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nun ist es auch mir passiert
#26
Hallo Patrick,

Kinder entfernen sich von ihren Eltern, ganz klar.
Erst recht, wenn sie in die schwierige Phase der Pubertät wechseln, in der sie oft nicht wissen, wo oben und unten ist, daher umsomehr die väterliche Unterstützung und Orientierung brauchen. Das muß behutsam geschehen.
Das wird dann weniger in starren Umgangsregelungen erfolgen, sondern mehr durch Qualität der Beziehung getragen.
Der innere Zugang zu den (pubertierenden) Kid ist entscheidend.

Wie Ray (edit) mE andeutete, wird das sehr von der Vorgeschichte abhängen, ob bis dahin eine gute innere Beziehung zum Kind gelebt wurde und weiter tragen kann.

Irgendwann übernehmen die Kids die Führung, sind SIE die Richter in den Familien. Die KM werden zu 'Schalterbeamten oder Parkwächter)' ...Big Grin
...und irgendwie tun sie mir dann auch leid...






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#27
(26-12-2011, 16:04)Skipper schrieb: Wie p schon sagte, das wird sehr von der Vorgeschichte abhängen, ob bis dahin eine gute innere Beziehung zum Kind gelebt wurde und weiter tragen kann.

Ausser entsorg-t-er's Vermutung unter der Guertellinie hat dazu noch niemand etwas gesagt. Eben vor allen Dingen der OP nicht.
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#28
(26-12-2011, 16:43)Ray schrieb:
(26-12-2011, 16:04)Skipper schrieb: Wie p schon sagte, das wird sehr von der Vorgeschichte abhängen, ob bis dahin eine gute innere Beziehung zum Kind gelebt wurde und weiter tragen kann.

Ausser entsorg-t-er's Vermutung unter der Guertellinie hat dazu noch niemand etwas gesagt. Eben vor allen Dingen der OP nicht.
Sorry. Falsche Zuordnung.

Ich hatte DICH so verstanden. (Beitrag korrigiert)

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#29
(26-12-2011, 10:25)Camper1955 schrieb:
(26-12-2011, 10:16)Ibykus schrieb: Gibts konkrete Urteile zum 1,5 - fachen?

ja. hier

http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/med...091-05.pdf

z.B.
das Urteil ist mir bekannt:
Zitat:Von einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht im Sinne von § 1603 Abs. 2
Satz 3 BGB wird jedenfalls dann auszugehen sein, wenn das Einkommen des betreuenden
Elternteils mindestens doppelt so hoch ist, wie das des an sich barunterhaltspflichtigen
Elternteils (vgl. hierzu Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1606, Rn. 18; Büttner,
FamRZ 2002, 743 - Anmerkung zu BGH, FamRZ 2002, 742 f). Dann entfällt dessen
Barunterhaltspflicht vollständig, selbst wenn bei dem nicht betreuenden Elternteil (über
die Grenze des angemessenen Selbstbehalts hinaus) noch eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit
besteht.
es ist von 200% (doppelt so hoch!) die Rede - im übrigen von anteiliger Barunterhaltspflicht!

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#30
(26-12-2011, 11:27)Camper1955 schrieb: Sorry, aber die Rechtsprechung der Unterhaltsjustiz kann man nur ändern, wenn man sich aktiv mit deren Gesetzesauslegung befasst und dann auch entsprechend dagegen argumentiert.
Ich kenne Deinen Fall bzgl. KU ausgiebig aus dem Unterforum der Urteile hier.
Viele Väter sind Dir dankbar für die Offenlegung!

Jedoch muß ich Dir entgegenhalten, dass Du noch niemals fiktiv wegen BU/EU etc... verurteilt wurdest. Diesen "Vorteil" solltet Du @beppo und mir zugestehen. @beppo noch viel schlimmer als ich selbst. Sad

Und noch einmal möchte ich Dir schreiben, dass Dir Dein Gehalt schneller weggepfändet wird, als Du BGH schreiben kannst!

Weiterhin vergißt Du immer wieder, dass Du duch den (fiktiven) EU/BU steuerrechtlich einen gewissen Positivposten auf Dein Konto zugesprochen bekommst Somit Dein Einkommen erstmal "fiktiv" höher gestuft wird. Stichwort Anlage U.

Was dann "gefühlt" bei rauskommt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Abgesehen von der Unterhaltspirale und den "Vorteilen", die Du dann mit dem Finanzamt erkämpfen darfst.

Bitte bleib bei Deinem Thema und pisse nicht den Leuten vor´s Bein, die die Fiktivrechnerei beim EU/BU Krankenunterhalt etc... längst hinter sich haben!

