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nun ist es auch mir passiert
#1
jetzt ist es auch mir passiert. Meine Frau hat mich nach 12 Jahren sang und klanglos verlassen. Es ist alles so wie beschrieben: Familie sogar meine, Freunde, Nachbarn, Schule wurden generalstabsmäßig informiert.Alle und jeder scheint sie zu verstehen.Ich bin der Böse, obwohl Sie gegangen ist, warum auch immer. Eine Wohnung gemietet, der Hausstand aufgeteilt, Sparbücher etc. Ich war völlig überrumpelt. Kindergeld auf sie übertragen. Braucht es dafür eigentlich nicht mein Einverständniß? Jetzt geht es um den Unterhalt: Wieviel muß ich zahlen. Mein Verdienst nach der neuen Steuerklasse 1 (hat sie auch schon organisiert) ist nur noch 1450 €. Ferner bleiben mir noch gemeinsam gemachte Schulden von 300€. Miete 350€, Strom, Tel. etc. Der Junge ist 11 und soll alle 2 WE bei mir sein. Ferienregel steht noch aus. Wer kann etwas zum Unterhalt sagen, denn wenn ich alle laufenden Kosten abziehe, bleiben mir, wenn ich nach der DD Tabelle gehe, grad mal 45€ zum leben übrig. ist das richtig ? Ihr Verdienst ist übrigens 1500€ + Ki.Geld +? Unterhalt.
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#2
patrick M schrieb:Der Junge ist 11 und soll alle 2 WE bei mir sein.
Du bist sorgeberechtigt und musst Dir zunächst einmal nicht vorschreiben lassen, was "sein soll".

Ich sehe auch nicht so schwarz, was den Unterhalt und das Dir mglw. verbleibende Einkommen angeht. Denn die KM ist berufstätig und verfügt über eigenes Einkommen.

Soweit sie eigenmächtig das Kindergeld (und andere Angelegenheiten) geregelt hat, war sie dazu nicht befugt und ich würde (schon wegen der Scheidung, die ja offensichtlich nicht einvernehmlich geregelt werden kann), einen Anwalt hinzuziehen.
Deine Ex will sich einen -letztlich auch finanziellen- Vorteil dadurch verschaffen, indem sie sich Euer gemeinsames Kind -in meinen Augen "rechtswidrig"- aneignet.
Bei Sachen nennt man das Diebstahl!

Fraglich ist also, was der immerhin 11-jährige Junge dazu sagt und ob -und wenn 'ja', wie- Du den Umgang, bezw. das ABR geregelt haben willst.
Schließlich könnte auch sie, die Mutter, zu Unterhalt verpflichtet werden, wenn sich der Junge künftig bei Dir aufhält.







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#3
Hallo @Patrick M

Zuerst einmal keine Panik und auf keinen Fall einen Titel unterschreiben, solange Du keinen Überblick über Deine finanzielle Lage hast.

Bei Eurer Einkommenssituation kann es locker sein, dass sie Die Kindesmutter anteilig am Barunterhalt beteiligen darf.

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien besagen zwar, dass dazu der betreuende Elternteil mindestens das doppelte verdienen muss, aber die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien haben keine Gesetzeskraft.

Von Deinem Nettoeinkommen kannst Du noch abziehen

1.) Werbungskosten

Das ist der Fahrtweg Wohnung Arbeitsplatz und zurück x 0,30 € x 220 Arbeitstage : 12 Monate. oder pauschal 5 %

2.) 4 % Deines Bruttoeinkommens als Altersvorsorge

3.) eventuell auch Schulden, aber das kommt immer auf die Gerichte an.

Du solltest Dich an einen Anwalt wenden, der Dir hilft, in Deine Finanzen Übersicht zu bekommen und der Deine Rechte vor Gericht vertritt.

Weise diesen ausdrücklich darauf hin, dass die Kindesmutter ein Nettoeinkommen hat, dass Deinem Einkommen in etwa gleich steht.

Verinnerliche den § 1603 Abs 1 BGB in Dir. Der heisst

Zitat:(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

Das soll sozusagen Dein Grundgesetz werden, wenn es um das Finanzielle geht.

lg

Camper

PS: Noch eine Bitte. Mach Absätze in Deine Postings. Man tut sich unheimlich schwer damit, alles zu lesen und dann auch noch zu verstehen, wenn Du es so aneinander klatscht.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#4
Camper, das ist doch Unsinn.
Er ist alleine nach §1612 Unterhaltspflichtig.
Der betreuuende Elternteil ist nur in Ausnahmefällen heran zu ziehen, die hier aber nicht ersichtlich sind und leistungsfähig zum Mindestunterhalt ist der TO auch.
Es gibt also keinen Grund, nicht einen Titel über den Mindest-KU von zur Zeit 272,- € zu erstellen.
Befristet bis zum 18 Geburtstag.
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#5
@Beppo

Zitat:Er ist alleine nach §1612 Unterhaltspflichtig.

Das hat der Oberstaatsanwalt des OLG/Strafrecht auch so probiert und ist kläglich gescheitert.

Lies einfach mal meinen Prozess durch. Da steht es drin.

Beitrag # 10

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#6
Es geht doch hier erstmal nicht um Strafrecht sondern um Zivilrecht bzw. Familienrecht. Und da richtet sich der Unterhalt nun mal nach §1612 BGB
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#7
(26-12-2011, 09:18)beppo schrieb: Es geht doch hier erstmal nicht um Strafrecht sondern um Zivilrecht bzw. Familienrecht. Und da richtet sich der Unterhalt nun mal nach §1612 BGB

Aber auch im Zivilrecht geht es nach den §§ 1601 ff.

Auch im Zivilrecht gilt § 1603 Abs 1 BGB.

Nur muss ich als Unterhaltspflichtiger im Zivilrecht beweisen, in welcher Höhe ich leistungsfähig oder -unfähig bin. Im Strafrecht muss mit die Staatsanwaltschaft beweisen, dass ich leistungsfähig bin, oder bei gutem Willen leistungsfähig sein könnte. Wenn ja, in welcher Höhe.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#8
Er hat doch schon geschrieben, dass er 1.450,-€ verdient also ist er leistungsfähig.
Was willst du denn da noch diskutieren?
Das macht es nur teurer für ihn.
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#9
Lieber Entsorg-t-er,
meistens wähle ich die Worte, die ich verwende, nicht unbedacht.

So habe ich ausdrücklich gaschrieben: "Soweit sie eigenmächtig ...")
Vielleicht wird es künftig leichter zu verstehen sein, wenn ich die Wörter, auf die es ankommt, unterstreiche?

Deinem Posting entnehme ich einen Vorwurf, der ein eigenmächtiges Handeln der KM rechtfertigen könnte.
Dazu hat der TO allerdings keine näheren Angaben gemacht. Seiner Beschreibung der Vorfälle nach ist er überrumpelt worden, was ja nicht gerade selten vorkommt.
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#10
(26-12-2011, 09:34)beppo schrieb: Er hat doch schon geschrieben, dass er 1.450,-€ verdient also ist er leistungsfähig.

Das ist aber noch lange nicht sein bereinigtes Nettoeinkommen.

Kennst Du seinen Fahrtweg Wohnung-Arbeitsplatz?

Kennst Du seine Altersvorsorge?

Kennst Du den Grund seiner Schulden?

All das muss berücksichtigt werden. Und dann kann es auch auf 0 € KU raus laufen, zumal die KM ja annähernd gleich verdient.

lg

Camper

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#11
Na wenn du meinst.
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#12
(26-12-2011, 09:34)beppo schrieb: Er hat doch schon geschrieben, dass er 1.450,-€ verdient also ist er leistungsfähig.
Was willst du denn da noch diskutieren?
Das macht es nur teurer für ihn.
Ich denke, Camper meint die Rechtsfolge aus § 1603 II 3 BGB, die der Möglichkeit nach u.A. dann in Betracht kommt, wenn die KM ohne ihren eigenen Selbstbehalt zu unterschreiten, Unterhalt zahlen kann.

Im "Extremfall" hat sie über den von ihr geleisteten Betreuungsunterhalt hinaus auch den vollen Barunterhalt zu leisten, wenn ihr Einkommen wenigsten doppel so hoch ist, wie der des ansonsten Barunterhaltspflichtigen.

Sie also am Unterhalt wenigstens zu beteiligen, würde ich jedenfalls nicht unversucht lassen (auch dann, wenn -wie vorliegend- die Chancen eher gering sind).

Ich sehe nicht ein, warum man als Vater immer ohne Widerspruch die Rechtsfolge aus 1601, 1612 hinnehmen muss!

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#13
(26-12-2011, 09:40)beppo schrieb: Na wenn du meinst.

Kannst ja gerne den Punkt 10 mit all seinen Unterpunkten in den UHL nachlesen.

Und wenn ich hier nur auf 300 € komme, dann bin ich auf § 1603 Abs. 1 BGB, weil ich dann nur noch in Höhe von 200 € unterhaltspflichtig bin. Dann ist nix mit § 1612a BGB

lg

Camper




(26-12-2011, 09:46)Ibykus schrieb: Im "Extremfall" hat sie über den von ihr geleisteten Betreuungsunterhalt hinaus auch den vollen Barunterhalt zu leisten, wenn ihr Einkommen wenigsten doppel so hoch ist, wie der des ansonsten Barunterhaltspflichtigen.

Das ist eine Rechtsprechung, die schon mehrmals durchbrochen wurde. Teilweise wurde ein betreuender Elternteil schon bei 1,5 fachem Einkommen mehrheitlich Barunterhaltspflichtig vom Gericht gesehen.

Und warum soll nicht auch bei annähernd gleichem Einkommen, der betreuende Elternteil nicht mal voll barunterhaltspflichtig werden.

lg

Camper

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#14
ist aber jedenfalls eine Rechtsfolge aus § 1603 II 3 BGB!

Was meinst Du insoweit mit "mehrheitlich"?
Dass sie sich mglw. am Unterhalt beteiligen muss, habe ich nicht ausgeschlossen.

Dass die KM aber schon alleinbarunterhaltspflichtig dadurch werden könnte, weil sie über das 1,5-fache dessen verdient, was der andere Elternteil hat, kann ich mir nicht vorstellen.
Denn die Gerichte scheissen sich schon bei 200% in die Hosen.

Natürlich spielt nicht nur die Einkommenssituation eine Rolle, sondern auch das Vermögen der Beteiligten.

Gibts konkrete Urteile zum 1,5 - fachen?
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#15
(26-12-2011, 10:16)Ibykus schrieb: Gibts konkrete Urteile zum 1,5 - fachen?

ja. hier

http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/med...091-05.pdf

z.B.

Ich finde es auch immer schrecklich, dass nur auf das Einkommen des UET verwiesen wird. Auch ein BET kann Unterhalt bezahlen. Man muss es nur dem Anwalt erklären und darauf bestehen, dass dessen Einkommen auch genannt wird. Es ist ja in einer bestehenden Ehe/Beziehung nicht anders.

Beide Einkommen werden für alle hergenommen.

lg

Camper

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#16
Camper, nach der Logik der Unterhaltsjustiz erbringt sie ja ihren Teil am Unterhalt durch Betreuung und da kommst du nicht einfach mit dem Argument "Ich will aber!" dran vorbei.

Dem TO solche einen Floh ins Ohr zu setzen und ihn in einen völlig aussichtslosen Konflikt zu hetzen erinnert stark an das letzte Volkssturmaufgebot, in dem 15 Jährige mit Knüppeln, Hoffnung auf Wunderwaffen und lautem Hurra in die Schlacht geschickt wurden.
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#17
(26-12-2011, 11:19)beppo schrieb: Camper, nach der Logik der Unterhaltsjustiz erbringt sie ja ihren Teil am Unterhalt durch Betreuung und da kommst du nicht einfach mit dem Argument "Ich will aber!" dran vorbei.

Dem TO solche einen Floh ins Ohr zu setzen und ihn in einen völlig aussichtslosen Konflikt zu hetzen erinnert stark an das letzte Volkssturmaufgebot, in dem 15 Jährige mit Knüppeln, Hoffnung auf Wunderwaffen und lautem Hurra in die Schlacht geschickt wurden.

Sorry, aber die Rechtsprechung der Unterhaltsjustiz kann man nur ändern, wenn man sich aktiv mit deren Gesetzesauslegung befasst und dann auch entsprechend dagegen argumentiert.

Das hat mit ich will nichts zu tun, sondern mit "Wir wollen Gerechtigkeit".

Immer nur kuschen führt in den meisten Fällen zu ausweglosen Situationen.

Überschuldung oder Abtauchen sind die logische Konsequenz.

lg

Camper



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#18
Zitat:Dem TO solche einen Floh ins Ohr zu setzen und ihn in einen völlig aussichtslosen Konflikt zu hetzen erinnert stark an das letzte Volkssturmaufgebot, in dem 15 Jährige mit Knüppeln, Hoffnung auf Wunderwaffen und lautem Hurra in die Schlacht geschickt wurden.
autsch!
Das ist aber ein übler Verriß, mein Lieber!

Sich der "Logik der Unterhaltsjustiz" mit guten Argumenten zu widersetzen bedeutet noch lange nicht, den Hilfesuchenden ins offene Messer laufen zu lassen.

Wem geraten wird, zu Allem "ja" und "amen" zu sagen, der kann sich gleich von der Kindsmutter selbst beraten lassen um einer kontroversen Auseinandersetzung zu entfliehen!
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#19
Dann solltest du das dem TO aber auch fairerweise sagen, dass du ihn mit leerer Waffe für deine politischen Interessen benutzen willst.
Mit seiner Frage oder der momentanen Realität haben deine Antworten jedenfalls nichts zu tun.
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#20
@patrick; ich finde Deine Situation gar nicht mal so schlecht; sehe es doch einmal so, ..Du bist einen verhaltensoriginellen Menschen los geworden; in nächster Zeit wirst Du wieder neue Frauen kennenlernen; bezüglich des Sohnes, ...Dein erzieherischer Einfluss auf Deinen Sohnen sinkt so oder so von Monat zu Monat. Aber die finanzielle Seite muss kompromisslos abgearbeitet werden. Es werden keine Zugeständnisse gemacht.

Du hast jetzt viel Zeit um Dich genau um eine Person zu kümmern, nämlich um Dich selbst. Und eines schreib Dir auch gleich hinter die Ohren;
1) minimaler Kontakt zu Deiner Ex, auch wenn sie sich tel. meldet, ...Du meldest Dich nur, wenn es Dir gerade passt. Du bist nicht Ihr Hündchen oder Laufbursche.
2) kämpfe nicht um Deinen Sohn. Er ist jetzt 11 Jahre, wenn er Dich kontaktieren will, dann soll er das machen, dazu brauchts nicht mal einen Gerichtsbeschluss. (ich persönlich würde in diesem falle gleich mal auf eine gerichtlich diktierte Umgangsregelung verzichten,...wozu auch, bei einem bald 11 Jährigen Spross. Mach Dir das mit Ihm persönlich aus, so wie sich das unter Männern eben gehört.
2) lass Dich auf keine emotionalen Konfrontationen mit ihr ein (keine Vorwürfe oder Beschimpfungen) . Sie lebt Ihr Leben, Du lebst Dein Leben.
3) akzeptiere Ihren Entschluss und behandle sie höflich-korrekt (genau so wie einen Schalterbeamten oder einen Parkwächter)
4) kümmere Dich ab jetzt nur noch um eine Person und dessen Wohlbefinden,...und das bist Du selbst.

Dein Sohn wird eines Tages oft bei Dir auftauchen, wenn er merkt, dass es Dir "-surprise, surprise-" besser geht als in der Ehe und er keinen Bock mehr auf eine Mami hat, die ständig sein Leben oder das eines anderen bestimmen will.
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#21
terrax,
deine Beiträge finde ich immer wieder erfrischend paradox zum Mainstream hier.Wink

Der TO hat nach DT an KU jetzt 272, ab 12 des Kindes 334 € zu zahlen, wenn das KG komplett zur Mutter geht.
Mit diesem Zahlbeleg wird er eine Menge Probleme los und kann sich auf gute Zeiten mit seinem Sohn freuen, klar definiert,
ohne diese schreckliche Frau dabei, die behauptet, die Mutter des Kindes zu sein...Wink
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#22
(26-12-2011, 11:47)terrax schrieb: Dein Sohn wird eines Tages oft bei Dir auftauchen, wenn er merkt

Ein sehr grosses "Wenn", mal nebenbei.

Obwohl es bei Entsorg-t-er aus mir nicht erfindlichen Gruenden recht haemisch rueberkommt, gibt es da ein beachtenswertes Koernchen Wahrheit. Muddi hat hier stark die Hosen an und ist sicher in der Lage, ueberlegt und systematisch zu handeln (und nicht nur zu reden, deswegen wird z.B. auch nicht sie das Problem mit dem Beduerfnis nach Anrufen haben, sondern er).

Deswegen sollte der OP schnellstens in die Lage versetzt werden, dem zu begegnen. Feinheiten um Gesetzesauslegungen sind glaube i.M. nicht an der Tagesordnung, er braucht die unmittelbar einzuleitenden Schritte konkret. Da das wie mehrfach bewiesen hier einige Leute (nicht ich) prinzipiell sehr gut darstellen koennen, wuerde ich darum bitten das zu tun. Scheint mir am wichtigsten zu sein.

Mich wuerde auch einmal interessieren (durch den OP), ob an der o.g. Vermutung dass seine Stellung in der Nochfamilie eher bindungsschwach ist, etwas dran ist. Daran misst sich was prinzipiell in Bezug auf das Kind vorausgesetzt werden kann, 11 Jahre ist eben schon kritisch. Alles, was folgen kann, haengt daran.
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#23
Skipper schrieb:Der TO hat 334 € an KU zu zahlen, wenn das KG komplett zur Mutter geht.
Mit diesem Zahlbeleg wird er eine Menge Probleme los und kann sich auf gute Zeiten mit seinem Sohn freuen, klar definiert,
ohne diese schreckliche Frau dabei, die behauptet, die Mutter des Kindes zu sein...Wink
...allein mir fehlt der Glaube!

Gibt es einen Grund, der unter Berücksichtigung alle allein in diesem Forum beschriebenen Erfahrungen die Annahme rechtfertigen könnte, mit einer solchen Frau wären damit seine Probleme gelöst?

Rolleyes

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#24
(26-12-2011, 01:55)patrick M schrieb: Wer kann etwas zum Unterhalt sagen, denn wenn ich alle laufenden Kosten abziehe, bleiben mir, wenn ich nach der DD Tabelle gehe, grad mal 45€ zum leben übrig. ist das richtig ? Ihr Verdienst ist übrigens 1500€ + Ki.Geld +? Unterhalt.

Erstmal willkommen im Forum!
Man wird den Mindestunterhalt von dir fordern, der natürlich immer noch ein satter Betrag ist. Mit dem 12. Geburtstag steigt der nochmal wegen der neuen Altersstufe. Weisst du ja, du hast dir die Düsseldorfer Tabelle schon zu Gemüte geführt. Auf funktionierende Ideen, das weiter zu senken würde ich mich nicht verlassen. Trennungsunterhalt wird bei eurem etwa gleichhohen Verdienst wohl kaum anfallen. Gut!

Besser ist eine Überprüfung der sonstigen Kosten. Gemeinsame Schulden zum Beispiel, wer sagt dass du alleine dafür geradezustehen hast? Die könnt ihr auch gemeinsam abbezahlen. Eine billigere Wohnung, du brauchst jetzt ohnehin weniger Platz.

Was sagt das Kind? Hätte es eine Chance gegeben, dass es bei dir bleibt? Ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings kaum mehr zu ändern. Du bist eben wie fast Alle ein paar Monate zu spät dran im Trennungsgeschehen und beim informieren. Hast du einen Anwalt? Brauchst du, Scheidung = Anwaltspflicht. Lies die Antwort von terrax gut durch, das ist eine gute Haltung. Auf diesem Weg fährst du gut.

Im Gegensatz zu diesem Müll:

(26-12-2011, 09:22)Entsorg-t-er schrieb: Männer wollen meist gar nicht auf "Verzichte im Arbeitsleben!" eingehen (schon gar nicht wenn die Mutter mehr verdient), aber wenn es dann ans eingemachte geht (Kontinuität lag wohl bei ihr, sonst hätte sie das mit einem 11j. gar nicht durch bekommen), wird erst mal nach "Eeigenmächtig" gejamert... Wo war denn die eigene Entscheidung? beim fennsehen?

Was soll dieser Mist von wegen was Männer wollen? Beide haben in etwa ähnlich viel verdient. Was passt dir daran nicht? Weil sie das Kind mitgenommen hat, soll das der Beweise dafür sein, dass sie es darf? Das ist so wirr wie die meisten anderen Dinge, die du schreibst. Statt Hilfesuchenden konkret zu helfen bloss immer dieselben verlogenen und sachfremden Parolen über "Männer" loszulassen ist Stil eines Alleinerziehenden-Opfer-Frauenforums. Geh doch zu alleinerziehend.net, dort sind genügend andere Falschfahrerinnen, dort ist deine Welt.
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#25
(26-12-2011, 13:51)Entsorg-t-er schrieb: Aber lieber diskutiert man darüber was man sonst noch anstellen kann, um die bösen bösen Mühlen zu bekämpfen auf dem faulen Gaul nahmens HENGST..

Arbeite deine vielen Probleme, unter anderem mit Männern, woanders auf. Dieser Thread ist dazu da, patrick M zu helfen.

Konkrete Tips und Hilfen ist das, was patrick M jetzt braucht, keine wirren, getrieben Altparolen.
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