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Vorbereitung Umgangsverfahren
#26
(28-01-2012, 21:35)wackelpudding schrieb: Ähm... habe ich hier http://www.amtsgericht-ulm.de/servlet/PB...rnikel.pdf einen Juristen ´mal wieder total falsch verstanden?
Ich will das -gerade bei Dir- nicht ausschließen.
Frage aber vorsichtshalber mal nach: was kann man daran falsch verstehen?

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#27
(28-01-2012, 23:07)Ibykus schrieb: Frage aber vorsichtshalber mal nach: was kann man daran falsch verstehen?

Ach na ja, sollte nur ´ne Anregung sein, über die Intentionen von §§155/156 FamFG noch ´mal nachzudenken.

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#28
(28-01-2012, 01:17)wackelpudding schrieb: Aber war das n u r Glück?

Auf deiner Seite nicht, du hast dich gut ein- und vorbereitet. Mit den übrigen Beteiligten der Helferindustrie hattest du ein Riesenglück.

Schon allein, dass man dir zugehört hat! Praktisch jedes Detail hätte auch katastrophal laufen können. Dazu ein Detail aus meinem Fall zu einem Punkt, der auch bei dir zur Sprache kam: Ich wollte aus gutem Grund, dass noch im Gerichtssaal für einen möglichst langen Zeitraum Umgangstermine vereinbart werden. Richter hat das abgelehnt und nicht begründet, Einwände ignoriert. Nein, das würde unter Vermittlung von Jugendamtsfrau X in einem halben Jahr zu geschehen haben.

Das führte natürlich in die Katastrophe. Die Jugendamtsperson war selber eine. Das "Gespräch" war eine und die Ex erreichte punktgenau, was sie zum Schaden des Kindes wollte. Da musst sie gar nicht mehr viel drehen.

Wenn man deinen und andere Fälle parallel stellt, kommt man für identische Anträge auf völlig extrem unterschiedliche Reaktionen und Verläufe bei den Helferpersonen. Die Ex spielt dabei nicht mal eine besonders steuernde Rolle. Das kann rettungslos in die Binsen gehen oder zu nachhaltiger Verbesserung führen.
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#29
(28-01-2012, 23:20)wackelpudding schrieb:
(28-01-2012, 23:07)Ibykus schrieb: Frage aber vorsichtshalber mal nach: was kann man daran falsch verstehen?

Ach na ja, sollte nur ´ne Anregung sein, über die Intentionen von §§155/156 FamFG noch ´mal nachzudenken.

Du meinst sicher die "ratio legis":
Zitat:Die Vorschrift entspricht § 50e Abs. 1 FGG aF in der Fassung des Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Verfahren bei Gefährdung des Kindeswohls. § 155 soll eine Verkürzung der Verfahrensdauer in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren bewirken.
Der Bürger hat nach der Rechtsprechung des BVerfG einen Anspruch auf effektiven Rechtschutz in angemessener Zeit.

jetzt kommt ein Hinweis für Dich:
Zitat:Dies gilt insbesondere bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht, weil mit jeder Verfahrensverzögerung eine Entfremdung zwischen dem Umgang begehrenden Elternteil und dem betroffenem Kind fortschreitet.
Für Kindschaftssachen über den Aufenthalt oder die Herausgabe des Kindes sowie über Verfahren wegen des Kindeswohls gilt gleichermaßen, dass sie wegen der Natur des Verfahrens und der Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten in angemessener Zeit geklärt werden müssen.

Dass das Kindeswohl es erfordert, auf die konkreten Einzelumstände Rücksicht zu nehmen (z.B. darauf, ob das betreffende Kind krank ist, oder altersbedingt sich in bestimmten Lebensumständen befindet) um das Verfahren nach Maßgabe des 155 FamFG zu beschleunigen, ist doch nicht widersprüchlich sondern selbstverständlich.

Dein verständlicher Wunsch, nicht mit Präklusionsschriftsätzen belastet zu werden, hat mit dem Rechtsgedanken des Beschleunigungsgrundsatzes des 155 FamFG nichts zu tun, sondern mit der allgemeinen Prozeßförderungspflicht und der Verpflichtung alles rechtzeitig vorzubringen, was nach Sach- und Streitstand notwendig ist.






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#30
@p

Möglicher Weise hat man(n) ja in Jugendämtern häufiger das Glck, auf am Kindeswohl interessierte Menschen zu treffen, wenn man(n) erwartet, dass sie es sind?

@Ibykus

Ich würde das so sehen wollen, dass die ratio legis die Zweckmäßigkeit von rechtlichen Regelungen begründet, nicht jedoch den Zweck mit Sinn versieht. Der Zweck von §155 FamFg ist wohl Beschleunigung; bleibt offen, warum beschleunigt werden soll. Da lese ich immer noch im von mir verlinkten Text, dass Zeiten von Ungewißheit in erster Linie für betroffene Kinder reduziert werden sollen.

Auch die "Vereinbarung" aus §156 FamFG ist ja nicht Selbstzweck. Natürlich bedeutet sie, dass Ergebnisse nicht aufwändig begründet werden müssen und eine höhere Bestansfähigkeit der Regelungen erwartet werden darf und vielleicht auch der Weg in eine Zunft ohne Gericht sein kann... Alles Dinge, die die Justiz sich wünscht.

