen kann (siehe Anlage: Schulzeugnis Antragsteller)."

Da findest du alles wieder: Dumm, dämlich und auch inkompetent. Nur in nett, denn Nett ist bekanntlich der kleine Bruder von Sch..e!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#3
Iby,
versuch 'mal die Situationen, das Ist und das Soll und den Weg dorthin, zu beschreiben, ohne ein Gefühl für, ohne den geringsten Gedanken an die Gegenseite und die Entscheider! Nur das Kind im Fokus!!!

Ich kann Deine Wut nur zu gut verstehen, denke aber, daß sie in Verfahren zur bestimmenden und behindernden Größe wird.


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#4
Na, ich weiß nicht, was man in Tecklenburg von Dir erwartet? Solltest Du Dir kaum Chancen ausrechnen, könntest Du ja ´mal sowas versuchen:

Der Antragsteller will entsprechend seiner Umgangspflicht versuchen, die mit Verfahren XYZ gegenüber seinem Kind angeordnete Kindesmißhandlung zu mildern. Mit diesem Ziel sieht er sich in Übereinstimmung mit der UNKRK, dem EGMR und dem Grundgesetz. Es obliegt der deutschen Familiengerichtsbarkeit, die Unbrauchbarkeit vorstehender Gesetze und Gerichte nachzuweisen.

Nimm,s nicht ganz Ernst - aber nach ´nem Smiley ist mir gerade nicht...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
(06-12-2011, 22:00)Skipper schrieb: Iby,
versuch 'mal die Situationen, das Ist und das Soll und den Weg dorthin, zu beschreiben, ohne ein Gefühl für, ohne den geringsten Gedanken an die Gegenseite und die Entscheider! Nur das Kind im Fokus!!!

Ich kann Deine Wut nur zu gut verstehen, denke aber, daß sie in Verfahren zur bestimmenden und behindernden Größe wird.
von Wut kann keine Rede sein! Mein Leben wird ja nicht leichter, wenn ich meine Anträge durchkriege....
Weswegen ich auch immer und ausschließlich das Wohl meines Kindes im Blick habe.
Mir stellt sich doch wie vielen anderen betroffenen Vätern die Frage, was das Kindeswohl beschädigen oder in Gefahr bringen könnte, wenn sein Vater das gemSR hat und halbwegs gleichwertigen Kontakt (Umgang) wie seine Mutter.
Die Dinge, um die es geht, mit "ist" und "soll" zu betiteln hilft doch nicht weiter, wenn schon gerichtlicherseits die Gesetze mißachtet werden, indem das Kindeswohl unbeachtet bleibt. Ein Gericht, dass seine Entscheidungen an Mütterinteressen orientiert, kann man nicht mit noch so vernünftigen, auf das Kindeswohl abgestellten Argumenten beeindrucken: es interessiert nicht. Gründe, den Umgang zu erweitern und das gemSR zuzulassen gab's doch genug und an Argumenten und Hinweisen hat es auch nicht gefehlt!

Diesen Entscheidungsträgern gehört der Spiegel vor die Augen gehalten.

Wir müssen (und sollten) nicht fordern, die Öffentlichkeit in den familiengerichtlichen Verfahren zuzulassen. Aber wir sollten die Verfahren veröffentlichen, damit ein Jeder sehen und nachlesen kann, wie staatliche Organe Verfahren provozieren, an denen andere Beteiligte nicht wenig Geld verdienen!

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#6
(07-12-2011, 21:08)Ibykus schrieb: Wir müssen (und sollten) nicht fordern, die Öffentlichkeit in den familiengerichtlichen Verfahren zuzulassen. Aber wir sollten die Verfahren veröffentlichen, damit ein Jeder sehen und nachlesen kann, wie staatliche Organe Verfahren provozieren, an denen andere Beteiligte nicht wenig Geld verdienen!
Was spricht gegen die Öffentlichkeit? Das ist doch allemal besser als ein "öffentlicher Wächter" namens Jugendamt, das überwiegend auch Eigeninteressen verfolgt?

"Veröffentlicht" sind übrigens mehr und mehr Verfahren - das heißt aber nicht, dass das irgendjemand interessiert. Die "Veröffentlichung" allein wird auch wenig daran ändern, dass manche Kindeswohl-Verbieger mit ihren Argumente eher durchdringen als andere.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#7
Iby,
um meinen Ansatz, meinen vorherigen Beitrag verständlicher zu machen:

Meine Hinweise zielen grundsätzlich zunächst einmal auf eine Verbesserung der EIGENEN Regelungskompetenz/Verantwortung, richten sich an die Stärkung der EIGENEN Möglichkeiten, nicht in erster Linie an eine Stärkung bzw. Verbesserung der Rechtsprechung!

