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Vorbereitung Umgangsverfahren
#30
@p

Möglicher Weise hat man(n) ja in Jugendämtern häufiger das Glck, auf am Kindeswohl interessierte Menschen zu treffen, wenn man(n) erwartet, dass sie es sind?

@Ibykus

Ich würde das so sehen wollen, dass die ratio legis die Zweckmäßigkeit von rechtlichen Regelungen begründet, nicht jedoch den Zweck mit Sinn versieht. Der Zweck von §155 FamFg ist wohl Beschleunigung; bleibt offen, warum beschleunigt werden soll. Da lese ich immer noch im von mir verlinkten Text, dass Zeiten von Ungewißheit in erster Linie für betroffene Kinder reduziert werden sollen.

Auch die "Vereinbarung" aus §156 FamFG ist ja nicht Selbstzweck. Natürlich bedeutet sie, dass Ergebnisse nicht aufwändig begründet werden müssen und eine höhere Bestansfähigkeit der Regelungen erwartet werden darf und vielleicht auch der Weg in eine Zunft ohne Gericht sein kann... Alles Dinge, die die Justiz sich wünscht.

Sinn gibt dem Ganzen aber erst die Wahrscheinlichkeit, dass es ein gutes Egebnis ist, weil die Ressourcen der eigentlichen Fachleute für ein bestimmtes Kind -die Eltern- für das Kind mobilisiert werden konnten.

Es ist auch gar nicht so, dass ich etwas gegen Schriftsätze habe. Viel in familienrechtlichen Verfahren Vorgebrachtes -so scheint mir- dient ausschließlich der Stimmungsmache. "Das Kind muß mit dem Vater in einem Bett schlafen." ist ja an sich so lange unbeachtlich, wie das Gericht kein Strafverfahren einleitet. Fällt das einem Laien bei der schnellen Durchsicht eines mehrseitigen anwaltlichen Schriftsatzes zwingend ein?

Mein Versuch, im FamFG selbst die Begründung für die Ablehnung eines solchen "Schriftsatzes zur Unzeit" zu finden, war dem Hinweis von @beppo in #8 geschuldet. Auch um ggf. eine Assoziationkettte in Gang zu setzen, an dessen Ende er hätte bestätigt werden können.

Wir sind uns ja einig, dass RA ihre Gebührenordnung kennen. Einen §155-Termin in eine eA laufen zu lassen, würde ja ein Hauptverfahren nach sich ziehen...

Also hätte ich mich gefreut, wenn die von @beppo getätigte Aussage hätte bestätigt werden können, denn das hätte Mut machen können, den vorhandenen Raum ohne konfliktfördernde anwaltliche Aktivitäten zu nutzen.

@Dzombo

Wie würdest Du denn das einschätzen, was bei mir gelaufen ist?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - von p__ - 27-12-2011, 21:19
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