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Steuerrecht
#9
Das Kindergeld deckt doch beide Steuerfreibeträge ab? Also solange Kindergeld mehr ist als der Kinderfreibetrag UND der Betreuungsfreibetrag ist es doch eh wurscht, richtig?

Ich habe damals als ich auf Steuerklasse 1 gewechselt bin automatisch nur noch 0,5 Kinder anstatt vorher 1.

An wen das Kindergeld geht ist dem Finanzamt doch erstmal wurscht, oder? Also ob ich jetzt 0; 0,5 oder 1 Kind drauf stehen habe dürfte kein Unterschied machen?

Wie sieht es eigentlich aus wenn die Günstigerprüfung bei mir ergibt, dass die Steuerersparnis höher ist als das Kindergeld? Dann bekomme ich ja die Steuerersparnis anstatt das Kindergeld, eigentlich?

Nun sind wir ja getrennt. Kriege ich dann die hälftige Steuerersparnis und sie nur halbes Kindergeld oder wie läuft das??
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Steuerrecht - von 'c' - 22-12-2011, 23:35
RE: Steuerrecht - von beppo - 22-12-2011, 23:42
RE: Steuerrecht - von 'c' - 23-12-2011, 00:01
RE: Steuerrecht - von p__ - 23-12-2011, 00:10
RE: Steuerrecht - von 'c' - 25-02-2012, 20:44
RE: Steuerrecht - von 'c' - 25-02-2012, 20:48
RE: Steuerrecht - von beppo - 25-02-2012, 21:58
RE: Steuerrecht - von 'c' - 09-08-2013, 18:03
RE: Steuerrecht - von Antragsgegner - 10-08-2013, 11:10
RE: Steuerrecht - von 'c' - 10-08-2013, 13:20
RE: Steuerrecht - von Antragsgegner - 10-08-2013, 13:26

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