Sinn gibt dem Ganzen aber erst die Wahrscheinlichkeit, dass es ein gutes Egebnis ist, weil die Ressourcen der eigentlichen Fachleute für ein bestimmtes Kind -die Eltern- für das Kind mobilisiert werden konnten.

Es ist auch gar nicht so, dass ich etwas gegen Schriftsätze habe. Viel in familienrechtlichen Verfahren Vorgebrachtes -so scheint mir- dient ausschließlich der Stimmungsmache. "Das Kind muß mit dem Vater in einem Bett schlafen." ist ja an sich so lange unbeachtlich, wie das Gericht kein Strafverfahren einleitet. Fällt das einem Laien bei der schnellen Durchsicht eines mehrseitigen anwaltlichen Schriftsatzes zwingend ein?

Mein Versuch, im FamFG selbst die Begründung für die Ablehnung eines solchen "Schriftsatzes zur Unzeit" zu finden, war dem Hinweis von @beppo in #8 geschuldet. Auch um ggf. eine Assoziationkettte in Gang zu setzen, an dessen Ende er hätte bestätigt werden können.

Wir sind uns ja einig, dass RA ihre Gebührenordnung kennen. Einen §155-Termin in eine eA laufen zu lassen, würde ja ein Hauptverfahren nach sich ziehen...

Also hätte ich mich gefreut, wenn die von @beppo getätigte Aussage hätte bestätigt werden können, denn das hätte Mut machen können, den vorhandenen Raum ohne konfliktfördernde anwaltliche Aktivitäten zu nutzen.

@Dzombo

Wie würdest Du denn das einschätzen, was bei mir gelaufen ist?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#31
(29-01-2012, 11:52)wackelpudding schrieb: Möglicher Weise hat man(n) ja in Jugendämtern häufiger das Glck, auf am Kindeswohl interessierte Menschen zu treffen, wenn man(n) erwartet, dass sie es sind?

Möglicherweise hilft auch beten. Wenn Erwartungen zu Glück führen, müssten Väter die zum ersten Mal im Jugendamt um Hilfe bitten mit dem Glück in Tüten wieder rauskommen....

Den Trick mit den Schriftsätzen zum Schluss können auch andere. Bei mir hat ihn die erste Jugendamtsmitarbeiterin gebracht, die mit meinem Kind zu tun hatte. Es war das erste Umgangsverfahren, die Gegenseite hatte einen Anwalt, der ganz konstruktiv war. Die JA-Mitarbeiterin brachte ihre (katastrophale) Stellungnahme praktisch in den Gerichtssaal mit. Wenigstens hatte der lustlose Richter keine Lust mehr, sich damit zu befassen.

Der gegnerische Anwalt hat nach dem Termin noch mit mir gesprochen und sowohl Inhalt als auch Art der JA-Stellungnahme sinngemäss als unmöglichen Schrott bezeichnet.
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#32
wackelpudding schrieb:Mein Versuch, im FamFG selbst die Begründung für die Ablehnung eines solchen "Schriftsatzes zur Unzeit" zu finden, war dem Hinweis von @beppo in #8 geschuldet. Auch um ggf. eine Assoziationkettte in Gang zu setzen, an dessen Ende er hätte bestätigt werden können.

Beppo in #15 schrieb:M.M.n. musste sie sich so verhalten.
Anträge müssen nach dem neuen FamFG 14 Tage vorher eingereicht werden.
Beppo bezog sich auf Anträge!

Und ich vermute, dass die von ihm genannte Fristenregelung nicht auf Familienstreitsachen (zu denen auch sonstige Familiensachen des 266 Abs. 1 zählen, § 112 Nr. 3 FamFG) anwendbar sind ?!

Ich würde mich bei dem von Dir aufgeworfenem Problem grundsätzlich an die ZPO, §§ 128 ff halten (übrigens generell lesenswert!).

Wackelpudding schrieb:Wir sind uns ja einig, dass RA ihre Gebührenordnung kennen.
nein!
Wackelpudding schrieb:Einen §155-Termin in eine eA laufen zu lassen, würde ja ein Hauptverfahren nach sich ziehen...
mit dieser Formulierung kann ich nichts anfangen ...

Grundsätzlich gilt:
eAen in Familiensachen erfordern kein rechts- oder gleichzeitig anhängig gemachtes Hauptsacheverfahren (das läßt sich aber beantragen!)

Ich kann @Dzombos nervösen Einwand nicht verstehen.
Rechtsunkenntnis hilft nicht weiter (zugegeben mehren sich meine Zweifel, ob es in familiengerichtlichen Verfahren überhaupt noch darauf ankommt).
Deswegen sollte man -bevor man auf bestimmte §§ abstellt- wenigstens deren Anwendbarkeitsvoraussetzungen geprüft haben, was nach dem neuen FamFG z.T. sehr kompliziert sein kann.

Nur die redaktionelle Überschrift der entspr. §§ zu kennen, kann mangelnde Rechtskenntnisse jedenfalls ganz sicher nicht ersetzen!




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#33
@p

Wenn der gegnerische Anwalt vernünftig war, warum ist es dann nicht gelungen, eine langfristige Terminierung hinzukriegen? Wie kann ein Richter verhindern, was beide Seiten wollen?

@Dzombo

Das ist ja nicht meine Erfahrung. Der Umgang konnte im Grunde ohne Unterbrechung fortgesetzt werden.

Ich muß also theoretisch bleiben. Wenn das bisher nicht geklappt hat, dann vielleicht deshalb, weil die Gerichte es erst lernen mußten, Termine entsprechend zu blocken? Denn festgelegte Termine abzusagen um einen 155er rechtzeitig hinzukriegen: Ich weiß gar nicht, in wieweit das überhaupt geht und auf jeden Fall verursacht es Verwaltungsaufwand, der der eigentlichen Fallbearbeitung abgeht. Inzwischen sollten die Gerichte das mit dem Blocken aber können, meine ich.

Ich will auch gar nicht ausschliessen, daß es im Einzelfall Gründe geben kann, das anders zu handhaben. Wo es auffällig oft solche "andersgelagerten Fälle" gibt, darf man wohl erwarten, dass die einzelnen Günde, die dafür angeführt werden, kritisch hinterfragt werden.

Sollte es jedoch prägendes Merkmal eines Gerichtes sein, Kindschaftssachen nicht hinreichend zu beschleunigen, würde ich vermuten, dass dort emotionale Krüppel sitzen, deren Zuständigkeit in Richtung "schiefhängende Zaunlatten" verschoben werden sollte, damit der Gefahr der Kindesmßhandlung abgeholfen werden kann...

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#34
(29-01-2012, 14:50)wackelpudding schrieb: würde ich vermuten, dass dort emotionale Krüppel sitzen, deren Zuständigkeit in Richtung "schiefhängende Zaunlatten" verschoben werden sollte, damit der Gefahr der Kindesmßhandlung abgeholfen werden kann...

Davon würde ich in 60-80% der Fälle ausgehen.
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#35
(29-01-2012, 14:50)wackelpudding schrieb: Sollte es jedoch prägendes Merkmal eines Gerichtes sein, Kindschaftssachen nicht hinreichend zu beschleunigen, würde ich vermuten, dass dort emotionale Krüppel sitzen, deren Zuständigkeit in Richtung "schiefhängende Zaunlatten" verschoben werden sollte, damit der Gefahr der Kindesmßhandlung abgeholfen werden kann...
Ja! Dann nimm Dir doch mal so eine schief hängende Zaunlatte ...!

Mir nach allem nach wie vor unverständlich: Wie kann man von sich aus ein deutsches Jugendamt einschalten und gleichzeitig über Gerichte schimpfen, die Umgangsverfahren nicht hinreichend beschleunigen?


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#36
(29-01-2012, 14:50)wackelpudding schrieb: Wenn der gegnerische Anwalt vernünftig war, warum ist es dann nicht gelungen, eine langfristige Terminierung hinzukriegen? Wie kann ein Richter verhindern, was beide Seiten wollen?

Da siehst du mal, dass selbst bei vernünftigem gegnerischem Anwalt alles in die Binsen geht, wenn der Rest der Helferindustrie unfähig ist. Ich will deinen Thread nicht mit meinem Fall auffüllen, sondern mich nur auf das Verhalten dieses Rests im Kontrast zu den Beteiligten bei dir beschränken.

Mein Richter hat nichts nachgefragt, wenig geredet, wischte meinen Antrag nebenbei zur Seite. Er "verordnete" eine Standardlösung, die absehbar schiefgehen musste weil sie das eigentliche Problem ignorierte. Das dauerte gerade mal eine Viertelstunde, plus Protokoll. Dafür brauchte er von Antrag bis zum Termin fast ein volles Jahr - das war vor der FamFG-Reform. Selbstverständlich habe ich versucht, das zu beschleunigen.

Die Jugendamtstante sass im Termin da wie ein Rindvieh im Stall zwischen den Fütterungszeiten. Das setzte ihr vorheriges Engagement nahtlos fort, das in Nullqualifikation, Unerreichbarkeit und Ignoranz bestand. Erreichbar war sie allerdings schon, wie ich hinterher erfahren habe. Nicht für mich, sondern für die Ex, deren Worte dann eins zu eins in der Stellungnahme landeten. Ihre Qualifikation war Hausfrau, drei Vormittage Teilzeit im Jugendamt in der Abteilung soziale Dienste des Stadtteils.

Die dritte Lusche im Bunde war die Dicke, mit deren Hilfe neue Umgangstermine zwischen den Eltern festgelegt werden sollten. Da liefen Dinge ab, die man nicht erzählen kann, weil sie nicht geglaubt werden würden. In abgeschwächter Form: Ex machte ihre Vorschläge, die mehr oder weniger aus vier Nachmittagen pro Jahr bestanden, die Dicke sah an die Decke und fand das gut. Ich fand das logischerweise nicht gut und probierte so einiges, zuallererst eine andere Vermittlungsperson zu bekommen. Ich stellte fest, dass mein Verhalten völlig irrelevant war: Ob ich nun konstruktiv, defensiv, offensiv, beleidigend oder sonstwas war, das Ergebnis war immer das selbe.

Nun fehlt nur noch, ein paarmal auf die "replay" Taste zu drücken. Die nächste zuständige Jugendamtstante war in anderer Weise noch schlimmer, der Richter unverändert, gegnerische Anwälte gabs nicht mehr weil die Ex merkte dass sie auch ohne einen mühelos alles bekommt was sie will.

Dir wurde von allen Beteiligten zugehört, dein Termin fand viel antragszeitnaher statt, es wurde miteinander geredet (egal ob kontrovers oder nicht), die Beteiligten zeigten sich zumindest offen, eine Lösung zu suchen die nicht erkennbar schiefgehen wird. Bei dir gingen alle ins Detail (was gut oder schlecht sein kann). Bei dir zeigt der gefundene Vergleich durchaus Probleme und risikoreiche Unschärfen, aber die liegen im Randbereich und nicht im Kern - die Beteiligten haben gemerkt, was der Kern ist.

Du hast so wie ich von der Verantwortung gesprochen, die auch die Beteiligten aufgrund ihrer Entscheidungen für das Kind haben (zur Richterin: "In dieser Zeit trüge sie dann die Verantwortung für das Wohlergehen meines Kindes."), bei mir hat das keiner auch nur annähernd an sich herangelassen. Die Verantwortung hätten die Eltern, hiess es. Und ich sogar ohne Sorgerecht :-)

Die allerbeste Strategie und die tollste persönliche Herangehensweise verpufft wie ein Kurzschluss, wenn die Helferindustrie mit ihrer enorm starken Stellung nur mit dem Finger schnippt. Frage dich mal, wieso es trotz so vieler Umgangsverfahren und noch viel mehr Jugendamtsbeteiligung so viele Umgangsprobleme und Kontaktabbrüche gibt. Du hast das gut gemacht, keine Frage. Wer dir in der Helferindustrie gegenübersitzt ist jedoch reines Glück.
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#37
(29-01-2012, 16:45)p schrieb: Du hast das gut gemacht, keine Frage. Wer dir in der Helferindustrie gegenübersitzt ist jedoch reines Glück.
.... und von diesem Glück ist leider der Ausgang des Verfahrens abhängig!

Wenn dem so ist (und ich bin fest überzeugt davon), dann sollten wir darüber nachdenken, welche Möglichkeiten es gibt, die besagte Helferindustrie von vornherein aus den Verfahren herauszuhalten oder wenigstens durch intensive und öffentliche Diskreditierung deren Verfahrensbeteiligtenstellung zu schwächen.
.

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#38
(29-01-2012, 19:07)Dzombo schrieb: Ist doch super (WIR)Widerstand. Oder?
Ja!
Herzlich willkommen im "Wirderstand.de"

Wink

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#39
@p
@Ibykus
@Dzombo

Sorry, wenn ich das jetzt ´mal so klar sage: Auf mich wirkt ihr traumatisiert. Ich will gar nicht verkennen, dass Eure Erfahrungen schlimm sind - aber bei mir kommt es so an, dass ihr selber Chancen nicht mehr erkennen und damit auch nicht mehr nutzen könnt. Denn wenn der Erfolg anderer Glück ist, kann alles andere ja nur Schicksal sein - unbeeinflußbar durch einen selber.

Wenn das Eure Haltung ist, steht Euch das so zu. Aber darüber hinaus postet ihr stark. Und damit besteht m. E. die Gefahr, dass Ihr andere davon abhaltet, ihre Chance zu suchen - und zwar dort, wo sie das noch autonom können: Im vorgerichtlichen Bereich.

Mir liegt weniger, gegen etwas sein. Ich versuche lieber, Ressourcen für etwas zu organisieren. Ohne die Aussicht, etwas durch persönlichen Einsatz erreichen zu können, hätte ich gar nicht die Kraft, mich so für mein Kind zu engagieren, wie ich es jetzt tue. Ich kann Eure Haltung also nicht annehmen, ohne meine Aussichten, für mein Kind etwas zu erreichen, zu mindern. Ich vermute, anderen mag das ähnlich gehen.

Aber zurück zum Thema Schriftsätze: Ich habe jetzt das hier gefunden: http://dejure.org/gesetze/ZPO/132.html gefunden. Danach wäre die Vorlage von Schriftsätzen in der mündlichen Verhandlung nach meinem Dafürhalten erst ´mal nicht zulässig. Bestimmt habe ich aber etwas übersehen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#40
(29-01-2012, 23:32)wackelpudding schrieb: Und damit besteht m. E. die Gefahr, dass Ihr andere davon abhaltet, ihre Chance zu suchen - und zwar dort, wo sie das noch autonom können: Im vorgerichtlichen Bereich.

Erkläre das. Gerade durch Schilderungen wie meine wird doch die Wichtigkeit des vorgerichtlichen Bereichs erst richtig herausgearbeitet. In meinem Posting dieses Threads ging es nur um die Darstellung der Bandbreite des Verhaltens der Beteiligten, ansonsten wäre da explizit noch ein Satz gestanden wie "...deshalb nicht voreilig zu Jugendamt und Gericht, sondern erst alle anderen vorhandenen Möglichkeiten nutzen". Glaubst du ernsthaft, positive Darstellungen des Gerichtsweges bringen Väter dazu, sich auf den vorgerichtlichen Bereich zu konzentrieren?

Das mit dem traumatisiert und Chancen nicht erkennen ist witzig. Ich kenne diesen Kommentar, es ist der Standardkommentar ad persona derjenigen, die aus welchen Gründen auch immer zu Einigungen gekommen sind (oder das noch nie nötig hatten) gegenüber denen, die aus welchen Gründen auch immer das nicht haben. So kleinperspektivig ist die Welt aber nicht und vor allem ist sie nicht nur aus persönlichen Erfahrungen gewoben. Weder denen mit positivem noch negativem Etikett.