Ansonsten wünsche ich Dir, wie auch allen anderen hier, einen angenhemen Jahreswechsel. Smile
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#31
@Helmut

Zitat:Jedoch muß ich Dir entgegenhalten, dass Du noch niemals fiktiv wegen BU/EU etc... verurteilt wurdest. Diesen "Vorteil" solltet Du @beppo und mir zugestehen. @beppo noch viel schlimmer als ich selbst.


Wer sagt denn das?

Du kennst den Inhalt der zivilrechtlichen Entscheidungen, mich betreffend, ja gar nicht.

Das jetzt auszuführen, würde auch zu weit ins OT führen, da es in diesem Thread um Patrick geht

Ich habe ca 70.000 € zu viel Unterhalt bezahlt, weil ich auch fiktiv verurteilt wurde und von den falschen Anwälten vertreten war, aber auch immer der Meinung war, mein Anwalt wird das schon machen.

Und das genau soll man eben nicht tun. Dem Anwalt soll man genauso auf die Finger schauen und sich eben auch anderweitig erkundigen, was zu machen ist.

Ich habe das inzwischen gelernt.

Vielleicht müsst ihr es erst noch lernen. Der Anwalt vertritt Euch, nicht die Gegenseite und auch nicht den Staat. Genau das müsst ihr ihm auch immer wieder deutlich machen.

lg

Camper



Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#32
(26-12-2011, 18:59)Camper1955 schrieb: Ich habe ca 70.000 € zu viel Unterhalt bezahlt, weil ich auch fiktiv verurteilt wurde und von den falschen Anwälten vertreten war, aber auch immer der Meinung war, mein Anwalt wird das schon machen.

Ich fress mir auch gerade ´ne dick Weihnachtswampe an.

Im Gegensatz zu Dir habe ich die zig tausend Teuronen vorher zur Seite gatan, als ich sie dann als Schlaumeier hier den angeblichen Besserwissern zum Vorwurf mache!

Ach, mein dicker runder Bauch tuut mir ja sooo wehh...

Tongue

P.S. Meinen Kindern ist jederzeit der Weg zu mir offen. Dass ich etwas an meine Ex UHN verschwendet hätte, diesen Vorwurf kann mir niemand machen!
Tongue
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#33
@Blue
Zitat:Im Gegensatz zu Dir habe ich die zig tausend Teuronen vorher zur Seite gatan, als ich sie dann als Schlaumeier hier den angeblichen Besserwissern zum Vorwurf mache!

Jeder hat seine eigene Methode. Ich halte meine Methode für die Bessere. Aber bleiben wir bitte künftig bei unserem TS.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#34
(27-12-2011, 00:23)Camper1955 schrieb: Ich halte meine Methode für die Bessere.
Dann bin ich ja froh, dass die tfaq Dich gefunden hat!

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#35
Das ist ja irre, wieviele Antworten und Ratschläge man hier innerhalb 24h bekommt.
Was mir natürlich am meisten helfen würde, wäre eine aufstellung, was zu tun ist.
wer kann Verträge aufsetzen, die auch dauerhaft bestand haben.
Können wir beide das untereinander ( wir reden ja noch miteinander schon allein wg. unsres Sohnes) ?
Weiter bleibe ich in unserer ehemaligen Familienwg., die sehr günstig ist.
Die Schulden aus unserer Ehe verbleiben wohl mir, da nur ich dafür unterschrieben habe. (für Fam.Auto etc.)
Der Junge hat irgendwie noch gar nicht realisiert, was auf uns alle zukommt.
Wie kann ich damit umgehen?
Bin weiter für alle Ratschläge dankbar!!!
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#36
(27-12-2011, 01:20)patrick M schrieb: Können wir beide das untereinander ( wir reden ja noch miteinander schon allein wg. unsres Sohnes) ?
Das ist das einzig Senkrechte! Sobald RAtinnen und Gerichte ins Spiel kommen, ist das meiste verloren.
Ob ihr das "könnt" liegt ganz alleine bei euch.

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#37
Hi Patrick,

was zu tun ist?
Was sagt Dir Dein Gefühl?

Was meinst Du selbst, was Euer Filius von Euch Eltern jetzt benötigt, um Eure Trennung als Paar gut zu überstehen?
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#38
Camper1955 schrieb:Ich will ihn von der Justiz zurück. Am liebsten aus der Geldbörse der Zivilrichter.

