Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Neu und verwirrt...
#26
Wow, ich habe mir ja schon gedacht, das tagsüber die Leute aus den Büschen kommen werden, aber mit so vielen inhaltlich guten bis sehr guten Beiträgen hatte ich nicht gerechnet. Ich stehe in eurer Schuld, war aber den ganzen Tag unterwegs, und bin relativ geschafft. Daher heute kein sachlicher Post mehr von mir; nur Vielen Dank erstmal an euch alle.
Zitieren
#27
Der BGH hat Ende März mal ein positives Urteil für betreuungsunterhaltspflichtige gefällt.

Das Urteil (BGH vom 30.03.2011, XII ZR 3/09) zielt darauf ab, dass nur noch dann Betreuungsunterhalt über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus gezahlt werden muss, wenn tatsächliche, insbesondere kindbezogene Gründe vorliegen.

Zitat:Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein oder wesentlich auf das Alter des Kindes, etwa während der Kindergarten- und Grundschulzeit, abstellt, wird diesen Anforderungen nicht gerecht (im Anschluß an das Senatsurteil FamRZ 2010, 1880 = FuR 2011, 53

Sobald also eine außerhäuslich Betreuung möglich ist (die gibt es inzwischen vielerorts) wird vom betreuuenden Elternteil eine vollschichtige Erwerbstätigkeit erwarte bzw. diese fiktiv angenommen.
Du müsstest dich also mal bei euch in der Gegend umschauen was da geht. Falls es Betreuungsmöglichkeiten gibt, bis du in 2 Jahren aus der BU-Geschichte raus.
Zitieren
#28
lieber Fnordicus,
auch ich denke, dass Deine Fragen eher auf rein spekulativen Entwicklungen basieren.
Es ist immer müßig (insofern stimme ich @blue, der mir sehr genervt vorkommt) zu.
Denn wenn Du am Erhalt der "guten Beziehung" zu Deiner Ex interessiert bist, läßt sich Vieles einvernehmlich regeln und ein Anwalt ist keinesfalls erforderlich.

Um nicht nur "ins Blaue hinein" zu beraten, müsste man erst einmal eine Konfliktsituation beschreiben.
Die sehe ich aber -noch- nicht bei Dir und der Mutter Deines Kindes.

Momentan stellt sich mir Deine Situation folgendermaßen dar:
Ihr seid nicht verheiratet
scheinbar hast Du kein gemeinsames Sorgerecht
was den Umgang und den Kontakt zu Eurem Kind angeht gibt's offensichtlich auch keine Probleme
Du verdienst künftig "gutes Geld" und könntest Die KM bei 'des Heimes Pflege' finanziell unterstützen

Dein Interesse sollte darauf gerichtet sein, dass Die KM schnell die bestehende Beistandschaft zurück zieht.
Von dort droht Dir Schlimmes!

Wo ansonsten ist Dein Problem?
Zitieren
#29
(25-12-2011, 22:58)Fnordicus schrieb: Ich stehe in eurer Schuld, war aber den ganzen Tag unterwegs, und bin relativ geschafft. Daher heute kein sachlicher Post mehr von mir; nur Vielen Dank erstmal an euch alle.
Dann kann es ja nicht so schlimm sein. Angry

@Ibykus: Ich denke, bei Deinem lezten Beitrag können wir einen Hauptnenner finden.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste