10-01-2012, 23:55
@Zahlknecht
Sie dürfen den notwendigen Selbstbehalt nicht kürzen, wenn Du Single bist.
Selbst wenn Du kostenlos irgendwo (z. B. bei den Eltern) wohnen würdest. Das wurde schon höchstrichterlich entschieden.
Die 950 € darfst du verwenden, wie Du lustig bist.
Sofort ab zum Anwalt und auch Krankheitskosten Selbstbedarfserhöhend geltend machen.
Hier
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...focuspoint
kannst du es unter Randziffer 24 noch mal nachlesen
lg
Camper
Sie dürfen den notwendigen Selbstbehalt nicht kürzen, wenn Du Single bist.
Selbst wenn Du kostenlos irgendwo (z. B. bei den Eltern) wohnen würdest. Das wurde schon höchstrichterlich entschieden.
Die 950 € darfst du verwenden, wie Du lustig bist.
Sofort ab zum Anwalt und auch Krankheitskosten Selbstbedarfserhöhend geltend machen.
Hier
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...focuspoint
kannst du es unter Randziffer 24 noch mal nachlesen
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.