Vielleicht wird dann in Kreisen der Justiz umgedacht.

lg

Camper
Eine ausgesprochen und erwähnenswerte ebenso löbliche, wie unterstützenswerte Einstellung übrigens!

(so steht's geschrieben - so lesen wir es gern ....!) Smile

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#39
Es gibt wohl keinen anderen Bereich, in dem Täter so dermaßen unbehelligt handeln können, wie in der Justiz.

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#40
und es gibt wohl keinen anderen Bereich, in dem Täter so dermaßen unbehelligt handeln können, wie DIE Justiz!

Anm.:
Vielleicht können wir es nicht ändern.
Aber wir müssen es jedenfalls nicht hinnehmen!
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#41
Manche schweifen etwas vom Thema ab, wie mir scheint.

Meine Frage in die Runde war u.a. ob wir untereinander einen Vertrag (ohne Anwälte oder Notar) aufsetzen können, in dem wir das gem. Sorgerecht,
den Umgang und natürlich auch Unterhalt X festschreiben, was auch Bestand in etwaigen Gerichtsverhandlungen hat. Beide unterschreiben, fertig.

Danke schon mal
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#42
(28-12-2011, 00:43)patrick M schrieb: Manche schweifen etwas vom Thema ab, wie mir scheint.

Meine Frage in die Runde war u.a. ob wir untereinander einen Vertrag (ohne Anwälte oder Notar) aufsetzen können, in dem wir das gem. Sorgerecht,
den Umgang und natürlich auch Unterhalt X festschreiben, was auch Bestand in etwaigen Gerichtsverhandlungen hat. Beide unterschreiben, fertig.

Danke schon mal

Das Problem dass ich sehe Patrick ist folgendes.

Du bist vielleicht bereit KU zu zahlen und übernimmst Dich damit.

Natürlich kannst Du das Einkommen auch selbst bereinigten. Wie steht ja immer in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien.

Aber aus dem was Du in Deinem Threadstart geschrieben hast, kann ich einach keine Leisutngsfhigkeit für den Mindestunterhalt feststellen.

Und ob die Kindesmutter z. B. mit 50 € Unterhalt einverstanden wre, dass kannst nur Du wissen.

Titulieren kannst Du jeden Betrag den Du einsetzen willst. Das Jugendamt kann Dir keine Titulierung von 50 € verweigern, wenn Deine Geldbörse nicht mehr her gibt.

Also genau nachrechnen und den Betrag dann titulieren geht ohne weiteres, auch ohne KM.

Wenn sie mehr will und klagt, dann ist schon mal eine Summe da, die Du freiwillig zu zahlen bereit und was Dir möglich ist.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#43
Vertrag ohne Notar im Familienrecht hat keine Wertbestaendigkeit und ist nichtig.
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#44
(28-12-2011, 03:32)Exilierter schrieb: Vertrag ohne Notar im Familienrecht hat keine Wertbestaendigkeit und ist nichtig.

Er kann ohne weiteres und kostenlos einen Titel beim Jugendamt erstellen lassen. Die Höhe des Titels kann der unterhaltspflichtige Elternteil selbst bestimmen. Das können auch 2 % des Mindestunterhaltes, also zwischen 4,50 und 6,68 € sein.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#45
Eine bindende Wirkung haben solche Vereinbarungen in der Tat nicht, sie haben aber doch eine gewisse Indizwirkung, so dass sie nicht ganz unsinnig sind.
Beim Unterhalt kann sie allerdings nicht auf den KU verzichten, sie kann bestenfalls vereinbaren, dass sie in deine Unterhaltspflicht eintritt. Das hat aber auch mehr moralische als juristische Wirkung und sobald sie staatliche Unterstützung statt deiner in Anspruch nehmen will, kippt das sowieso.
Beim Sorgerecht entscheidet der Richter alleine, auch gegen den Antrag einer Partei. Auch hier könnte aber eine solche Vereinbarung die Meinung des Richters beeinflussen.
Am stärksten wirkt das beim Umgangsrecht. Da wird sich derjenige, der eine solche Vereinbarung einseitig aufkündigen oder ignorieren will, schon eine Begründung überlegen müssen. Vor Allem wenn diese Vereinbarung nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch eine Zeitlang gelebt wurde.
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#46
Für nicht-verheiratete Eltern ist öffentliche Beurkundung der Elterlichen Sorge vorgesehen. Ist sie von beiden ET gleichlautend zustimmend, dann tritt sie in Kraft, ist sie strittig/fehlt eine, dann entscheidet das Gericht auf Antrag.

Die Beurkundung kann im JA oder beim Notar erfolgen.

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