Vielleicht sollte ich das mit dem Trauma morgen mit meinen Kindern besprechen, die wie jede Nacht 1m neben mir schlafen :-)

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#41
So ist es:

p schrieb:... So kleinperspektivig ist die Welt aber nicht und vor allem ist sie nicht nur aus persönlichen Erfahrungen gewoben. Weder denen mit positivem noch negativem Etikett. ...

Ich denke, dass Zuschreibungen wie "traumatisiert" nicht unbedingt weiter helfen. Zudem wirken sie überheblich (ohne das eventuell zu intendieren). Viele, die hier schreiben, haben um ihre Kinder gekämpft, manche mit Zehen und Klauen, andere mit §§ und einige mit Good-Will.

Aber wohl alle taten das mit dem ernüchtertem Wissen, dass 'Mann' nicht auf dieser unsäglich postulierten "Augenhöhe" steht. Im Gegenteil, es sind Menschen, meist Väter, die ein, im Grunde einfaches und simples Recht einfordern: Umgang mit den eigenen Kindern!

Das wohl auch zu recht, oder irre ich da etwa, @wackelpudding?

Du hattest Glück, ich übrigens auch mal. Dieses mag eine Melange glücklicher Fügungen, eigener Vorgehensweise und auch dem (halbwegs noch existierendem) gesundem Menschenverstand einer Ex 'geschuldet' sein.

@p hat sich meines Wissens immer für eine vorgerichtliche Einigung eingesetzt und weist seit Jahr und Tag darauf hin, dass die Mühlen übelst werden, wenn sich der Staat einmischt oder hinein geholt wird!

Leider sind die Anreize für 'Muddi' und die "Cavalleria rusticana" (= Helferindustrie) aber groß genug, um sich trotzdem darauf einzulassen bzw. darin eine Wertschöpfungskette aufzubauen, an der eine ganze Helferindustrie nebst Anwälten und manchmal auch 'Muddi' sich eine goldene Nase verdient.

Jeder ist halt seines Glückes Schmied - aber schon mal versucht mit dem Gummihammer, als Analogum zu unserem Rechtesystem, einen Amboss zu bearbeiten, Wackelpudding?

Eben so gut könnte man versuchen in Deutschland einen Pudding an die Wand zu nageln, wenn man Pech hat(te) und an die Falschen gerät. So sieht es nun mal aus, ad persona oder nicht:

Im Jugendamt arbeiten wohlmeinende Laien
http://femokratie.com/jugendamt-wohlmein...n/01-2012/

Und die "Dicken", wie weiter oben zitiert, die laufen nicht nur dort herum. Es sind noch weitaus schlimmere in den NGOs aus der Ecke Caritas etc. unterwegs. Beseelt von ihrer eigenen Selbstherrlichkeit und dem Gefühl einer Macht über Familien agieren sie meist ihre eigenen Defizite aus.

Ich hatte selbst mit solch einem Exemplar zu tun, wackelpudding
- es war übrigens der einzige Mann unter 4 Frauen ...

Nun, ich habe das Alles hinter mir und bisher lief es gut.

Nun wirst du dich vielleicht fragen, warum ich dann überhaupt hier schreibe. Das kann ich dir leicht beantworten:

-Weil die Situation in diesem Land für Männer, Väter und vor allem die Kinder unerträglich geworden ist.
-Weil GenderMainstreaming und Mutterkult mittlerweile faschistoide Züge aufzeigt, z.B.

Glück gehabt?
"Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer in sich angeschlagenen Gesellschaft zu sein"
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#42
(29-01-2012, 23:32)wackelpudding schrieb: Denn wenn der Erfolg anderer Glück ist, kann alles andere ja nur Schicksal sein - unbeeinflußbar durch einen selber.
Wo steht das oder wer hat das gesagt?

Meinst Du vielleicht: "Wenn Erfolg in familiengerichtlichen Verfahren von glücklichen, nämlich von solchen Umständen abhängig ist, die vom Glück bestimmt werden", dann kann ich diese Aussage bestätigen.
Ob man dass dann gleich Schicksal nennen muss oder sollte, ist eine andere Sache ...
Andere -übrigens nicht unbekannte Juristen- sprechen von "Würfelspiel"!

Die Gefahr, dass JÄer in Verfahren, in denen es um die Durchsetzung väterlicher Interessen geht, alles "versauen" ist unabhängig davon, wie in Deinen eigenen Angelegenheiten entschieden wurde, überaus groß!

Im Übrigen ist das Personal dort i.d.R. so qualifiziert, dass man getrost auf dessen Beteiligung an Verfahren, in denen es um das Wohl von Kindern geht, verzichten kann (und dementsprechend auch sollte).



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#43
Bevor da jetzt ein falscher Zungenschlag reinkommt: Ich habe (bewußt) geschrieben "Auf mich wirkt ihr..." und "...bei mir kommt es so an...", es geht also um das, was bei mir ausgelöst wird und das muß im Zweifel nichts damit zu tun haben, was bei Euch tatsächlich ist.

