07-12-2011, 22:10
(07-12-2011, 21:08)Ibykus schrieb: Wir müssen (und sollten) nicht fordern, die Öffentlichkeit in den familiengerichtlichen Verfahren zuzulassen. Aber wir sollten die Verfahren veröffentlichen, damit ein Jeder sehen und nachlesen kann, wie staatliche Organe Verfahren provozieren, an denen andere Beteiligte nicht wenig Geld verdienen!Was spricht gegen die Öffentlichkeit? Das ist doch allemal besser als ein "öffentlicher Wächter" namens Jugendamt, das überwiegend auch Eigeninteressen verfolgt?
"Veröffentlicht" sind übrigens mehr und mehr Verfahren - das heißt aber nicht, dass das irgendjemand interessiert. Die "Veröffentlichung" allein wird auch wenig daran ändern, dass manche Kindeswohl-Verbieger mit ihren Argumente eher durchdringen als andere.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #