06-12-2011, 22:06
Na, ich weiß nicht, was man in Tecklenburg von Dir erwartet? Solltest Du Dir kaum Chancen ausrechnen, könntest Du ja ´mal sowas versuchen:
Der Antragsteller will entsprechend seiner Umgangspflicht versuchen, die mit Verfahren XYZ gegenüber seinem Kind angeordnete Kindesmißhandlung zu mildern. Mit diesem Ziel sieht er sich in Übereinstimmung mit der UNKRK, dem EGMR und dem Grundgesetz. Es obliegt der deutschen Familiengerichtsbarkeit, die Unbrauchbarkeit vorstehender Gesetze und Gerichte nachzuweisen.
Nimm,s nicht ganz Ernst - aber nach ´nem Smiley ist mir gerade nicht...
Der Antragsteller will entsprechend seiner Umgangspflicht versuchen, die mit Verfahren XYZ gegenüber seinem Kind angeordnete Kindesmißhandlung zu mildern. Mit diesem Ziel sieht er sich in Übereinstimmung mit der UNKRK, dem EGMR und dem Grundgesetz. Es obliegt der deutschen Familiengerichtsbarkeit, die Unbrauchbarkeit vorstehender Gesetze und Gerichte nachzuweisen.
Nimm,s nicht ganz Ernst - aber nach ´nem Smiley ist mir gerade nicht...
Wer nicht taktet, wird getaktet...