Da geht es einmal darum, dass meine Welt nicht überwiegend aus Feinden besteht ... sie sind eher die Ausnahme, in allen Lebensbereichen... Natürlich passieren überall Dinge, die mir nicht passen... und vieles davon ist gar nicht bewußte Fremdeinwirkung, sondern schlicht "shit happens". Es lohnt nach meiner Erfahrung immer den Versuch, auf die Handlungsträger zuzugehen - mit einer gewissen Toleranz für Fehler...

In allen Lebenssituationen gibt es immer ´mal wieder Schwierigkeiten, die auf verschiedene Art und Weise bewältigt werden können und müssen. Das bedingt, das ich mir die Ziel/Mittel-Frage stets zu stellen habe. Nach meiner Erfahrung gibt es vieles was sich löst, ohne dass es des Hammers bedarf. Beispiel: Keine meiner gerichtlichen Umgangsvereinbarungen hat das erste Jahr unbeschadet überstanden... vor Gericht war ich erst nach jeweils 3 1/2 Jahren... natürlich, wenn ernsthafte Verschlechterungen drohen, muss auch das sein, aber bis dahin findet halt übliches Leben mit den beiderseitigen Abweichungen statt oder man organisiert Vermittlung, will konkret heißen durch das JA.

Es kommt vielleicht noch hinzu: Mir geht´s irgendwo vorbei, wenn ich (von KM aber auch sonst) provoziert werden soll: Ich weiß ja, dass ich im Zweifel meine Rechte durchsetzen kann...über das ab wann lasse ich mir nichts aufzwingen, schon gar nicht durch Provokation. Und ich muß sie nicht immer und überall betont einfordern, schon gar nicht, wenn es mir wenig bringt, aber meinem Kind schadet, weil es natürlich bei ihm ankommt, wenn ich mit seiner Mutter zoffe...

Das ist dann noch so ein Punkt: Ich habe eigentlich immer mit den Bedürfnissen und den Rechten meines Kindes argumentiert und dabei auch Zustimmung erfahren... ich gehe davon aus, das das Bestehen auf Väterrechten im Alltag diese Zustimmung eher behindert.

Nun, das sind für mich ganz normale Schwierigkeiten des Alltages, die zu bewältigen sind. Nach meinen Empfinden überhöht ihr die KM-JA-bezogenen soweit, dass sie als (fast) mit normalen Interventionen nicht mehr bewältigbar erscheien; m a. W. häufig wirkt das auf mich eher so, dass es Handeln verhindern könnte, statt dazu Mut zu machen.

Noch einmal: Ich habe geschrieben, wie es auf mich wirkt.





Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#44
(30-01-2012, 01:44)wackelpudding schrieb: Da geht es einmal darum, ....
natürlich! Das geht uns anderen nicht anders!

Wackelpudding schrieb:In allen Lebenssituationen gibt es immer ´mal wieder Schwierigkeiten, die auf verschiedene Art und Weise bewältigt werden können und müssen. Das bedingt, das ich mir die Ziel/Mittel-Frage stets zu stellen habe. Nach meiner Erfahrung gibt es vieles was sich löst, ohne dass es des Hammers bedarf.
weise Worte, denen sicher ausnahmslos alle zustimmen ....

Wackelpudding schrieb:Beispiel: Keine meiner gerichtlichen Umgangsvereinbarungen hat das erste Jahr unbeschadet überstanden... vor Gericht war ich erst nach jeweils 3 1/2 Jahren...
halten wir mal fest, das gerichtliche Entscheidungen erforderlich waren, die dann nicht länger als ein Jahr tragfähig waren.
Es ging in Deinen Angelegenheit -so vermute ich- nicht um die Existenz des Umgangs, sondern offenbar 'nur' um seine Ausgestaltung.
Und -soweit ich mich erinnere- ging es auch um das gemSR, dem Deine Ex ohne das Familiengericht einschalten zu müssen, zugestimmt hatte.

Ich muss Dir ganz ehrlich sagen, lieber Wackelpudding, dass ich -wie die meisten Väter hier- bei derartigen Sachvarhalten auch eher dazu neige, mir eine gerichtliche Auseinandersetzung zu ersparen.

Worüber reden wir?

Es ist noch nicht lange her, da erreichten mich über das Kontaktformular von Väterwiderstand, über meine eMail-Adresse, aber auch über das Telefon (die Nr. wurde z.T. den hier von mir veröffentlichten Schriftstücken oder dem Impressung von VW.de entnommen) zahlreiche Hilferufe von Eltern und Großeltern .. Mütter, Väter aller Altersgruppen!
Ich habe, weil ich damit schon allein aus Zeitgründen überfordert war, die "Klappe dicht gemacht".

Die Umstände, die die Hilfesuchenden veranlaßt hatten, mich zu kontaktieren (ich bin da ganz sicher kein Einzelfall!) waren durchweg so haarsträubend und krass, dass man den grundsätzlichen Glauben an das Gute verlieren konnte. Und auffallend häufig waren unsere Jugendämter in sehr unrühmlicher Weise beteiligt - so unrühmlich, dass man hätte kotzen können.

Wenn ich also dazu rate, diese Organisation tunlichst zu meiden und stattdessen bei nennenswerten und beachtlichen Umgangsstreitereien (damit meine ich die Existenz des Umgangs! Umgang, der von den allein sorgeberechtigten, jedenfalls aber ABR-berechtigten Müttern zum Zwecke der Väterentsorgung boykottiert wird) sofort und unverzüglich das Familiengericht anzurufen, dann ist i.d.R. jeder Tag entscheidend, weil es die KM in derartigen Fällen auf Entfremdung anlegt.