Ich bin sehr stark an der konkreten Verbesserung der Situation eines jeden Einzelnen unmittelbar interessiert, an der Verbesserung der persönlichen Werkzeuge und zunehmender Unabhängigkeit von einem als defizitär erkannten Rechtssystems.

Das größere Potenzial für eine Verbesserung der persönlichen Situation sehe ICH klar in der Fortentwicklung der Skills Betroffener. Ich konzentriere mich auf die Opfer, nicht auf die Täter - wenn Du so willst.

Beide Ziele, Stärkung des Einzelnen und Verbesserung der Rahmenbedingungen, können aber gut auch nebeneinander oder in Abfolge usw. bestehen, je nach Bedarf.

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#8
(08-12-2011, 10:57)Skipper schrieb: Ich bin sehr stark an der konkreten Verbesserung der Situation eines jeden Einzelnen unmittelbar interessiert, an der Verbesserung der persönlichen Werkzeuge und zunehmender Unabhängigkeit von einem als defizitär erkannten Rechtssystems.
Ich halte eigentlich einiges aus ...
Und mein und das Recht meines Kindes vermag ich -wenn es denn erlaubt wäre- auch außerhalb der Rechtsordnung durchzusetzen. Schließlich mißachtet man diese Rechtsordnung ja auch, wenn man anstatt auf das Kindeswohl abzustellen, die Mütterinteressen zum Maß aller familienrechtlichen Entscheidungen, die das Kind betreffen, heranzieht.

Natürlich würde mich Dein Werkzeugkasten schon interessieren.

Aber ich befürchte, dass sich sein Inhalt mit der Zeit nicht verändert hat (ich habe noch in Erinnerung, dass Du schon vor Jahren -damals unter einem anderem Nick (mutig mit Vornamen und dem Anfangsbuchstaben Deines Nachnamens)- diese recht allgemeinen Phrasen "an den Mann bringen" wolltest.

skipper schrieb:Das größere Potenzial für eine Verbesserung der persönlichen Situation sehe ICH klar in der Fortentwicklung der Skills Betroffener. Ich konzentriere mich auf die Opfer, nicht auf die Täter - wenn Du so willst.
na super!
Die Mutter meines Kindes ist ja auch "Betroffene".
Und sie bezeichnet sich permanent als "Opfer" einer väterlichen Kampagne, der ja zu ihrem Unverständnis keine Ruhe gibt und nicht akzeptieren will, dass über gemSR und Umgang alleine sie, als Mutter, zu bestimmen hat.

Wenn Du das ohne die Justiz in Anspruch zu nehmen zu ändern in der Lage bist, dann solltest Du Dich hier ein wenig konkreter dazu äußern.

Und bevor ich zu Deinem Engagement, einerseits die "Verbesserung der Rechtsprechung", andererseits die "Unabhängigkeit von einem als defizitär erkannten Rechtssystems" betreffend Stellung nehme, würde ich gerne wissen, was Du darunter verstehst. Denn in Deinem Fall ist es Dir ja "gelungen", das SR zu verlieren. Und wenn ich richtig informiert bin, dann hast Du es trotz der hier geposteten Lösungsansätze noch nicht wieder zurück!

Mit anderen Worten: Geht's auch ein bischen substantieller?





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#9
Habe heute auch Umgnagserweiterung abelehnt bekommen. Frau Richterin befand, dass ein Vater, der von kleinauf betreut hatte, nichtmehr Umgang haben darf, als das: 2 Mal pro Woche einige STunde. ;ein Wochenende nur einamal. Zumahl Kind erst 2 Jahre
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#10
Willkommen im Club!
Von 10 - 24 Monate 1 St./Wo ,von da ab 2 St.
Mein Sohn ist jetzt etwas über 2,5 J alt.
Ein Versuch zu Weihnachten per EA etwas mehr Umgang zu bekommen, wurde mit dem Hinweis abgelehnt ,das es das Kind überfordern würde.
Am 16. ist die mündl. Verhandlung.
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#11
Klassische von Dummheit strotzende JA-Tussen-Denke. Auf der einen Seite ist es angeblich zu wenig, dann folgt der Vorwurf, Vater hätte kein Interesse. Auf der anderen Seite ist es angeblich zu viel, denn das Kind ist überfordert und muß zur Ruhe kommen.
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