Wer sich bei einem solchen Verhalten einer rechtlich besser gestellten KM erst an das JA wendet, sonstige Beschwichtigungsmaßnahmen ergreift oder auch nur gutmütig abwartet, um Ruhe in die streitige Auseinandersetzung kommen zu lassen, fördert ziemlich sicher seine eigene Entsorgung.

Und was dem Einen heute mit Glück oder mütterlichem Nachgeben gelingt, bringt den Nächsten morgen in gleiche oder noch größere Schwierigkeiten, weil sich im Gegensatz zu unserer Wi®derstandsbewegung eine die Mütter unterstützende feministische Sturmtruppe einer profitorientierten Helferindustrie zunehmend organisiert.

M.a.W.:
Während Du Dir Gedanken machen und den Kopf darüber zerbrechen kannst, in welchem rechtlichen Zusammenhang § 155 FamFG zu verspätet eingereichten Schriftsätzen steht, kotzen sich andere Väter die Seele aus dem Leib und weinen sich die Augen aus, weil sie nicht wissen, wie sie gegen die Vorherrschaft und Willkür skrupelloser Mütter den Kontakt zu ihren Kindern sichern können, die ihnen genommen werden sollen oder von denen sie von heute auf morgen nicht wissen, wohin sie von ihrer Mutter verschleppt wurden.

Meine Präsenz im Internet verfolgt nicht den Zweck, mir meine Langeweile zu vertreiben. Natürlich helfe ich gerne, wo und wenn ich kann auch in Situationen, die nicht den Weltuntergang bedeuten.
Meine Aufgabe sehe ich vorrangig darin, auch künftigen Vätern Leid zu ersparen, indem ich laut und unbeugsam auf eine familienfeindliche Väterbenachteiligung hinweise und sie bekämpfe.

Jedem Vater bleibt dabei selbstverständlich unbenommen, seine eigenen Angelegenheiten in einer Weise zu regeln, die er in Bezug auf das Wohl seines Kindes als die geeigneteste ansieht.
Das nehme ich auch für mich in Anspruch.

Aber das sehe ich als selbstverständlich an, weswegen ich immer wieder erstaunt darüber bin, wie sich manche Väter als Gutmenschen hervorheben und so tun, als würde sie das Gute von anderen unterscheiden.

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#45
@Ibykus

(30-01-2012, 09:45)Ibykus schrieb: ... weswegen ich immer wieder erstaunt darüber bin, wie sich manche Väter als Gutmenschen hervorheben und so tun, als würde sie das Gute von anderen unterscheiden.

Das ist ein feines Beispiel: Du schreibst, wie andere -deren Haltung Dir nicht paßt- sind, letzten Endes in abwertender Weise.
Ich mache darauf aufmerksam, wie Dein Verhalten auf mich wirkt...

Meine Wertschätzung für Deine Person steht nicht in Frage, womit ich Dir auch ehrlich dafür danken kann, mich auf §128 ZPO hingewiesen zu haben, der mich dann zu §132 geführt hat. Es wäre schön, wenn Du Dich zu meiner Frage hierzu äußern würdest.

Ach ja, die geS: Hier hatte ich das JA eingeschaltet, nachfolgend das Gericht, als erste von mir gesetzte Fristen ohne das gewünschte Ergebnis blieben. Das JA war dann weiterhin am Ball und in der Woche vor dem Termin hat KM dort die Sorgerechtserklärung unterschrieben...

@Dzombo

Wofür sollte ich mich entschuldigen? Für Deine Wirkung auf mich? Nein, bestimmt nicht. Auch dies ist ein schönes Beispiel dafür, wie das, was jemand geschrieben hat, an der Realität vorbei wahrgenommen werden kann.

Im übrigen wurde mein Kind von der Mutter unter menschenrechtswidriger Assistenz der BRD vor mehr als sieben Jahren entführt...

Nachsatz: Es hat neben den bereits benannten Auseinandersetzungen solche unterhaltsrechtlicher (einschl. §170 StG), schuldrechtlicher und vermögensrechtlicher Natur gegeben. Anfangs bin ich auch stets mit Anwalt aufgetreten. Da mein Umgang aufwändig ist, mußte ich mich irgendwann entscheiden. Seitdem versuche ich es alleine. Wenn ich also versuche, gesetzliche Regelungen zu verstehen, dann aus purer Notwendigkeit. Und ´nee, Spaß macht´s eher nicht.


Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#46
(30-01-2012, 01:29)carnica schrieb: Und die "Dicken", wie weiter oben zitiert, die laufen nicht nur dort herum. Es sind noch weitaus schlimmere in den NGOs aus der Ecke Caritas etc. unterwegs.

Caritas, dort war ich übrigens auch. Gehörte zu den Dingen (neben vafk, Gesprächen mit anderen Vätern und noch einiges mehr), die ich probiert habe bevor ich vor Gericht ging. Die Beraterin dort konnte zwar letztlich nicht viel ausrichten, aber sie hat sich erstaunlich gut für das Kind und mich eingesetzt. Sie hat mir gute Ideen geliefert, war sachkundig und positiv. Wäre sie nicht bei der Caritas, sondern beim Jugendamt gewesen, wäre der Fall völlig anders verlaufen.

Da ist sie wieder, die grosse Bandbreite und das Glücksspiel mit den Helfern und Beteiligten.

(30-01-2012, 01:44)wackelpudding schrieb: Noch einmal: Ich habe geschrieben, wie es auf mich wirkt.

Davon ging ich aus. Dein letztes Verfahren lief gut, dieser Kontrast hebt dich über andere, negativere Schildungen. Sei eben vorsichtig, dass du nicht in die altbekannten Denkfallen gerätst a la "wenn das bei denen so schiefgegangen ist, dann müssen die ein Stück weit selber dafür verantwortlich gewesen sein". Vor allem bei Vätern in intakter Beziehung oder am Anfang der Trennung ist das eine der Top - 3 Fallen. Dieser Gedanke ist weit gefährlicher wie die Furcht, negative Verfahrensschilderungen könnten Hilfesuchende abschrecken/paralysieren/auf falsche Wege bringen.
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#47
(30-01-2012, 11:29)p schrieb: Caritas, dort war ich übrigens auch. Gehörte zu den Dingen (neben vafk, Gesprächen mit anderen Vätern und noch einiges mehr), die ich probiert habe bevor ich vor Gericht ging. Die Beraterin dort konnte zwar letztlich nicht viel ausrichten, aber sie hat sich erstaunlich gut für das Kind und mich eingesetzt. Sie hat mir gute Ideen geliefert, war sachkundig und positiv. Wäre sie nicht bei der Caritas, sondern beim Jugendamt gewesen, wäre der Fall völlig anders verlaufen.

Der Betreuer meines Kindes (s." Hilfen zur Erziehung") ist auch bei der Caritas. Da wären wir dann schon ´mal zwei, die dort auf engagierte und kompetente Menschen getroffen sind...

Und nein, ich möchte auf gar keinen Fall so verstanden werden, dass Väter selbst daran schuld sind, wenn sie entsorgt werden. Die Rechtslage ist entwürdigend und gerichtliche Praxis oftmals kinder- und väterfeindlich. Mir geht es mehr darum, zum Handeln zu ermutigen, vielleicht ´mal anders als bisher... aber natürlich immer mit der gebotenen Vorsicht.

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#48
(30-01-2012, 10:59)wackelpudding schrieb: .....der mich dann zu §132 geführt hat. Es wäre schön, wenn Du Dich zu meiner Frage hierzu äußern würdest.
§ 132 ZPO gilt nur für Anwaltsprozesse!
Und für bloße Rechtsausführungen gilt er auch nicht.

Ich würde mich trotzdem vom Rechtsgedanken dieser Vorschrift leiten lassen und auf sie verweisen, wenn ich nicht sicher bin ob der Schriftsatz neue entscheidungserhebliche Tatsachen (oder im Falle des Abs. 2, Repliken darauf) enthält.

Mir passiert das auch mit konstanter Regelmäßigkeit, dass der gegnerische Anwalt Schriftsätze im Termin vorlegt.

Die lese ich dann "auf die Schnelle" quer und sage: "ich gehe davon aus, dass auch dieser Schriftsatz wie die seiner Vorgänger, nichts juristisch relevantes enthält, worauf es sich zu antworten lohnt. Ich bestreite daher ausdrücklich -im Falle meiner Unkenntnis mit Nichtwissen- seinen Inhalt und bitte das zu protokollieren."
Fertig!
Am Besten Du lernst das auswendig. Damit machst Du nichts falsch; zumal es in familiengerichtlichen Verfahren sowieso nicht auf die Rechtsansichten der Parteien, sondern auf das Wohlwollen des Gerichts und auf die schauspielerischen Fähigkeiten der KM ankommt (anläßlich meiner Dienstaufsichtsbeschwerde äusserte sich die Richterin: eine ausführliche Verhandlung scheiterte an einem Weinkrampf der Kindesmutter).
Man muss sich das mal vorstellen: Die Kindsmutter zetert sich so in Rage, weil sie schon einmal ein Zwangsgeld hatte bezahlen müssen, während der Vater in Sachen Umgang ungestraft machen dürfe, was er wolle ...
... und fängt vor lauter Wut und Zorn darüber an zu weinen.
Und demnächst läuft sie auch noch mutwillig gegen meine Hand und fängt aus Trotz an zu bluten und behauptet dann auch noch frech, ich hätte sie geschlagen Rolleyes

Ich scan die dienstaufsichtliche Stellungnahme des Landgerichtspräsidenten mal bei Väterwiderstand.de ein (hier ist mir das zu öffentlich) Big Grin

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#49
(30-01-2012, 18:38)Ibykus schrieb: § 132 ZPO gilt nur für Anwaltsprozesse!

Krass! Das ist, als dürfte beim Rafting nur der Bootsführer ´ne Schwimmweste tragen. Zeigt aber die Wertschätzung, die der Bürger, für den diese Veranstaltung ja an sich sein sollte, in diesem staatlichen (Teil-)System tatsächlich erfährt.

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#50
Vielleicht will man in Parteiprozessen das Reglement absichtlich lockern!

Oder gehst Du davon aus, dass juristische Laien sich vor dem Abfassen ihrer Schriftsätze die ZPO durchlesen, weil sie Fristen vermuten, die sie einhalten müssen?
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